Rente und Arbeitslosigkeit
Wer Arbeitslosengeld 1 bezieht, ist rentenversichert - wenn auch auf niedrigerem Niveau. Schlechter sieht es für Hartz-4-Empfänger und für Arbeitslose ohne Leistungsbezug aus.
Klasse 1: Empfänger von Arbeitslosengeld 1
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 sind für die spätere Rente noch relativ viel wert: Auf Basis von 80 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens vor der Arbeitslosigkeit überweisen die Arbeitsagenturen Beiträge an die Rentenversicherung. Die Zeit des Arbeitslosengeld-1-Bezugs ist damit für die spätere Rente um ein Fünftel weniger wert als die vorherige Beschäftigungszeit. Ein Jahr Arbeitslosigkeit bringt damit für einen "Normalverdiener" Renteneinbußen um 5 bis 6 Euro pro Monat.
Beispiel: Wenn ein Erwerbsloser zuletzt monatlich brutto 2.500 Euro verdient hat, berechnet die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Rentenversicherungsbeiträge auf der Basis von 2.000 Euro. Davon werden 2011 dann 19,9 Prozent an die Rentenversicherung abgeführt, das sind 398 Euro.
Zum Vergleich: So lange der Betroffene noch beschäftigt war, wurden monatlich 497,50 Euro (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag) an die Rentenkasse überwiesen. Wäre der Versicherte 2011 das ganze Jahr über arbeitslos, so würden seine monatlichen Rentenansprüche in diesem Jahr um 21,57 Euro steigen. Wäre er mit unveränderten Einkünften weiter in Lohn und Brot, so würde er Rentenansprüche in Höhe von 26,96 Euro erwerben (jeweils Werte für die alten Bundesländer).
Klasse 2: Empfänger von Arbeitslosengeld 2
Wer nach dem Auslaufen des Arbeitslosengelds1 das so genannte Arbeitslosengeld 2 bezieht, ist bei der Rentenversicherung noch schlechter gestellt. Seit Anfang 2011 gilt die Zeit des Arbeitslosengeld-2-Bezugs nicht mehr als Pflichtversicherungszeit. Rentenbeiträge führen die Hartz-4-Träger seitdem für die Betroffenen nicht mehr ab. Vorher wurden monatlich Beiträge in Höhe von 40,80 Euro in die Rentenkasse eingezahlt, was bei einem Jahr Leistungsbezug eine um 2,09 Euro höhere Monatsrente brachte.
Nun gilt die Zeit des Arbeitslosengeld-2-Bezugs als Anrechnungszeit ohne Bewertung. Ganz wertlos ist die Hartz-4-Zeit damit für die Rente nicht: Wer vorher bereits einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erworben hatte, verliert diesen in der Zeit, in der er Arbeitslosengeld 2 erhält, nicht. Ebenso trägt diese Zeit zur Erfüllung der "Wartezeit" von 35 Jahren bei, nach der eine vorzeitige Altersrente (beispielsweise für Schwerbehinderte und langjährig Versicherte) bezogen werden kann.
Klasse 3: Arbeitslose ohne Leistungsanspruch
Viele bei der Arbeitsagentur gemeldete Arbeitslose haben weder Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 noch auf Arbeitslosengeld 2. Dies betrifft beispielsweise Verheiratete, die wegen der Anrechnung des Einkommens ihres (Ehe-)Partners kein Arbeitslosengeld 2 erhalten. In solchen Fällen überweisen die Arbeitsagenturen wie bisher keinen einzigen Cent an die Rentenkassen.
Die Arbeitslosenmeldung kann sich aber für die spätere Rente dennoch lohnen. Denn die Arbeitslosenzeit kann nämlich auch in diesen Fällen als Anrechnungszeit gelten. Allerdings gelten für Nicht-Leistungsempfänger härtere Regelungen als für Hartz-4-Bezieher. Denn längst nicht immer wird die Zeit der Arbeitslosigkeit dann für die Rente anerkannt.
Riestern für Arbeitslose
Auch für Arbeitslose gibt es die "Riester-Förderung" für private Alterssicherungs-Verträge. Dies gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld 1 und Hartz 4 in jedem Fall und häufig – falls sie einen Ehepartner mit Riester-Vertrag haben – für Arbeitslose ohne Leistungsanspruch an die Arbeitsagentur.





