Altersvorsorge für Familien

Familien sollten gut überlegt vorsorgen, ihre Kinder absichern und sich darüber freuen, dass der Staat sie bei der Altersvorsorge fördert – etwa durch Kinderzulagen wie bei der Riester-Rente.

Altersvorsorge für Familien

Gesetzliche Rente: viele Leistungen für Familien

Die gesetzliche Rente ist für die meisten Arbeitnehmer die wichtigste Form der Altersvorsorge. Der größte Teil des Geldes, den sie im Alter zur Verfügung haben, kommt in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rente schützt insbesondere Familien, zum Beispiel mit Hinterbliebenenrenten oder Erziehungsrenten.

Ein Elternteil erhält von der Deutschen Rentenversicherung Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Grob dargestellt tut sie so, als würde eine junge Mutter drei Jahre lang einen Durchschnittsverdienst verdienen – auch wenn sie sich in dieser Zeit statt um den Job um ihre Kinder kümmert. Dadurch steigt die Rente.

Die Kindererziehungszeiten werden aber nur auf Antrag gewährt. Beim Ausfüllen helfen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Es lohnt sich, im gleichen Atemzug eine Kontoklärung zu veranlassen, falls dies noch nicht geschehen ist. Dabei wird das Rentenkonto auf den Prüfstand gestellt. Fehlende Angaben können nachgetragen werden. Oft wirkt sich eine Kontenklärung rentenstärkend aus.

So geht es:

  • Antrag auf Kindererziehungszeiten stellen über das Formular V0800 und gegebenenfalls auf Kontenklärung,
  • Formulare ausfüllen und bei Bedarf Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen.

Riester-Rente

Bei der Riester-Rente hat der Staat ein Herz für Kinder. Familien profitieren von Grund- und Kinderzulagen. Ehepaare, die sich für eine Riester-Rente entscheiden, erhalten jeder für seinen Vertrag bis zu 175 Euro Grundzulage. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, fließen pro Jahr an einen der Partner bis zu 185 Euro oder gar bis zu 300 Euro Kinderzulagen, wenn das Kind nach 2008 geboren wurde.

Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens inklusive der Zulagen in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Das gilt aber nur für einen von beiden. Der andere Partner kann die vollen Zulagen erhalten. Verfügt er über kein Einkommen im Vorjahr, muss der Partner mindestens einen Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr in seinen Riester-Vertrag einzahlen. Die günstige Zusatz-Förderung ist vom Staat durchaus so gewollt – er will gerade Verheiratete und Familien die Altersvorsorge erleichtern. Der Fachausdruck hier heißt „abgeleitete Förderung“.

Familien, die überlegen, ob sie mal Immobilienbesitzer werden wollen, sollten Wohn-Riester unter die Lupe nehmen. Hierunter fallen spezielle Riester-Produkte, die es erlauben, die staatliche Förderung für die Entschuldung der selbstgenutzten Immobilie zu verwenden.

So geht es:

  • Prüfen ob ein Anrecht auf staatliche Förderung besteht,
  • das richtige Riester-Produkt auswählen,
  • bei Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest Angebote einholen oder Tests lesen.
  • Vor Abschluss Einzahlhöhe und staatliche Förderung für sich und den Partner berechnen.
  • Zulagenantrag ausfüllen.

Betriebliche Altersvorsorge

Vorsorge mit Hilfe von Chefin oder Chef: Für Arbeitnehmer kann die betriebliche Altersvorsorge interessant sein. In der Regel zahlen Sie einen Teil Ihres Brutto-Gehalts zum Beispiel in eine Direktversicherung oder eine Pensionkasse ein und der Chef schießt einen Teil hinzu. Beide Seiten profitieren von Steuervorteilen und Sozialversicherungsfreiheit.

Die betriebliche Altersvorsorge steht jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin offen, auch Teilzeitkräften und Minijobbern. Fragen Sie bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat nach, welche Angebote es gibt. Ob sich ein Vertragsabschluss lohnt, hängt stark vom Einzelfall ab. Informieren Sie sich hier ausführlich über die Vorteile- und Nachteile.

Zusätzliche private Altersvorsorge

Oftmals bestimmt das frei verfügbare Einkommen, ob noch zusätzlich Geld für die private zusätzliche Altersvorsorge da ist. Wenn ja, sollte vorher noch eine frei verfügbare Notreserve von mindestens zwei Monatsgehältern auf einem Tagesgeldkonto geparkt werden.

Nicht staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte und Geldanlagen haben einen Vorteil: Sie werden aus bereits versteuerten Einkommen bezahlt und müssen in der Regel in der Auszahlungsphase nicht oder nur gering versteuert werden. Sparer sollten auf die Flexibilität, Kosten und vor allem Sicherheit achten. Denn eine Altersvorsorge, die im Alter nicht zur Verfügung steht, wenn sie gebraucht wird, ist ein Schuss in den Ofen.

Für die langfristige Altersvorsorge eignet sich zum Beispiel ein ETF-Sparplan. Sie können aber auch Pantoffel-Sparen. Das heißt so, weil es bequem und mit einem mäßigen Risiko verbunden ist. Sie legen eine monatliche Sparrate fest und stecken die eine Hälfte in einen ETF-Sparplan und die andere auf ein Tagesgeldkonto oder in einen Rentenfonds.

Unfall, Krankheit und Tod absichern

Mindestens genauso wichtig ist für Familien die Risikoabsicherung. In der Hauptsache geht es um die Frage, was passiert, wenn der Hauptverdiener ausfällt. Wenn beide Partner arbeiten, müssen sie sich auch fragen, ob der weniger verdienende Partner nicht auch eine Absicherung benötigt – etwa dann, wenn sein Gehalt gebraucht wird, um die Raten für einen Immobilienkredit zu zahlen.

In Betracht kommen vor allem eine Risikolebensversicherung und eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn durch Unfall oder Krankheit jeglicher Job unmöglich wird, zahlt die Deutsche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente. Allerdings bietet sie nur einen Basisschutz. Eine zusätzliche Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher empfehlenswert.

Damit sichern Sie sich für den Fall ab, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren aktuell ausgeübten Beruf nicht mehr fortführen können. Sie ist allerdings nicht immer leicht zu bekommen und zählt zu den teuersten Versicherungen. Der Preis hängt ab vom Job, Alter und eventuellen Vorerkrankungen. Wer sich so absichern will, sollte dies möglichst früh im Leben tun und die Angebote genau vergleichen.

Beim Abschluss lauern allerdings viele Fallstricke. Sie sollten sich daher unbedingt ausführlich und neutral beraten lassen, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale, die über eine Versicherungstarifdatenbank verfügt.

  • Wer auf dem Privatmarkt keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, sollte darauf achten, die Mindestvoraussetzungen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erfüllen.
  • Prüfen Sie auch die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Manchmal ist es möglich, über den Arbeitgeber einen Altersvorsorgevertrag zu erhalten, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung enthält. Die Renten sind dort zwar meist nur klein, aber dafür verzichten die Anbieter bei solchen Gruppenverträgen oft auf eine umfassende Gesundheitsprüfung.

Was passiert bei Krankheit, Unfall oder Tod?

Unfall/Krankheit

Gesetzliche Rente: Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt umfangreiche Leistungen zur Rehabilitation. Kann ein Arbeitnehmer nur eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten, ist eine Erwerbsminderungsrente möglich.

Riester-Rente: Keine Leistungen zur Linderung von Unfall- oder Krankheitsfolgen. Nur bei Riester-Rentenversicherungen ist als Zusatzbaustein eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich, wodurch aber ein Teil der Einzahlungen in eine Versicherung fließen und nicht der Altersvorsorge dienen.

Betriebliche Altersvorsorge: Einige Verträge sehen eine kleine Berufsunfähigkeitsrente und eine Hinterbliebenenabsicherung vor.

Sonstige private Vorsorge: Leistungen durch Berufsunfähigkeits- und/oder Unfallversicherung möglich.

Vererbung vor Rente

Gesetzliche Rente: Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Witwenrenten oder Waisenrenten.

Riester-Rente: Kapital kann vererbt werden – allerdings ohne die staatliche Förderung. Es bleiben die Einzahlungen plus die Zinsen.

Betriebliche Altersvorsorge: Sobald der Staat Steuererleichterungen und Sozialabgabenfreiheit gewährt hat, ist eine Vererbung unmöglich.

Sonstige private Vorsorge: Leistung von Kapitallebens- oder Risikolebensversicherung. Vererbung bei Kapitallebensversicherung möglich. 

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