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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Anlagemöglichkeiten

Zur Wahl stehen Aktienfonds und Bausparen. Der Anleger kann mit vermögenswirksamen Leistungen sein Haus abbezahlen oder das Geld in einen Banksparvertrag sowie eine betriebliche Altersvorsorge stecken.

Bausparen

Für Bausparverträge gibt es bis zu bestimmten Einkommensgrenzen eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von neun Prozent. Außerdem ist es eine sichere Sparform. Man muss das angesparte Geld auch nicht in eine Immobilie stecken, sondern kann sich den Vertrag nach der für Zulagenförderung vorgeschriebenen Frist von sieben Jahren auszahlen lassen.

Aktienfonds

Auch für Sparpläne mit Aktienfonds gibt es eine staatliche Förderung: Auf jährliche Einzahlungen bis zu 400 Euro gibt der Staat 18 Prozent dazu. Das sind maximal 72 Euro im Jahr (Ehepaare 144 Euro). Aktienfonds bieten höhere Gewinnchancen, bergen aber auch ein größeres Risiko als Bausparverträge. Achtung: Man kann seine vermögenswirksamen Leistungen nicht in jeden Fonds investieren, daher sollten VL-Sparer vorher nachfragen.
Die Sparform eignet sich für Fondseinsteiger und Anleger, die für höhere Renditechancen ein gewisses Risiko in Kauf nehmen. Das Risiko lässt sich mit etwas Geduld verringern: Sollten sich ausgerechnet die letzten Jahre der siebenjährigen Mindesteinlagefrist als schlechte Börsenjahre erweisen und damit eine sehr niedrige Rendite oder sogar Verluste auf das eingezahlte Geld drohen, kann man sein Geld auch länger im Fonds ruhen lassen und auf bessere Börsenzeiten hoffen.

Immobilienschulden tilgen

Wer ein Haus baut, kann die vermögenswirksamen Leistungen verwenden, um seine Bauschulden abzuzahlen. Dafür muss man lediglich beim Arbeitgeber schriftlich beantragen, dass er die vermögenswirksamen Leistungen auf das Darlehenskonto der Bank oder Bausparkasse überweist. Das lohnt sich schon deshalb, weil Darlehenszinsen fast immer höher liegen als Habenzinsen. Gelegentlich muss man aber mit der Bank darüber verhandeln, die vermögenswirksamen Leistungen als zusätzliche Tilgung zuzulassen.

Banksparplan

Für Banksparpläne gibt es keine staatliche Förderung. Wer die Arbeitnehmersparzulage vom Arbeitgeber in einem Banksparplan anlegt, verschenkt also Geld. Banksparpläne eignen sich vor allem für sicherheitsorientierte Anleger, die ohnehin keinen Anspruch auf staatliche Förderung haben.
Achtung: Wenn man weitere Zinseinkünfte hat und der Sparerfreibetrag fast ausgeschöpft ist, kann es Probleme mit dem Finanzamt geben. Denn viele Banken zahlen am Ende der siebenjährigen Laufzeit einen festen Bonus zwischen 12 und 14 Prozent des eingezahlten Kapitals. Wer zum Beispiel sechs Jahre lang monatlich 40 Euro eingezahlt hat, bekommt auf die dann vorhandenen 2.880 Euro etwa 400 Euro Zinsen im siebten Jahr. Der ab 2007 geltende Sparerfreibetrag von 750 Euro für Alleinstehende (plus 51 Euro Werbungskostenpauschale) kann schnell überschritten sein. Die in diesem Fall fälligen Steuern mindern die ohnehin nicht allzu üppige Gesamtverzinsung.

Sonderfall betriebliche Altersvorsorge

Wer keine staatliche Förderung für seine vermögenswirksamen Leistungen erhält, kann sie auch für die betriebliche Altersvorsorge nutzen. Vorteil: Die eigenen Zahlungen und die vom Chef bleiben steuer- und sozialabgabenfrei. Beim Bausparen, Fonds oder Banksparplan gilt das nicht, hier erhöhen die vermögenswirksamen Leistungen das Bruttogehalt. Deshalb steigen auch Steuern und Sozialabgaben. Das bedeutet: Mit der betrieblichen Altersvorsorge kann man unter Umständen mehr sparen und bekommt am Monatsende trotzdem netto nicht weniger aufs Konto.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit 2.710 Euro Bruttoeinkommen (Steuerklasse 1, Kirchensteuer 9 Prozent, Krankenversicherung 13,4 Prozent, keine Kinder) verdient netto 1.566 Euro. Dazu erhält er 40 Euro vermögenswirksame Leistungen. Würde er seine vermögenswirksame Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln lassen, könnte er zum Beispiel monatlich 93 Euro in eine über den Betrieb abgeschlossene Direktversicherung einzahlen und würde trotzdem 1.566 Euro verdienen.
Der Grund: Im ersten Fall erhöht sich sein Brutto um die 40 Euro vermögenswirksame Leistungen auf 2.750 Euro, von denen Steuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Im zweiten Fall verringert sich sein Brutto um die 93 Euro auf 2.657 Euro - mit entsprechend weniger Abzügen.

Bitte beachten Sie: Die bei der Altersvorsorge über den Betrieb (Entgeltumwandlung) eingesparten Rentenversicherungsbeiträge mindern auch den späteren Rentenanspruch. Außerdem verzichtet man auf den Arbeitgeberanteil, sofern der nicht aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung oder einer Betriebsvereinbarung mit auf das Vorsorgekonto fließt.

Die Option, die vermögenswirksame Leistung in betriebliche Altersvorsorge umwandeln zu können, ist in vielen Tarifverträgen vorgesehen. Hier können wiederum das Personalbüro oder der Betriebsrat Auskunft geben. Einen Überblick über Tarifverträge finden Sie hier.

Der Höchstbetrag für die steuer- und sozialabgabenfreie Gehaltsumwandlung liegt 2007 bei 2.520 Euro (2008: 2.544 Euro). Sofern keine Beiträge in eine vor 2005 abgeschlossene Direktversicherung gezahlt werden, kann die Summe um weitere 1.800 Euro erhöht werden. Die Gehaltsumwandlung ist besonders geeignet für Sparer, die keine Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage erhalten und gerne den Steuerfreibetrag für die betriebliche Altersvorsorge von bis zu 4.320 Euro (2008: 4.344 Euro) ausschöpfen möchten. Mehr Informationen zur betrieblichen Altersversorgung gibt es hier.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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