Fondsgebundene Versicherungen
Sie versprechen Sicherheit und höhere Renditechancen. Verbraucherschützer aber warnen: Hohe Gebühren können die Rendite auffressen.
Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen galten in Zeiten steigender Börsenkurse als Geheimtipp für alle, die gleichzeitig auf Sicherheit und hohe Erträge setzen wollten. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben inzwischen solche Produkte im Angebot. Sie locken mit der Aussicht auf höhere Renditen als bei klassischen Kapital- und Rentenpolicen. Fondsgebundene Versicherungen bergen aber auch höhere Risiken. Und unter Umständen schmälern die Kosten für Kauf und Verkauf von Fondsanteilen die Gewinne erheblich.
Eine fondsgebundene Versicherung ist praktisch ein langfristiger Fondssparplan im Gewand einer Lebensversicherung. Der Kunde zahlt in der Regel monatlich per Dauerauftrag in einen oder mehrere Investmentfonds ein. Achtung: Jährliche Fondskäufe bergen die Gefahr, dass die Preise wegen eines möglichen Börsenhochs zum Kaufzeitpunkt unerwartet hoch sind.
Der Versicherer zieht von den Beiträgen zunächst die Anteile für Abschluss, Verwaltung und den Hinterbliebenenschutz ab. Der Sparanteil fließt in einen Fonds, den sich der Versicherte aus einem bestimmten Angebot aussuchen kann. Im Alter zahlt der Versicherer den aktuellen Börsenwert der Fondsanteile aus.
Keine Garantie
Eine garantierte Mindestverzinsung wie bei der klassischen Lebens- und Rentenversicherung gibt es nicht. Bei den meisten Produkten ist nicht einmal eine Garantie für den Erhalt der gezahlten Beiträge vorgesehen. Die fehlende Renditegarantie stellt das größte Manko fondsgebundener Versicherungen dar. Während normale Lebens- und Rentenversicherungen zwischen 2007 und 2012 ihren Kunden einen Zins von mindestens 2,25 Prozent (seit 2012 nur noch 1,75 Prozent) garantieren müssen, bieten fondsgebundene Produkte keine gesicherte Ablaufleistung. Für sicherheitsorientierte Anleger eignen sie sich deshalb allenfalls als zusätzliche Vorsorge.
Die Auszahlung einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist steuerfrei, wenn der Vertrag bis Ende 2004 abgeschlossen wurde. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- mindestens fünf Jahre Beitragszahlung,
- mindestens zwölf Jahre Vertragslaufzeit,
- bei der Lebensversicherung mindestens 60 Prozent der Beitragssumme als Todesfallschutz.
Erträge aus Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, muss man voll versteuern, wenn sie vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Bei Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr muss die Hälfte der Erträge versteuert werden. Das gilt auch nach einer Vertragsdauer von mindestens zwölf Jahren. Die Erträge ergeben sich aus der Auszahlung abzüglich der eigenen Einzahlungen.
Kosten drücken den Ertrag
Der Reiz fondsgebundener Versicherungen liegt vor allem in der Aussicht auf eine höhere Rendite während der Ansparphase. Allerdings sind die Verwaltungskosten von Fondspolicen oft sehr hoch. Damit drücken sie die im Fonds erwirtschaftete Rendite - nach Untersuchungen der Stiftung Warentest um etwa 1,5 bis 2,5 Prozentpunkte. Auch die vorzeitige Kündigung eines Vertrags kann mit erheblichen Verlusten verbunden sein.
Ob sich eine Fondspolice lohnt, hängt vor allem von der Wahl des Anbieters und der Flexibilität des Vertrags ab. Vor der Entscheidung für ein bestimmtes Produkt sollte man sich von unabhängigen Fachleuten beraten lassen.




