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Riestern: Jetzt erst recht!

Spätestens bei Jobverlust sollte man einen Riester-Vertrag abschließen.

Nur etwa jeder dritte Berechtigte hat bislang einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Doch das kann und sollte man jederzeit nachholen. Der Jobverlust - und damit der Verlust von Rentenansprüchen - ist ein weiterer wichtiger Grund für die zusätzliche private Altersvorsorge. Gut zu wissen: Auch wer Arbeitslosengeld 1 oder 2 bezieht, kann die staatlichen Zuschüsse zur privaten Altersvorsorge kassieren. Für Elternteile mit zwei Kindern sind dies immerhin 524 Euro im Jahr (falls ein Kind ab 2008 geboren wurde, sogar noch deutlich mehr).Um diese Förderung zu erhalten, muss man

  • a) einen Riester-Vertrag abschließen und
  • b) bestimmte Mindestbeträge ansparen.

Letztere sind für Arbeitslose häufig sehr niedrig.

Arbeitslose sind Riester-berechtigt

Nicht nur Beschäftigte, sondern auch Arbeitslose sind Riester-berechtigt. Die vollen Riester-Zulagen erhält allerdings nur, wer jährlich bestimmte Mindestbeträge für seine private Altersvorsorge abzweigt. Wer weniger anspart, bekommt auch geringere Zulagen. Wie hoch der Mindestbetrag ist, hängt von der Höhe der sozialversicherungspflichtigen Einkünfte im Vorjahr ab. 2010 zählen also die Einkünfte aus dem Jahr 2009.

Von dieser Regel gibt es auch dann keine Ausnahme, wenn Sie Ihren Job verlieren und nur noch Arbeitslosengeld 1oder 2 erhalten. Das bedeutet: Die erforderliche Sparrate errechnet sich auch in einem Jahr, in dem Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen, auf Grundlage dessen, was Sie im Vorjahr in Ihrem Job verdient haben.

Beispiel: Der damals 49-jährige Hans Mustermann ist Anfang 2010 arbeitslos geworden. Bis Ende 2010 kann er Arbeitslosengeld 1 beanspruchen. Falls er Anfang 2011 noch ohne Job ist, muss er Arbeitslosengeld 2 beantragen.

Für die Berechnung seines optimalen Riester-Sparbetrags wird auf sein letztes Einkommen im Jahr 2009 zurückgegriffen. 2011 ist die Höhe des 2010 bezogenen Arbeitslosengeld 1 entscheidend. Sollte er auch 2012 arbeitslos bleiben, so muss auf das im Vorjahr bezogene Arbeitslosengeld 2 Bezug genommen werden. In diesem Fall - und auch bei Personen, die im Vorjahr überhaupt keine Einkünfte hatten - gilt der jährliche Mindestsparbetrag von 60 Euro.

Muster-Rechnung: So wird der Mindestsparbetrag errechnet:

Hans Mustermann hat 2009 in seinem letzten Job sozialversicherungspflichtige Einkünfte in Höhe von 18.000 Euro erzielt. Der Mindestsparbetrag für Riester-Verträge liegt bei vier Prozent der sozialversicherungspflichtigen Einkünfte des Vorjahrs. Das waren bei Hans Mustermann genau 720 Euro (vier Prozent von 18.000 Euro). Diesen Betrag muss der Betroffene 2010 auf seinem Riester-Vertrag ansparen.

Doch keine Angst: Die so errechnete Summe müssen Riester-Sparer nicht voll selbst aufbringen, denn der Staat zahlt erheblich zu. Riester-Sparer haben Anspruch auf Grund- und Kinderzulagen. Hans Mustermann hat zwei Kinder. In seinem Fall schießt der Staat pro Jahr 154 Euro für den Vater und je 185 Euro für dessen beide Kinder, für die er Kindergeld bezieht, zum Riester-Vertrag zu. Insgesamt sind dies immerhin 524 Euro. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, steigt die Kinderzulage sogar auf 300 Euro pro Jahr.

Die Zulagen, die Hans Mustermann beanspruchen kann, werden bei der Berechnung seines Mindestsparbetrags voll angerechnet. Da die Zulagen in seinem Fall 524 Euro betragen, liegt der Eigenbeitrag für ihn nur bei 196 Euro jährlich, denn zusammen mit den Zulagen von 524 Euro wird der erforderliche jährliche Sparbetrag von insgesamt 720 Euro erreicht. 196 Euro im Jahr - das sind gut 16 Euro pro Monat. So viel können häufig auch Arbeitslose erübrigen.

Wichtig ist noch: Für den Fall, dass sich bei der skizzierten Rechnung ein Sparbetrag von unter 60 Euro pro Jahr ergeben würde, gilt der Mindesteigenbetrag: Dieser liegt bei 60 Euro im Jahr. So viel müssen auch Arbeitslose in jedem Fall einzahlen.

2011 wird Hans Mustermann unter Umständen Hartz 4 erhalten. Dann wird zur Berechnung der erforderlichen Mindestsparleistung folgende Rechnung aufgemacht:

Er hat 2010 monatlich 703,20 Euro Arbeitslosengeld 1 erhalten, insgesamt waren dies 8.438,40 Euro. 2011 müsste er nach der üblichen Rechnung eigentlich vier Prozent hiervon, dies sind 337,54 Euro, auf seinem Riester-Vertrag ansparen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Dabei werden - wie erwähnt - die Zulagen, die er beanspruchen kann und die in seinem Fall 524 Euro betragen, voll angerechnet. Die Förderung ist also höher als die Mindestsparleistung. In solchen Fällen greift der Mindesteigenbetrag von 60 Euro. Hans Mustermann müsste also 2011 als Arbeitslosengeld-2-Bezieher auf seinen Riester-Vertrag 60 Euro beziehungsweise fünf Euro pro Monat selber einzahlen, um die vollen Zulagen in Höhe von 524 Euro zu erhalten.

Vorteile beim Arbeitslosengeld 2

Für etliche Bezieher von Arbeitslosengeld 2 lohnt sich das "Riestern" besonders. Indirekt übernimmt der Staat nämlich häufig für sie den Eigenbeitrag zum Riester-Vertrag. Denn sie können diesen unter Umständen von ihrem anrechenbaren Einkommen absetzen. Dies gilt beispielsweise für Arbeitslosengeld-2-Bezieher, die die Hartz-4-Leistung zusätzlich zu Krankengeld, Arbeitslosengeld 1 oder einem (niedrigen) Arbeitseinkommen erhalten. Die Einkünfte der Betroffenen werden mit dem Arbeitslosengeld 2 verrechnet. Was sie also verdienen, mindert die Zahlungen des Hartz-4-Amtes. Allerdings werden nicht ihre kompletten Einkünfte berücksichtigt. Die Arbeitslosengeld-2-Bezieher können vielmehr bestimmte Freibeträge - darunter auch den von ihnen geleisteten Mindesteigenbetrag zur Riester-Rente - absetzen.
Und so kommt der Staat indirekt für ihren Riester-Eigenbetrag auf.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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