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Private Rentenversicherung

Altersvorsorge mit einer privaten Rentenversicherung bietet flexible Möglichkeiten: bei der Anlage in verschiedene Fonds und der Auszahlung des Kapitals als Summe oder lebenslangen Rente. Steuerliche Vorteile kommen bei der Auszahlung hinzu, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt sind.

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Rentnerpaar liest einen Brief. Bild: IMAGO / Panthermedia / Dmitriy Shironosov

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Schutz gegen die Altersarmut

„Die Rente ist sicher” – dieser Satz hängt bei jeder Diskussion um das Alterseinkommen in der Luft. Sicher ist sie ohne Frage, die Höhe aber schwindet. Eine zusätzliche Altersvorsorge ist mehr denn je notwendig und wird mit der Riester-Rente, der Rürup-Rente sowie der betrieblichen Altersvorsorge staatlich gefördert. Ein weiterer Baustein ist die private Altersvorsorge, bei der in Deutschland immer noch die Rentenversicherung ganz oben auf der Liste der Vorsorge-Optionen steht.

Das sichert die private Rentenversicherung ab

Die private Rentenversicherung hat sich in der Ansparphase in den letzten Jahren deutlich gewandelt – nicht zuletzt wegen der Zinsflaute: weg vom festverzinsten Sparvertrag, hin zum flexiblen Vorsorgepaket mit Börsen-Chancen. Die klassische Rentenversicherung mit fester Verzinsung und Überschussbeteiligung wird heute kaum noch angeboten – zu mager ist der Garantiezins. Die meisten Sparer setzen auf Rentenversicherungen, die ihr Geld in Fonds oder ETFs anlegen. Anders als bei den ersten fondsgebundenen Policen lässt sich das Verlustrisiko auf Wunsch begrenzen: zum einen durch garantierte Kapitalsummen bei Rentenbeginn. So können Sparer das Verlustrisiko minimieren und auf Wunsch 50, 60 oder auch 80 Prozent der eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn garantiert bekommen. Zusätzlich lassen sich einmal erreichte Gewinne mit der Höchststandssicherung einfrieren. Diese Gewinne stehen bei Rentenbeginn auf jeden Fall zur Verfügung.

Die private Rentenversicherung lässt sich aber auch um weitere Bausteine ergänzen. Das Pflegerisiko zum Beispiel kann ebenfalls mit der Altersvorsorge finanziell angepackt werden. Bei manchen Anbietern werden mit Pflege-Bausteinen die erreichten Renten im Alter zum Beispiel verdoppelt, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird. Eine weitere Ergänzung kann der Schutz gegen Berufsunfähigkeit sein: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, lässt die Beiträge für die Altersvorsorge bei Berufsunfähigkeit vom Versicherer tragen – notfalls bis zum Rentenbeginn.

Und auch die Familie lässt sich mit der Rentenversicherung absichern – mit einer Rentengarantiezeit. Damit ist sichergestellt, dass die Rente im Alter für den versicherten Zeitraum von beispielsweise fünf, zehn oder 15 Jahren auf jeden Fall gezahlt wird, auch wenn der Versicherte vorher stirbt. Nutznießer sind dann der Partner oder die Kinder.

Das ist wichtig beim Abschluss

Neben den Kosten der Versicherung sollten Rentenversicherungen flexibel sein im Hinblick auf

  • Vertragsgestaltung: Die Rentenversicherungen sollten in der Laufzeit möglichst flexibel sein. Das gilt sowohl für den Vorzug der Rente, zum Beispiel von 65 auf 62 Jahre, wenn die Lebensumstände das bedingen. Gleichzeitig sollte die Rentenversicherung verlängerbar sein, wenn Sie das Kapital erst mit 68 statt mit 65 Jahren in Anspruch nehmen wollen.
  • Fondswechsel: Es sollte möglich sein, ohne Mehrkosten die einmal ausgewählten Fonds, ETFs oder auch Strategien mit mehreren Fonds zu wechseln, um auf Börsensituationen reagieren zu können.
  • Entnahmen und Zuzahlungen: Der Vertrag sollte so gestaltet sein, dass bereits angespartes Kapital entnommen werden und der Sparer auch Sonderzahlungen einzahlen kann.

Kosten und Versicherungsleistungen

Die Kosten der Versicherung sind beim Abschluss der entscheidende Faktor: Je mehr Geld für die Verwaltung der Gesellschaft abgezwackt wird, umso weniger kommt beim Sparer an. Messbar wird das mit der Kostenquote, die vereinfacht beschreibt, wie viele Prozentpunkte der Rendite an den Versicherer gehen.

Beispiel: Liegt die Kostenquote bei 1,8 Prozent und beträgt die Rendite vier Prozent, dann erhält der Sparer nach Abzug der Kosten 2,7 Prozent.

Vergleichbar sind Produkte in der gleichen Risikogruppe und mit der gleichen Laufzeit. Ändern sich diese Parameter, hilft die Kostenquote nur noch wenig. In diesem Fall muss ein Berater in der Lage sein, die Kosten der Produkte transparent zu machen – zum Beispiel durch Musterrechnungen.

Die private Rentenversicherung bietet Sparern zwei Optionen: Entweder sie lassen sich im Alter das angesammelte Kapital auf einen Schlag auszahlen, oder das Kapital wird verrentet und sie erhalten vom Versicherer eine lebenslange Rente

Steuerliche Aspekte

Die private Rentenversicherung genießt im Alter ein Steuerprivileg. Die Kapitalauszahlungen sind steuerbegünstigt – die Erträge werden lediglich zu 50 Prozent versteuert. Renten werden lediglich mit dem Ertragsanteil besteuert.

Beispiel: Wer mit 65 Jahren in Rente geht, der muss lediglich 18 Prozent seiner Rente versteuern. Selbst bei einem für Rentner ungewöhnlich hohen Steuersatz von 35 Prozent werden auf 1.000 Euro private Rente so lediglich 63 Euro Steuern fällig.

Für die steuerliche Vergünstigung müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein bei Verträgen, die nach 2005 abgeschlossen wurden:

  • Der Vertrag muss mindestens zwölf Jahre bestanden haben, und gleichzeitig
  • muss die Kapitalauszahlung nach dem 62. Lebensjahr (für Verträge vor 2012: 60. Lebensjahr) erfolgen.

Steuerlich werden die Rentenversicherungen damit anders gestellt als die staatlich geförderten Vorsorgeformen: Rentenversicherungen werden erst in der Auszahlphase finanziell begünstigt, Riester-Rente, Rürup- und betriebliche Renten dagegen in der Ansparphase durch Zulagen, steuerlich absetzbare Beiträge oder Ersparnis der Sozialversicherung.

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