Einlagensicherung
Es ist das Horrorszenario eines jeden Sparers: Die Hausbank ist pleite, das mühsam gesparte Geld ist weg. Davor schützt die Einlagensicherung.
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken (BDB) sichert Einlagen von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals des betroffenen Geldhauses ab. Bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind die Einlagen sogar in voller Höhe gesichert. Wird es einmal eng, springen die Schwesterinstitute zu 100 Prozent ein. Gesetzlich abgesichert sind nämlich nur 90 Prozent der Einlagen, maximal jedoch 20.000 Euro. Die restlichen zehn Prozent muss der Kunde selbst tragen. An diese gesetzliche Regelung müssen sich auch ausländische Banken richten. Anleger müssen also genau nachfragen, über welche Höhe, die Einlagen gesichert sind, denn die Unterschiede sind vielfältig: So bietet beispielsweise die niederländische Akbank eine Entschädigungssumme pro Kunde von 20.000 Euro (zu 100 Prozent) und weitere 20.000 Euro (zu 90 Prozent). Die DenizBank garantiert 20.000 Euro (zu 100 Prozent) und bei der Santander Consumer Bank sind es 328,7 Millionen Euro pro Kunde.
Bei Wertpapier-Depots ist der Anleger auf der sicheren Seite. Geht eine Bank Pleite, sind Aktien und Fonds nicht betroffen. Der Grund: Aktien oder Fonds sind keine Einlagen, sondern werden über das Wertpapierdepot nur von der Bank im Kundenauftrag verwaltet. Der Kunde kann bereits während des Insolvenzverfahrens fordern, dass seine Wertpapiere in ein Depot bei einer anderen Bank umgeschichtet werden - in der Theorie. In der Praxis haben sich solche Wechsel nach einer Bankenpleite meist als nicht so einfach gezeigt. Eine Ausnahme gibt es dennoch: Wertpapiere, die zur Sicherung eines Kredites hinterlegt wurden, können nicht in ein neues Depot übertragen werden.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





