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Betriebsrentenverband kritisiert geplantes Rentenpaket II

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung fordert, auch nicht-tarifgebundene Unternehmen müssten Zugang zu Branchenverträgen bekommen - und beklagt eine einseitige Belastung der jüngeren Generation.

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Holzwürfel mit Aufschrift Betriebsrente und weiteren Holzwürfeln mit Symbolen auf Stapeln von Geldmünzen.

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Berlin (sth).  Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) hat das von der Bundesregierung geplante neue Rentenpaket deutlich kritisiert. „Das Rentenpaket II geht in die falsche Richtung", erklärte Georg Thurnes, Vorsitzender des Interessensverbandes von Unternehmen und Fachleuten, die sich für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung einsetzen, jetzt bei der aba-Jahrestagung in Berlin. 

Das bisher noch nicht vom Kabinett verabschiedete Rentenpaket, das unter anderem eine Festschreibung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis 2039 vorsieht, solle zwar den jetzigen Rentnern und Ruheständlern der kommenden Jahre das heutige Leistungsniveau garantieren, monierte Thurnes. Die Kosten dafür seien jedoch “unbegrenzt von den jüngeren Generationen zu tragen”. Zudem müssten die jüngeren Beschäftigten auch noch in erheblichem Umfang “zusätzlich vorsorgen, um eine Lebensstandardsicherung für sich selbst zu erreichen”, so Thurnes.

“Mehr Mut bei der Reform der betrieblichen Altersversorgung”

Der aba-Vorsitzende verlangte darüber hinaus “mehr Mut bei der Reform der betrieblichen Altersversorgung”. Künftig müssten auch nicht-tarifgebundene Unternehmen Zugang zu den sogenannten Sozialpartnermodellen (SPM) erhalten, forderte Thurnes. Diese seit 2018 erlaubten Betriebsrentenmodelle befreien Unternehmen von der Pflicht, bei einer betrieblichen Altersversorgung Renditen zu garantieren. Allerdings setzen sie zwingend einen Tarifvertrag der jeweils zuständigen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften voraus. Bei Betriebsrenten nach dem SPM beschränkt sich die Versorgungszusage des Arbeitgebers auf die Zahlung von Beiträgen zugunsten seiner Beschäftigten an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung. Den Beschäftigten wird dafür eine „Zielrente“ in Aussicht gestellt. 

Mit Blick auf die im Vorjahr von der “Fokusgruppe private Altersvorsorge” vorgelegten Empfehlungen verlangte der aba-Chef, auch die staatlich geförderte Riester-Vorsorge müsse “lebenslange Leistungen bieten”. Nur so könne das “Leitbild einer Lebensstandardsicherung aus mehreren Säulen” umgesetzt werden. Die vom Bundesfinanzministerium berufene “Fokusgruppe” aus Altersvorsorgefachleuten hatte sich dagegen für mehr Flexibilität bei der Auszahlung von angespartem Vorsorgekapital ausgesprochen. Dem entgegnete Thurnes nun, die Beschäftigten bräuchten "nicht mehr Vermögensbildung, sondern höhere lebenslange Leistungen“.

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