
Mit betrieblicher Altersvorsorge können Sie Steuern sparen und die Rente aufbessern. Wer Anspruch hat und wie die Entgeltumwandlung funktioniert.
Die betriebliche Altersvorsorge (auch betriebliche Altersversorgung, bAV) ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, sich über ihren Arbeitgeber eine Zusatzrente zur gesetzlichen Rente aufzubauen (Betriebsrente). Bei der häufigsten Form, der Direktversicherung über Entgeltumwandlung, schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für seinen Mitarbeiter ab. Ein Teil des Gehalts wird zusammen mit einem Zuschuss des Arbeitgebers steuerbegünstig direkt in diesen Vertrag eingezahlt. Daneben gibt es auch andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf die Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss ihnen also eine Möglichkeit bieten, einen Teil ihres Gehalts in einen Vertrag zur Altersversorgung abzuführen. Das gilt auch für Auszubildende und Teilzeit-Kräfte.
Eine Einschränkung gilt für alle tarifgebundenen Arbeitnehmer. Gilt ein Tarifvertrag, muss dieser die Entgeltumwandlung zulassen.
Minijobber (geringfügig Beschäftigte) haben ebenfalls einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Voraussetzung ist aber, dass sie eigene Beiträge in die Rentenversicherung zahlen, die Versicherungspflicht also nicht abgewählt haben.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Entgeltumwandlung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder Direktversicherung mit 15 Prozent zu bezuschussen, wenn er dadurch Sozialabgaben spart. Dafür kann er seinen Zuschuss als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Bei Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen kann er sich einen Teil seines Zuschusses vom Staat zurückholen. (BAV-Förderbetrag).
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Die Altersvorsorge vom Chef oder der Chefin bezuschussen: Wie die Entgeltumwandlung funktioniert und ob sich das lohnt.
Es gibt fünf verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge, auch Durchführungswege genannt.
Das Grundprinzip aller Modelle ist gleich:
Die Betriebsrentenmodelle unterscheiden sich vor allem in den Renditechancen, aber auch bei der Frage nach Zusatzbausteinen und beim Jobwechsel.
Der Arbeitgeber entscheidet über das Modell und auch über den Anbieter. In einigen Betrieben ist die betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt. In vielen Branchen legt der Tarifvertrag die Art der Betriebsrente fest. Oft ist dort auch geregelt, dass vermögenswirksame Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge fließen müssen. Für welche Branche was gilt, können Sie in der Datenbank Tarifverträge der Hans-Böckler-Stiftung nachlesen.
Arbeitgeber wickeln die Beiträge der Arbeitnehmer entweder über externe Einrichtungen ab. Oder der Arbeitgeber finanziert die betriebliche Altersvorsorge intern weitgehend selbst.
Bei der Abwicklung über externe Einrichtungen ist seit 2018 auch die reine Beitragszusage möglich. Voraussetzung für die Beitragszusage ist ein Tarifvertrag nach dem sogenannten Sozialpartnermodell. Arbeitgeber müssen dabei nur die Zahlung der Beiträge an einen externen Versorgungsträger garantieren. Sie haften nicht mehr bei Insolvenz und müssen auch keine Mindestrente mehr garantieren.
In der Regel zahlen Beschäftigte Ihre Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung über die Bruttoentgeltumwandlung ein. Dabei führt der Arbeitgeber einen Teil ihres Bruttogehalts in einen Vertrag ab, zum Beispiel in eine Lebensversicherung eines Anbieters seiner Wahl – und zwar vor Steuerabzug.
Damit die Einzahlungen steuer- und sozialabgabenfrei bleiben, dürfen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschritten werden. Die Höchstgrenzen werden jährlich neu gesetzlich festgelegt.
Arbeitnehmer können jährlich einzahlen...
Es gibt auch einen Mindestbeitrag für die Entgeltumwandlung:
Auch Arbeitgeber sparen mit der Bruttoentgeltumwandlung etwa 15 Prozent Sozialabgaben. Arbeitgeber müssen deshalb die Verträge der Beschäftigten mit 15 Prozent des umgewandelten Entgelts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) bezuschussen, soweit tariflich nichts anderes vorgesehen ist. Seit 2022 gilt das auch für Altverträge, die vor 2019 geschlossen wurden.
Informieren Sie sich, ob für Sie eher eine Riester-Rente, eine Rürup-Rente, eine Betriebsrente oder eine private Altersvorsorge infrage kommt und vergleichen Sie mit den Rechnern die Höhe der Förderung oder Ihre Steuerersparnis:
Eine Alternative zur Bruttoentgeltumwandlung ist die Nettoentgeltumwandlung: Dabei werden die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge nicht aus dem Brutto-, sondern nach Abzügen von Steuern und Abgaben aus dem Nettogehalt gezahlt. Sie können dafür in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Im Fall der Nettoentgeltumwandlung können Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge mit der Riester-Rente kombinieren und die staatliche Zulage bekommen. Für Riester-Renten, die ab 2018 über den Arbeitgeber abgeschlossen werden, sind in der Auszahlungsphase keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr fällig. Kombinierbar mit Riester sind die Direktversicherung, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds.
In der Auszahlungsphase werden auf Betriebsrenten grundsätzlich Steuern fällig – egal, ob das Kapital auf einmal oder als monatliche Rente ausgezahlt wird.
Außerdem müssen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Allerdings gilt seit 2020 für pflichtversicherte Rentner ein Freibetrag für Betriebsrenten bei der Krankenversicherung. Nur für den Teil der Betriebsrente, der diesen Freibetrag übersteigt, werden Beiträge zur Krankenversicherung fällig. Der Freibetrag beträgt 169,75 Euro (Stand 2023).
Bei einer Einmalzahlung werden die Abgaben nicht auf einen Schlag fällig, sondern in Monatsraten über zehn Jahre verteilt (120 Monate).
Wer seinen Vertrag im Laufe der Zeit beitragsfrei gestellt hat oder nach einem Jobwechsel die Beiträge privat weiter gezahlt hat, muss später nur für den Anteil der Rente Sozialabgaben zahlen, der während der Zeit im Betrieb angespart wurde. Doch Achtung: Dies gilt nur, wenn der Versicherungsvertrag so verändert wurde, dass der Arbeitnehmer nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses zum alleinigen Versicherungsnehmer wurde. Andernfalls müssen auch auf „privat“ angesparten Teil der Betriebs im Alter Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Dies regelt § 229 Abs. 1 Nr. 5 SGB V.
Informieren Sie sich über die Vorteile und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge, holen Sie sich zum Angebot vom Arbeitgeber auch Angebote von anderen Versicherern und Riester-Angebote ein und vergleichen Sie die garantierte Rente.
Für die betriebliche Altersvorsorge gelten beim Arbeitgeberwechsel besondere Regeln.
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