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Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung zahlt nur beim Tod des Versicherten. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird kein Kapital ausgezahlt. Dafür ist sie deutlich günstiger als andere Lebensversicherungen. Oft betragen ihre Prämien nur ein Fünftel oder weniger als die Prämie einer Kapitalpolice. Bei der richtigen Vertragsgestaltung können Sie damit Ihre Hinterbliebenen günstig finanziell absichern.

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Vater hält lachend im Freien Tochter auf den Armen. Bild: IMAGO / Westend61 / MiJo

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Ihre Familie günstig finanziell absichern

Wenn ein Mensch unerwartet stirbt, hinterlässt das eine Lücke – menschlich und auch finanziell. Denn oft fällt ein Einkommen in der Familie oder Partnerschaft weg, aber die finanziellen Verpflichtungen bleiben bestehen. Manchmal stirbt auch der Partner, der sich in der Familie um Haushalt und Kinder gekümmert hat – der Hauptverdiener muss dann die Betreuung bezahlen oder selbst weniger arbeiten. Auch in diesem Fall drohen finanzielle Sorgen – vor allem, wenn gleichzeitig ein Immobilienkredit abzuzahlen ist. Eine staatliche Absicherung gibt es zwar über die Hinterbliebenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen. Verglichen mit dem weggefallenen Einkommen des oder der Verstorbenen fallen sie aber gering aus. Die finanzielle Lücke kann nur eine Risikolebensverssicherung schließen.

Das sichert die Risikolebensversicherung ab

Die Risikolebensversicherung sichert das Leben der versicherten Person ab – die Versicherung wird also im Todesfall ausgezahlt. Oft werden die Risikolebensversicherungen heute um zusätzliche Leistungsmerkmale erweitert – nicht immer ist das wirklich sinnvoll und erforderlich. Ein Beispiel ist die vorgezogene Todesfallleistung bei terminalen Krankheiten.

Diese Ergänzung sieht vor, dass die Versicherungssumme bereits zu Lebzeiten ausgezahlt werden kann, wenn der Versicherte aufgrund einer lebensbedrohlichen Erkrankung voraussichtlich innerhalb der nächsten Monate stirbt. Damit hat der Versicherte die Möglichkeit, bei einer schweren Erkrankung eine medizinische Behandlung nach Wunsch zu finanzieren oder auch – ganz menschlich – sich einen großen Wunsch zu erfüllen. Allerdings muss die Versicherungssumme so bemessen sein, dass für den eigentlichen Zweck – die Absicherung der Angehörigen – genug Kapital bleibt.

Ein anderes Merkmal ist die Verlängerungsoption: Damit hat man die Möglichkeit, den Schutz noch während der Vertragslaufzeit zu strecken. Endet die Risikolebensversicherung ursprünglich mit 55 Jahren, kann man den Schutz so um ein paar Jahre verlängern. Bedarf dürfte sicherlich bei Familien bestehen, die unerwartet noch Nachwuchs bekommen oder die im Alter noch einmal eine Baufinanzierung planen und dafür Risikoschutz benötigen. Ein solcher Baustein ist sicherlich pfiffig, sollte aber nicht der Grund für den Abschluss einer bestimmten Versicherung sein.

Das ist wichtig beim Abschluss

Die Bedingungswerke der Versicherungen sind überschaubar, denn der Versicherungsfall ist recht klar definiert. Wichtig ist – wie auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung –, dass die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden kann. So ist es bei der Risikolebensversicherung möglich, die Versicherungssumme zu erhöhen, wenn einer der vereinbarten Anlässe eintritt, die den Absicherungsbedarf steigen lassen. Dazu zählen unter anderem die Geburt eines Kindes oder eine Immobilienfinanzierung. Wenn die Möglichkeit besteht, sollte eine solche Nachversicherungsgarantie unbedingt in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden, denn mit der Nachversicherungsgarantie besteht die Möglichkeit, den Schutz an die veränderten Lebensumstände anzupassen. Dabei hilft auch die Beitragsdynamik: Mit ihr steigt die Versicherungssumme jährlich um einen vorher festgelegten Prozentsatz – meist zwischen zwei und sechs Prozent. Die Versicherungssumme steigt so Jahr für Jahr und passt sich an die steigenden Lebenshaltungskosten sowie an das steigende Gehalt an.

Kosten und Versicherungsleistungen

Die Höhe der Beiträge für die Risikolebensversicherung lässt sich nur individuell berechnen. Auch bei der Risikolebensversicherung kommt es auf zahlreiche Faktoren wie den Beruf, das Geschlecht und den Gesundheitszustand des Versicherten an. Auch das Alter bei Versicherungsbeginn, die Laufzeit der Versicherung und die Höhe der Versicherungssumme spielen eine Rolle. Im Idealfall ist die Versicherungssumme so bemessen, dass daraus ein Einkommensersatz finanziert und Verbindlichkeiten abgelöst werden können. Am besten ermitteln Sie, wie hoch die monatlichen fixen und variablen Kosten sind, wie viel Einkommen im Todesfall wegfällt, welche Einnahmen zum Beispiel aus der Deutschen Rentenversicherung zu erwarten, welche Vermögenswerte vorhanden und welche Kredite zu tilgen sind.

Die Laufzeit der Versicherung bestimmt daneben ganz maßgeblich die Kosten: Wer sich bis 65 Jahre statt bis 60 Jahre versichern will, zahlt schnell 50 bis 100 Prozent mehr Beitrag. Trotzdem gilt: Ein sinnvoller Schutz sollte so lange bestehen, wie Hinterbliebene finanziell abhängig sind. Bei Familien ist das in aller Regel der Zeitpunkt, an dem das kleinste Kind seine Ausbildung voraussichtlich beendet haben oder der Immobilienkredit abgezahlt sein wird.

Versichert ist meist eine feste Kapitalsumme, die im Todesfall ausgezahlt wird. Erlebt die versicherte Person das Vertragsende, wird bei einer Risikolebensversicherung kein Kapital ausgezahlt, weil kein Sparvorgang integriert wird. Das ist bei der Kapitallebensversicherung der Fall, die aber heute wegen der hohen Kosten und der schlechten Renditen als Auslaufmodell gilt.

Steuerliche Aspekte

Grundsätzlich ist die Auszahlung der Lebensversicherung steuerfrei – bei der vertraglichen Gestaltung sollte aber einiges beachtet werden. Im Normalfall versichert sich eine Person und ist so Versicherungsnehmer und versicherte Person gleichzeitig. Das Problem: Im Todesfall fließt das Geld in die Erbmasse und wird dann an den Partner und die Kinder weitervererbt. Gerade bei steuerlich nicht begünstigten unverheirateten Paaren kann das dazu führen, dass hohe Steuernachzahlungen fällig werden. Verhindern lässt sich das durch eine andere Konstruktion zur gegenseitigen finanziellen Absicherung: Die Partner schließen als Versicherungsnehmer Verträge ab, die das Leben des jeweils anderen versichern. Stirbt der Partner, bekommen sie Geld aus ihrem eigenen Vertrag und müssen nichts versteuern.

Steuerlich absetzbar sind die Beiträge der Risikolebensversicherung theoretisch – praktisch wirken sich die Beiträge aber selten aus, weil sie nur dann zu einer Steuerersparnis führen, wenn die Krankenkassenbeiträge nicht schon höher sind als 1.900 Euro (Angestellte) beziehungsweise 2.800 Euro (Selbstständige) im Jahr. Damit laufen die Kosten steuerlich in der Regel ins Leere!

Weitere Informationen

www.test.de
Die Stiftung Warentest hat Versicherungspolicen unter die Lupe genommen.


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