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Immobilien

Immobilien gelten allgemein als sichere Altersvorsorge. Aber sie sind teuer und erfordern einen langen Atem.

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Schlüsselbund liegt auf Bauplan. Bild: IMAGO / Westend61 / imago stock&people

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Das eigene Haus als Altersvorsorge

Für etwa 60 Prozent der Deutschen ist das eigene Haus eine ideale Form der Altersvorsorge. Die meisten Häuslebauer haben zwar nicht in erster Linie die Altersvorsorge im Sinn. Doch wer im Alter mietfrei wohnen kann, ist gegenüber Mietern zumindest in diesem Punkt im Vorteil.

Vorteile

  • Immobilien gelten als wertbeständig und inflationsgeschützt. Das stimmt so nicht immer. Die Wertentwicklung ist regional sehr unterschiedlich. Während Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser in Ballungsgebieten für Durchschnittsverdiener kaum noch zu finanzieren sind, sind die Preise in strukturschwachen Regionen häufig rückläufig.
  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hilft mit zinsverbilligten Darlehen bei der Finanzierung, zum Beispiel Familien und Alleinerziehenden.
  • Wer im Alter in seinem inzwischen schuldenfreien Haus mietfrei wohnt, hat mehr von seiner Rente.
  • Sind die Kinder aus dem Haus, kann man zum Beispiel eine Einliegerwohnung vermieten. So erzielt man zusätzliche Einnahmen.
  • Durch den Verkauf des eigenen Hauses kann man beispielsweise eine Eigentumswohnung in einer betreuten Seniorenwohneinrichtung erwerben – vorausgesetzt, die Lage des Hauses macht einen Verkauf möglich.
  • Bei vermieteten Immobilien kommen die monatlichen Mieteinnahmen hinzu, sozusagen eine zweite Rente.

Nachteile

  • Häuslebauer binden ihr Kapital über Jahrzehnte. Vor allem in den ersten Jahren sieht die Vermögensbildung ohne eigenes Haus lukrativer aus. Es kann 20 und mehr Jahre dauern, bis der Immobilienbesitzer am Sparer vorbeizieht.
  • Ohne Fachkenntnis besteht die Gefahr einer Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer.
  • Mögliche Folgekosten etwa für Instandhaltung beziehungsweise Sanierung einer Immobilie werden oft unterschätzt.
  • Mit einer langfristigen Wertsteigerung kann nur in ausgesuchten Regionen gerechnet werden. In strukturschwachen Gebieten droht dagegen ein Wertverlust.
  • Bei vermieteten Immobilien geht der Vermieter das Risiko von Leerstandszeiten, Verwaltungsaufwand und Ärger mit den Mietern ein.
  • Nicht vorhersehbare Einschnitte im Leben wie Arbeitslosigkeit, Scheidung oder eine plötzliche schwere Erkrankung können die Finanzierung gefährden. 

Bausparen und staatliche Förderung

Bausparen kann der erste Schritt zum eigenen Haus sein. Schon ab 16 Jahren erhält man dafür ein paar Euro vom Staat dazu.

Ein Bausparer schließt einen Vertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab und zahlt sieben bis acht Jahre lang ein Mindestsparguthaben ein. Nach dem Ansparen hat man Anrecht auf ein Immobiliendarlehen, das ein bis zwei Prozent unter den marktüblichen Darlehenszinsen liegt. Danach beginnt die Tilgungsphase, in der man das geliehene Geld plus Darlehenszinsen in Raten zurückzahlt.

Im Tarifdschungel der Bausparkassen gibt es viele Wahlmöglichkeiten bei der Höhe der Guthaben- oder Darlehenszinsen und bei den Tilgungsbeträgen. Dadurch werden Laufzeit und Zuteilungszeitpunkt beeinflusst. Bei den meisten Anbietern fallen bei Vertragsabschluss etwa ein Prozent Abschlussgebühren an, außerdem Darlehensgebühren von zwei bis drei Prozent. Dazu kommen oft noch „sonstige Gebühren“, die auf den ersten Blick im Vertrag kaum zu finden sind, aber Kosten verursachen.

Der Staat unterstützt unter verschiedenen Voraussetzungen zwar Bausparer im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes. Man unterscheidet dabei die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Bei beiden Zulagen geht es aber nur um vergleichweise geringe Beträge.

Für die Arbeitnehmersparzulage gelten von 2024 an neue Einkommensgrenzen: Ledige können die Zulage mit einem zu versteuernden Einkommen (nicht mit dem Brutto zu verwechseln) bis 40.000 Euro im Jahr, Verheirate bis 80.000 Euro bekommen. Bausparer erhalten dann maximal 80 Euro im Jahr, wenn Sie den Höchstbetrag von 400 Euro an vermögenswirksame Leistungen in den Vertrag einbringen. 

Wohnungsbauprämie für Bausparverträge bekommen Sparer, die selbst weitere 700 Euro (beziehungsweise 1400 Euro bei Verheirateten) zusätzlich in den Bausparvertrag einzahlen. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, darf das zu versteuernde Einkommen nicht über 35.600 Euro (beziehungsweise 70.000 Euro bei Verheirateten) liegen. Dann kann man eine Wohnungsbauprämie beantragen, die maximal 70 Euro pro Jahr beziehungsweise 140 Euro für Verheiratete beträgt.

Wohn-Riester prüfen

Seit 2008 kann die staatliche Riester-Förderung für die Anschaffung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Um die Immobilie so schnell wie möglich aus der Verschuldung zu holen (Kreditzinsen sparen), lohnt es sich oft, die Riester-Förderung statt in die Altersvorsorge in die Anschaffung einer Immobilie zu lenken.

Immobilien als Kapitalanlage

Auch die Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses kann sich lohnen: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung können mit Anschaffungs- und Verwaltungskosten verrechnet werden, sodass nicht die Gesamtsumme der Einnahmen versteuert werden muss.

Auch die Kosten für den Kauf oder Bau vermieteter Immobilien können schrittweise über einen längeren Zeitraum mit festgelegten Sätzen von der Steuer abgesetzt werden. Der Kaufpreis für einen Altbau kann über 50 Jahre mit jährlich zwei Prozent der Anschaffungskosten abgesetzt werden. Wurde das Haus bereits vor 1925 gebaut, gelten 2,5 Prozent jährlich über 40 Jahre.

Auch bei Neubauten greift seit Anfang 2006 die lineare Abschreibung mit zwei Prozent jährlich über 50 Jahre. Ausnahme: Für bis 2005 gebaute Häuser gilt weiter die degressive Abschreibung. Sie erstreckt sich ebenfalls über 50 Jahre. Allerdings können in den ersten zehn Jahren vier Prozent der Anschaffungskosten abgesetzt werden, danach acht Jahre lang jeweils 2,5 Prozent und anschließend 32 Jahre lang jeweils 1,25 Prozent der ursprünglichen Anschaffungskosten.


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