Kapitalanlagen: Das Geld arbeiten lassen
Geld arbeitet natürlich nicht wirklich - aber es verzinst sich. Vorausgesetzt die Wirtschaft wächst und man hat sich für die richtige Geldanlage entschieden.
Alle privaten Haushalte kamen laut Bundesbank Ende 2010 auf ein Geldvermögen von fast 5000 Milliarden Euro. Rund 103 Milliarden schlummern auf Sparbuch-Konten mit Niedrigzinsen. Da Geld durch die Inflation entwertet wird, sorgen Sparkonten oft nicht mal mehr für den Erhalt der Kaufkraft. Höhere Zinsen versprechen dagegen festverzinsliche Wertpapiere und Sparpläne.
Aktien und Investmentfonds werfen keine festen Zinsen ab, sondern bringen eine Dividende, falls das Unternehmen Gewinne macht. Darüber hinaus sind sie Kursschwankungen ausgesetzt.
Vier Gebote für die Anlagestrategie
- Du sollst die Sicherheit der gewählten Anlageform prüfen.
- Beachte die Rentabilität. Der Gewinn oder Ertrag kann aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen bestehen. Wichtig dabei ist, sich den Effektivzins, auch Rendite genannt, der Anlage genau zu ermitteln.
- Behalte Reserven. Neben Sicherheit und Rentabilität der Kapitalanlage spielt auch deren Liquidität, also die Verfügbarkeit, eine Rolle. Die Anlagedauer muss sorgfältig geplant werden, damit man nicht durch unerwartete Schicksalsschläge wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit in Schwierigkeiten geraten kann.
- Denke an die Steuern. Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Einkommensteuer, die in bestimmten Fällen in Form der Kapitalertragsteuer erhoben wird.
Die Kapitalanlage und das Finanzamt
Seit 1. Januar 2009 werden Kapitalerträge wie Zinsen, Kursgewinne und Dividenden von Aktiengesellschaften pauschal mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent belegt. Diese Abgabe sollen die Geldinstitute direkt an das Finanzamt abführen. Der Steuerzahler muss die Erträge dann nicht mehr in seiner Steuererklärung angeben.
In der Realität werden mehr als 25 Prozent abgezogen, weil auch noch der Solidaritätszuschlag erhoben wird (5,5 Prozent auf die 25 Prozent). Das erhöht die Abgeltungsteuer auf 26,375 Prozent. Wer auch noch kirchensteuerpflichtig ist - je nach Bundesland noch einmal acht oder neun Prozent der Einkommensteuer - landet bei einer Gesamtbesteuerung von rund 28 Prozent. Daher sollte man sich nicht wundern, wenn Geldinstitut oder Depotverwalter nach der Religionszugehörigkeit fragen.
Freistellungsauftrag gestellt?
Damit Ihnen Ihr Geldinstitut überhaupt die Abgeltungsteuer abzieht, müssen Ihre Erträge aus Kapitalanlagen erst einmal über den Freistellungsaufträgen liegen, die Sie Ihrer Bank oder dem Verwalter eines Investmentfonds eingereicht haben. Wenn noch nicht geschehen, sollten Sie es schleunigst tun: So lange die Zinsen Ihrer Geldanlage den Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Jahr für Alleinstehende beziehungsweise 1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare nicht übersteigen, sind sie steuerfrei!
Nicht betroffen
Die Abgeltungsteuer wird nicht erhoben bei den staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten wie Riester-Verträgen, Basisrenten (Rürup-Rente) und der betrieblichen Altersversorgung. Auch private Rentenversicherungen, Erträge aus Immobilien oder der Verkauf des Eigenheims sowie Kapitallebensversicherungen und geschlossene Fonds (langjährige, nicht vorzeitig kündbare Unternehmensbeteiligungen) sind nicht betroffen. Für sie gelten die gleichen Steuerregeln wie vor der Einführung der Kapitalertragssteuer 2009.




