Altersvorsorge für Selbstständige

Klar, beim Start in die Selbstständigkeit haben Unternehmer wenig Zeit, sich um Altersvorsorge zu kümmern. Doch das Thema sollten sie nicht auf die lange Bank schieben. Denn frühes Sparen begünstigt hohe Renditen. Selbstständige sollten prüfen, ob eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich und sinnvoll ist. Zusätzlich können sie zum Beispiel eine Rürup-Rente abschließen.

Altersvorsorge für Selbstständige

Gesetzliche Rente für Selbstständige

Einige Selbstständige sind aufgrund von Gesetzen Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung, andere können das auf Antrag werden und eine dritte Gruppe kann freiwillige Beiträge zahlen und sich so das ganze Leistungsspektrum der Deutschen Rentenversicherung sichern. Sie zahlt nämlich nicht nur Alters-, sondern auch Witwen- und Hinterbliebenenrenten sowie Rehabilitationsleistungen. Einige Selbstständige können zwischen Beitragsarten wählen. Die Regelungen sind kompliziert, eine Beratung empfehlenswert.

So geht es:

  • Als Einstiegslektüre bietet die Rentenversicherung die kostenlose Broschüre "Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt" – erhältlich auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de).
  • Sind dann noch Fragen offen, lohnt sich ein Besuch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort erfahren Selbstständige, wie sie über die gesetzliche Rentenversicherung ihre Altersvorsorge voranbringen können.

Vorteil: 

Für Selbstständige lohnt es sich, bis zum 40. Lebensjahr zu entscheiden, ob sie dauerhaft privat oder gesetzlich krankenversichert sein wollen. Denn wer gesetzlich krankenversichert ist und dazu auch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, hat im Alter Anspruch auf die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und kann damit deutlich Sozialabgaben sparen. Mehr dazu: Vorsorgemix für Selbständige.

Versorgungswerke
Rund 700.000 Freiberufler sind gesetzlich verpflichtet, einer Kammer beizutreten. Ein großes Stück der Altersvorsorge stemmen die zugehörigen berufsständischen Versorgungswerke. Für ihre Beiträge in das Versorgungswerk erhalten Selbstständige Altersrenten, Renten für Angehörige und Berufsunfähigkeitsrenten. Sollten künftige Selbstständige nicht schon ihr Versorgungswerk kennen, lässt es sich über die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (www.abv.de) recherchieren.

Landwirtschaftliche Sozialversicherungen
Selbstständige Land- und Forstwirte haben Anspruch auf Alters- und Hinterbliebenenrente, wenn sie Mitglied einer landwirtschaftlichen Sozialversicherung sind. Je nach Größe des landwirtschaftlichen Betriebs haben nebenberufliche Landwirte Anspruch auf diese Leistungen. Nähere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite www.lsv.de.

Künstlersozialkasse
Künstler und Publizisten müssen auch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen – allerdings nicht wie andere Selbstständige alleine. Sie sind bei der Künstlersozialkasse versichert und zahlen wie Arbeitnehmer nur den halben Beitrag. Den restlichen Betrag zahlen Medienverwerter (zum Beispiel Verlage und Radiostationen) und der Staat. Nähere Infos unter www.kuenstlersozialkasse.de.

Riester-Rente

Auch Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen in die Riester-Rente einsteigen – entweder direkt oder über ihren Ehepartner. Gerade für Kleinselbstständige kann eine Riester-Rente eine Alternative sein – wenn sie die Möglichkeit haben, die staatliche Förderung dauerhaft zu erhalten. Das haben vor allem alle Selbstständigen, die in der Deutschen Rentenversicherung oder der Künstlersozialkasse pflichtversichert sind (Lehrer, Hebammen, Künstler).

Für Selbstständige gibt es zwei ganz legale Wege, sich die staatliche Förderung der Riester-Rente zu sichern:

  • die abgeleitete Förderung über den Partner. Dabei muss der Partner über eine Riester-Rente verfügen, förderberechtigt sein (zum Beispiel als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer arbeiten) und mindestens einen Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr in den Vertrag einzahlen.
  • ein zusätzlicher Minijob, für den Rentenversicherungsbeiträge entrichtet werden.

So geht es

  • Prüfen, ob ein Anrecht auf staatliche Förderung besteht.
  • Das richtige Riester-Produkt auswählen.
  • Bei Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest Angebote einholen oder Tests lesen.
  • Vor Abschluss Einzahlhöhe und staatliche Förderung berechnen. Zulagenantrag ausfüllen.

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente (auch „Basisrente“ genannt) ist das Pendant zur Riester-Rente und wurde extra für Selbstständige konzipiert. Einzahlungen in eine Rürup-Rente sind als Sonderausgaben absetzbar. Abzugsfähig sind 2022 94 Prozent der Rürup-Beiträge bis zu einem Maximalbetrag von 24.099 Euro im Jahr, (94 Prozent des Höchstbetrages von 25.638 Euro). Verheiratete können das Doppelte steuerlich gefördert einzahlen. Sparer müssen allerdings bedenken, dass auch eventuelle Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken unter „Sonderausgaben“ berücksichtigt werden. Schnell bleibt nicht mehr viel zum Absetzen. Folgende Spielarten werden angeboten: 

  • Rürup-Rentenversicherung
  • fondsgebundene Rürup-Rentenversicherung
  • Rürup-Fondssparplan

Ob sich eine Rürup-Rente tatsächlich lohnt, ist vor allem eine steuerliche Frage. Deswegen sollte der Abschluss vorab mit einem Steuerberater geprüft werden.

Eine Alternative zur Rürup-Rente kann eine Riester-Rente sein, wenn gewährleistet ist, dass der Selbstständige dauerhaft die staatliche Förderung erhält.

So geht es:

  • Eine Rürup-Rente bringt für Selbstständige in der Regel nur dann was, wenn sie langfristig bespart wird. Auf ihre-vorsorge.de finden Interessierte einen Themenschwerpunkt.
  • Steuerliche Absetzbarkeit prüfen.
  • Prüfen, ob eventuell auch eine Riester-Rente in Betracht kommt.
  • Angebote bei Versicherungen oder Fondgesellschaften einholen oder auf der Internetseite der Stiftung Warentest nach aktuellen Tests suchen. Ein Lesetipp ist das Buch „Altersvorsorge für Selbstständige“ der Stiftung (www.test.de).

Sonstige private Vorsorge

Aktien, Fonds oder festverzinsliche Staatspapiere. Wer sein Geld fürs Alter auf dem freien Markt anlegt, sollte sich gründlich beraten lassen.

Nicht staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte und Geldanlagen haben einen Vorteil: Sie werden aus bereits versteuerten Einkommen bezahlt und müssen in der Regel in der Auszahlungsphase nicht oder nur gering versteuert werden. Je schwankungsanfälliger das Geschäft des Selbstständigen ist, desto mehr Wert sollte er auf Flexibilität legen.

So geht es:

  • Gutverdienende Selbstständige können sich eine Anlageberater/Vermögensverwalter leisten.   
  • Bei der Anlageberatung bei Versicherungen und Banken auf ein Beratungsprotokoll pochen.
  • Berater direkt und offen auf Risiken und Kosten einer Anlage ansprechen und genaue schriftliche Informationen fordern.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Risiko Nummer eins – nicht nur für Selbstständige. Wenn durch Unfall oder Krankheit ein Job unmöglich wird, zahlt die Deutsche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente – aber eben nur an Versicherte. Selbstständige, die kein Anrecht auf eine staatliche Absicherung haben und auch über ihr Versorgungswerk keine Absicherung erhalten, sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen.

Eine Kombination mit einer Risikolebensversicherung (siehe unten) kann Geld sparen. Auch eine Kombination mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung ist möglich. Eine Trennung von Altersvorsorge und Risikoabsicherung hält Selbstständige aber flexibler, weil sie während finanzieller Engpässe die Einzahlungen in die Altersvorsorge stoppen können (Fachsprache: "beitragsfrei stellen"). Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige – wenn auch teure – Versicherung.

ihre-vorsorge.de empfiehlt eine unabhängige Beratung. Der Grund: Anders als die gesetzliche Rentenversicherung können private Versicherungen sich ihre Kunden aussuchen und Kunden mit einem schlechten Risikoprofil mit Zuschlägen belegen. Dies trifft vor allem Menschen mit Vorerkrankungen, Ältere und Selbstständige in risikoreichen Jobs. Einmal abgelehnt kann es schwierig werden, einen neuen Versicherungsgeber zu finden.

So geht es:

  • Verbraucherzentrale in der Nähe recherchieren und fragen, ob eine Beratung inklusive Tarifauswahl möglich ist.
  • Alternativ einen unabhängigen Versicherungsberater beauftragen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn noch weiter Versicherungen abgeschlossen werden sollen. Recherche über den Bundesverband der Versicherungsberater möglich.

Risikolebensversicherung

Vor allem für Hauptverdiener mit Familie und einem noch nicht abbezahlten Eigenheim ein Muss. Eine Risikolebensversicherung ermöglicht es, Familie und Partner als "Begünstigten" im Vertrag aufzuführen. Stirbt der Versicherte, erhält der Begünstigte die vereinbarte Summe.

So geht es:

  • In der Regel reicht für die Auswahl einer Risikolebensversicherung das Studium der Tests durch die Stiftung Warentest (www.test.de).
  • Passendes Angebot aussuchen und abschließen.

Krankheit, Arbeitslosigkeit, Tod

Arbeitslosigkeit

Rürup-Rente: Einzahlungen können gedrosselt oder ganz gestoppt werden. Einzelheiten regeln die Produktbedingungen. Vor Beitragsfreistellung unbedingt nachschlagen! Die Rürup-Rente ist "hartzsicher": Sie wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht berücksichtigt. Mehr Infos: Rürup-Rente

Riester-Rente: Einzahlungen können gedrosselt oder ganz gestoppt werden. Dadurch kann aber die staatliche Förderung sinken. Der Mindesteigenbetrag von 60 Euro sollte von Geringverdienern nicht unterschritten werden, da es sonst keine Zulagen gibt. So lange Arbeitslosengeld oder Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen, erhalten Sparer die staatliche Riester-Förderung. Wenn der Ehepartner sozialversicherungspflichtig tätig ist, sollte man prüfen, ob die Bedingungen für eine abgeleitete Förderung erfüllt sind. Angespartes Riester-Kapital wird bei der Berechnung der Grundsicherung für Arbeitslose nicht angerechnet. Mehr Infos: Riester-Rente

Betriebliche Altersvorsorge: Ansprüche auf eine Betriebsrente im Alter, in die nur der vorherige Chef einzahlte, bleiben bestehen, wenn der Ex-Angestellte mindestens 30 Jahre alt ist und der Vertrag mindestens fünf Jahre schon läuft (bei Verträgen ab 2009 gilt eine Altersgrenze von 25 Jahren). Sobald der Arbeitnehmer selbst eingezahlt hat, ist die spätere Rente immer sicher. Die vorzeitige Auszahlung ist nur möglich, wenn das Kapital so niedrig ist, dass es nur für eine spätere Rente von unter 25 Euro reichen würde. Bei der Berechnung der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden Betriebsrenten, in die ausschließlich der Arbeitgeber einzahlte, nicht berücksichtigt, wenn eine Verfügung vor dem Eintritt des Versorgungsfalles ausgeschlossen ist. Mehr Infos: Betriebliche Altersversorgung

Arbeitslosenversicherung: Haben Selbstständige auch bei der Bundesagentur für Arbeit eingezahlt, bekommen sie von dort auch Leistungen.

Beiträge in eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung können ausgesetzt werden (Versicherungsdeutsch: "beitragsfrei gestellt werden"). Dadurch kann aber später eine erneute Gesundheitsprüfung drohen. Unbedingt Folgen einer Beitragsfreistellung im Vertrag nachlesen oder erfragen.

Krankheit/Unfall

Gesetzliche Rente: Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt für ihre pflichtversicherten und freiwillig versicherten Selbstständige umfangreiche Leistungen zur Rehabilitation. Kann ein Arbeitnehmer nur eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten, ist eine Erwerbsminderungsrente möglich.

Riester-Rente: Keine Leistungen zur Linderung von Unfall- oder Krankheitsfolgen. Nur bei Riester-Rentenversicherungen ist als Zusatzbaustein eine kleine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich, wodurch aber ein Teil der Einzahlungen in eine Versicherung fließen und nicht der Altersvorsorge dienen.

Sonstige private Vorsorge: Leistungen durch Berufsunfähigkeits- und/oder Unfallversicherung möglich.

Vererbung vor Rente

Gesetzliche Rente: Deutsche Rentenversicherung zahlt Witwen- oder Waisenrenten, wenn der verstorbene Selbstständige Beitragszahler war. Eine Vererbung der eigenen gesetzlichen Rente ist nicht möglich.

Riester-Rente: Kapital kann nur unter Verheirateten und innerhalb von eingetragenen Partnerschaften vererbt werden. Allerdings wird vorher die staatliche Förderung abgezogen.

Sonstige private Vorsorge: Leistung von Kapitallebens- oder Risikolebensversicherung. Vererbung bei Kapitallebensversicherung möglich. 

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