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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Kapitallebensversicherung - der Klassiker

Kapitallebensversicherungen sind noch immer die Nummer Eins bei den privaten Vorsorgeprodukten. Trotz Wegfall des früheren Steuerprivilegs.

Eine Kapitallebensversicherung kombiniert Hinterbliebenenschutz mit einem langfristig ausgerichteten Sparplan zur Altersvorsorge. Im Erlebensfall bekommt der Versicherte am Ende der vereinbarten Laufzeit das angesparte Kapital nebst Zinsen ausgezahlt. Stirbt der Versicherte während der Laufzeit, sind seine Hinterbliebenen bis zur Höhe der Versicherungssumme abgesichert. Am Vertragsende erfolgt die einmalige Zahlung der Ablaufleistung, die meist höher ausfällt als die Versicherungssumme.

Von den Prämien ziehen die Lebensversicherer jedoch zunächst einen Teil für Abschluss- und Verwaltungskosten ab. Wie viel das ist, entscheidet jede Versicherung selbst. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Gesellschaften sind beträchtlich. Die Stiftung Warentest ermittelte bei den Verwaltungskosten vor einigen Jahren eine Spannbreite zwischen 1,6 und 11,75 Prozent und bei den Abschlusskosten (vor allem Vertreterprovisionen) zwischen 0,3 und 4,68 Prozent.

Da sich die Prozentwerte immer auf die Versicherungssumme beziehen, kann es durchaus sein, dass ein Versicherter in den ersten Jahren der Laufzeit Beiträge lediglich zur Deckung dieser Kosten zahlt. Wer in dieser Zeit aus der Versicherung aussteigen will oder muss, bekommt nichts zurück. Ein Preisvergleich lohnt sich also.

Darüber hinaus wird ein Beitragsanteil für den Versicherungsschutz abgezogen, der im Fall des vorzeitigen Todes des Versicherten besteht. Nur was übrig bleibt, dient der Kapitalbildung.

Auch hier lohnt sich der Vergleich: Ob der Sparanteil 50 oder 70 Prozent beträgt, beeinflusst die Rendite wesentlich.

Sinkende Garantiezinsen

Nur ein Teil der Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung ist garantiert. Für Verträge, die bis zum 30. Juni 2000 abgeschlossen wurden, gilt ein Garantiezins von 4,0 Prozent. Für Verträge, die zwischen dem 1. Juli 2000 und dem 31. Dezember 2003 abgeschlossen wurden, sind es 3,25 Prozent. Danach waren es 2,75 Prozent. Seit Anfang 2007 gibt es nur noch 2,25 Prozent gesetzlich garantierten Mindestzins auf den Sparanteil. Dazu kommt eine Überschussbeteiligung aus den erwirtschafteten Zinsen und Kapitalerträgen. Nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft lag die durchschnittliche Gesamtverzinsung von Lebensversicherungen 2009 bei 4,2 Prozent.

Modellrechnung einer Kapitallebensversicherung
BeitragsanteilProzentEuro
Eingezahlte Prämie100,00
Abschlusskosten (Provision)3,003,00
Verwaltungskosten6,006,00
Beitragsanteil für Risikoschutz11,0011,00
Sparanteil80,00

Lohnt sich eine Kapitallebensversicherung?

Ob sich eine Kapitallebensversicherung lässt sich nur individuell beantworten. Dabei sind verschiedene Faktoren zu beachten:

Wer vorzeitig abbricht erzielt noch niedrigere Gewinne oder macht in den ersten Jahren sogar einen hohen Verlust von bis zu 80 Prozent der gezahlten Beiträge.

Erträge aus Kapitalpolicen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, muss man voll versteuern, wenn sie vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Danach nur zur Hälfte. Die Erträge ergeben sich aus der Auszahlung abzüglich den Einzahlungen. Auszahlungen aus Altverträgen sind nach wie vor steuerfrei, sofern sie mindestens fünf Jahre lang bespart und zwölf Jahre gehalten wurden.

Selbstständige Unternehmer, die keine Beiträge zur gesetzlichen oder berufsständischen Altersvorsorge leisten, können Ausgaben für Kapitalpolicen steuermindernd als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft bis zum Jahr 2011, ob das neue Recht (Stichwort Rürup-Rente) oder das alte Recht günstiger ist, so dass für diejenigen, die ihren Sonderausgabenhöchstbetrag noch nicht durch Beiträge zur gesetzlichen Rente oder berufsständischen Versorgungswerken ausgeschöpft haben, auch weiterhin die Möglichkeit besteht, Beiträge zu einer Kapital bildenden Lebensversicherung steuerlich geltend zu machen.

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