Eine Wette auf ein langes Leben
Eine private Rentenversicherung zahlt aus zuvor angespartem Kapital eine lebenslange Rente. Wer länger lebt, hat mehr davon.
Private Rentenversicherungen sind eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Sie werden von Lebensversicherungsgesellschaften angeboten und sind kapitalgedeckt. Die Höhe der ausgezahlten Monatsrente richtet sich nach dem eingezahlten Betrag beziehungsweise der vereinbarten garantierten Rente, dem Geschlecht und dem Alter des Versicherten bei Beginn der Rente.
Es werden zwei Arten von Privatrenten unterschieden:
- Ansparrenten und
- Sofortrenten.
Bei der Sofortrente wird ein Einmalbetrag in eine private Rentenversicherung eingezahlt. Das kommt zum Beispiel infrage, wenn ein Sparguthaben oder eine Kapitallebensversicherung ausgezahlt wird oder man etwas geerbt hat.
Bei der Ansparrente werden über laufende Einzahlungen Ansprüche für die Zukunft begründet. Bei der Ansparrente zahlt der Versicherte über viele Jahre regelmäßig Beiträge ein. Sie entspricht deshalb in der Ansparphase einer Kapitallebensversicherung ohne Hinterbliebenenversorgung. Dabei führt die Ansparrente zu etwas höheren Leistungen als die Kapitalpolice, weil die Risikoprämien für den Todesfallschutz entfallen. Im Unterschied zu Auszahlplänen bietet die Privatrente Leistungen bis zum Tod.
Werden dieselben Fristen wie bei der Kapitallebensversicherung beachtet, kann bei der Ansparrente nach derzeitigem Recht kurz vor Rentenbeginn auch eine steuerfreie einmalige Abfindung gewählt werden. Das zeigt die sehr enge Verwandtschaft zur Kapitalpolice.
Kosten und Leistungen unterscheiden sich je nach Versicherungsgesellschaft, die erwirtschaftete Rendite hängt vor allem vom Geschäftsverlauf ab. Seit Januar 2007 beträgt der Garantiezins für Neuverträge 2,25 Prozent, ab 2012 nur noch 1,75 Prozent. Mit der Überschussbeteiligung ist aber in der Regel mehr möglich. Auch private Rentenversicherungen werden inzwischen von vielen Anbietern als fondsgebundene Policen (dann ohne Garantiezins) angeboten.




