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Stein für Stein zusammensparen

Bausparen kann der erste Schritt zu eigenen Haus sein. Schon ab 16 Jahren erhält man dafür ein paar Euro vom Staat dazu.

Ein Bausparer schließt einen Vertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab und zahlt sieben bis acht Jahre lang ein Mindestsparguthaben ein, das derzeit je nach Anbieter mit 0,5 bis 1,5 Prozent verzinst wird. Nach dem Ansparen hat man Anrecht auf ein Immobiliendarlehen, das ein bis zwei Prozent unter den marktüblichen Darlehenszinsen liegt (derzeitige Zinssätze von Bauspardarlehen: 2,0 bis 4,5 Prozent). Danach beginnt die Tilgungsphase, in der man das geliehene Geld plus Darlehenszinsen in Raten zurückzahlt.

Laut Stiftung Warentest sind die Rahmenbedingungen für Bausparer dann besonders günstig, wenn die Darlehenszinsen niedrig sind. Wer dann abschließt, sichert sich auf viele Jahre diesen günstigen Zinssatz.

Kosten

Im Tarifdschungel der mehr als 20 Bausparkassen gibt es verwirrend viele Wahlmöglichkeiten bei der Höhe der Guthaben- oder Darlehenszinsen und bei den Tilgungsbeträgen. Dadurch werden Laufzeit und Zuteilungszeitpunkt beeinflusst. Bie den meisten Anbietern fallen bei Vertragsabschluss etwa ein Prozent Abschlussgebühren an, außerdem Darlehensgebühren von zwei bis drei Prozent. Dazu kommen oft noch "sonstige Gebühren", die auf den ersten Blick im Vertrag kaum zu finden sind, aber Kosten verursachen.

Vermögensbildungsgesetz

Der Staat unterstützt unter verschiedenen Voraussetzungen Bausparer im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes. Man unterscheidet dabei die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.

Arbeitnehmersparzulage erhalten Ledige mit einem zu versteuernden Einkommen (nicht mit dem Brutto zu verwechseln) bis 17.900 Euro im Jahr und Verheiratete mit einem zu versteuernden Einkommen bis 35.800 Euro im Jahr, wenn sie von ihrem Arbeitgeber monatlich 39,17 Euro auf ihr Bausparkonto überweisen lassen. Für die im Jahr eingezahlten 470 Euro kann der Arbeitnehmer eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 42,30 Euro für Singles und 84,60 Euro für Verheiratete beantragen.

Wohnungsbauprämie für Bausparverträge bekommen Sparer, die selbst weitere 512 Euro (beziehungsweise 1.024 Euro bei Verheirateten) zusätzlich in den Bausparvertrag einzahlen. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, darf das zu versteuernde Einkommen nicht über 25.600 Euro (beziehungsweise 51.200 Euro bei Verheirateten) liegen. Dann kann man eine 8,8-prozentige Wohnungsbauprämie beantragen (45,06 Euro bei Ledigen, 90,11 Euro bei Verheirateten).

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