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Erste Schritte

So beantragt man vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage.

Der Ablauf ist nicht weiter kompliziert. Wer sich für eine bestimmte Geldanlage entschieden hat, schließt seinen Sparvertrag für die vermögenswirksamen Leistungen mit der Bausparkasse, Bank oder Fondsgesellschaft ab. Dafür gibt es eine Bescheinigung, die man dem Arbeitgeber vorlegt. Der weiß dann, wohin er das Geld überweisen soll.

Wer zusätzlich noch Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat, beantragt die jährlich mit seiner Steuererklärung. Er erhält dafür von seinem Anlageinstitut eine Anlage VL, die er der Anlage N seiner Steuererklärung beilegen muss. Die entsprechende Summe der vermögenswirksamen Leistungen wird in die Anlage N auf der Seite 3 eingetragen. Der Antrag muss bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden. Die Antragsfrist für die Arbeitnehmersparzulage 2006 endet also am 31. Dezember 2008.
Auch wer keine Steuern gezahlt hat, kann vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmersparzulage auf diese Weise geltend machen. Auf dem Mantelbogen wird dann nicht "Einkommensteuererklärung", sondern "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage" angekreuzt.

Das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen läuft bei Bausparvertrag, Investmentfonds und Banksparplan grundsätzlich über sieben Jahre. Erst nachdem diese Sperrfrist abgelaufen ist, zahlt der Staat die Sparzulage in den Sparvertrag ein. Daher ist es nicht sinnvoll - und oft auch nicht möglich -, mehr in einen Vertrag für vermögenswirksame Leistungen einzuzahlen als der Staat fördert. Außerdem ist das Geld für sieben Jahre gebunden. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags wird oft mit einer besonderen Gebühr belegt und bringt Verluste.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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Autor: Peter Seipel

Zuletzt aktualisiert am 06.12.2007

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