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Kapitallebens- und private Rentenversicherungen
Kapitallebens- und private Rentenversicherungen sind immer noch die am meisten verbreitete Form der privaten Altersvorsorge. Allerdings sind Beiträge für Kapitalpolicen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, nicht mehr steuerlich absetzbar. Für die Auszahlung gilt das Halbeinkünfteverfahren: Die Erträge (Auszahlungen minus Einzahlungen) müssen zur Hälfte versteuert werden, bei Auszahlung vor dem 60. Geburtstag sogar komplett.
Eine Risikolebensversicherung sichert die Angehörigen, wenn der Hauptverdiener einer Familie stirbt. Sie ist wichtig für Familien, zum Beispiel wenn ein Haus abbezahlt werden muss.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich insbesondere für diejenigen, die seit 1961 geboren wurden. Vor dem Abschluss sollten Sie prüfen, ob möglicherweise bei einer bereits bestehenden betrieblichen oder privaten Versicherung die Berufsunfähigkeit mitversichert ist. Außerdem sollte nach dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer anderen Versicherungsgesellschaft eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, damit Sie für Ihr Recht streiten können, falls sich der Versicherer im Falle eines Falles vor seinen Pflichten zu drücken versucht.
Eine Unfallversicherung ist vor allem für Kinder bedenkenswert, die sich bei Sport und Spiel in der Freizeit verletzen können. In Kita und Schule sind sie allerdings über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Zudem ist das Rsiko, durch einen Unfall eine Schwerbehinderung zu erleiden, deutlich niedriger als durch eine Krankheit. Wertvoller, aber auch deutlich teurer, ist deshalb eine Kinderinvaliditätsversicherung. Die zahlt nicht nur bei Unfällen, sondern kommt auch für die möglichen Folgen schwerer Krankheiten auf.
Auch für berufstätige Ehepartner, die im Haushalt oft höheren Gefahren ausgesetzt sind, kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein. Alle anderen sind über die gesetzliche Unfallversicherung weitgehend abgesichert.
Kapitallebensversicherung
Eine Kapitallebensversicherung kombiniert Hinterbliebenenschutz mit einem langfristig ausgerichteten Sparplan zur Altersvorsorge. Im Erlebensfall bekommt der Versicherte am Ende der vereinbarten Laufzeit das angesparte Kapital nebst Zinsen ausgezahlt. Stirbt der Versicherte während der Laufzeit, sind seine Hinterbliebenen bis zur Höhe der Versicherungssumme abgesichert.
Von den Prämien ziehen die Lebensversicherer einen Teil für Abschluss- und Verwaltungskosten ab. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Gesellschaften sind beträchtlich. Die Stiftung Warentest ermittelte bei den Verwaltungskosten vor einigen Jahren eine Spannbreite zwischen 1,6 und 11,75 Prozent und bei den Abschlusskosten (vor allem Vertreterprovisionen) zwischen 0,3 und 4,68 Prozent.
Da sich die Prozentwerte immer auf die Versicherungssumme beziehen, kann es durchaus sein, dass ein Versicherter in den ersten Jahren der Laufzeit Beiträge lediglich zur Deckung dieser Kosten zahlt. Wer in dieser Zeit aus der Versicherung aussteigen will oder muss, bekommt nichts zurück. Ein Preisvergleich lohnt sich also.
Darüber hinaus wird ein Beitragsanteil für den Versicherungsschutz abgezogen, der im Fall des vorzeitigen Todes des Versicherten besteht. Nur was übrig bleibt, dient der Kapitalbildung. Auch hier lohnt sich der Vergleich: Ob der Sparanteil 50 oder 70 Prozent beträgt, beeinflusst die Rendite wesentlich.
Unattraktiv durch niedrige Zinsen
Kapitallebensversicherungen sind in den vergangenen Jahren immer unattraktiver geworden. Das liegt am jahrelang sinkenden Zinsniveau, das sich auch auf die Garantiezinsen für neu abgeschlossene Verträge ausgewirkt hat. Der Garantiezins ist ein Bestandteil der Gesamtverzinsung.
Die Versicherer orientieren sich bei ihrer Kalkulation am vom Bundesfinanzministerium festgelegten Höchstrechnungszins. Der liegt seit Januar 2022 auf dem historischen Tiefststand von 0,25 Prozent. Für ältere Verträge gelten noch bis zu 4 Prozent. Zwar steigen mittlerweile die Zinsen am Kapitalmarkt wieder, dennoch wird sich der Höchstrechnungszins voraussichtlich bis mindestens 2024 nicht ändern.
Zusätzlich zum Garantiezins gewähren Versicherer noch eine Überschussbeteiligung aus den erwirtschafteten Zinsen und Kapitalerträgen. Zuletzt zeigt sich auch hier ein Aufwärtstrend. Viele Versicherer haben ihre Überschussbeteiligung für 2023 erhöht. Dennoch lohnen sich Kapitallebensversicherungen oft nicht mehr.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherungen werden von Lebensversicherungsgesellschaften angeboten und sind kapitalgedeckt. Die Höhe der ausgezahlten Monatsrente richtet sich nach dem eingezahlten Betrag beziehungsweise der vereinbarten garantierten Rente, dem Geschlecht und dem Alter des Versicherten bei Beginn der Rente.
Es werden zwei Arten von Privatrenten unterschieden:
- Sofortrente
- Ansparrente
Bei der Sofortrente wird ein Einmalbetrag in eine private Rentenversicherung eingezahlt. Das kommt zum Beispiel infrage, wenn ein Sparguthaben oder eine Kapitallebensversicherung ausgezahlt wird oder man etwas geerbt hat. Vorteile bestehen in der lebenslangen Auszahlgarantie und einer möglichen Steuerersparnis bei der Einzahlung gegenüber der Steuerbelastung bei Auszahlung der Rente.
Nachteilig kann sich die mangelnde finanzielle Flexibilität auswirken, da das Kapital unwiderruflich gebunden ist. Dazu können je nach Vertragsgestaltung Teile des Kapitals an die Versicherungsgesellschaft fallen, wenn der Ruheständler früh verstirbt.
Bei der Ansparrente zahlt der Versicherte über viele Jahre regelmäßig Beiträge ein. Sie entspricht deshalb in der Ansparphase einer Kapitallebensversicherung ohne Hinterbliebenenversorgung. Dabei führt die Ansparrente zu etwas höheren Leistungen als die Kapitalpolice, weil die Risikoprämien für den Todesfallschutz entfallen. Im Unterschied zu Auszahlplänen bietet die Privatrente Leistungen bis zum Tod. Werden dieselben Fristen wie bei der Kapitallebensversicherung beachtet, kann bei der Ansparrente nach derzeitigem Recht kurz vor Rentenbeginn auch eine steuerfreie einmalige Abfindung gewählt werden.
Fondsgebundene Versicherungen
Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen galten in Zeiten steigender Börsenkurse als Geheimtipp für alle, die gleichzeitig auf Sicherheit und hohe Erträge setzen wollten. Sie locken mit der Aussicht auf höhere Renditen als bei klassischen Kapital- und Rentenpolicen. Fondsgebundene Versicherungen bergen aber auch höhere Risiken. Und unter Umständen schmälern die Kosten für Kauf und Verkauf von Fondsanteilen die Gewinne erheblich.
Eine fondsgebundene Versicherung ist praktisch ein langfristiger Fondssparplan im Gewand einer Lebensversicherung. Der Kunde zahlt in der Regel monatlich per Dauerauftrag in einen oder mehrere Investmentfonds ein. Achtung: Jährliche Fondskäufe bergen die Gefahr, dass die Preise wegen eines möglichen Börsenhochs zum Kaufzeitpunkt unerwartet hoch sind.
Der Versicherer zieht von den Beiträgen zunächst die Anteile für Abschluss, Verwaltung und den Hinterbliebenenschutz ab. Der Sparanteil fließt in einen Fonds, den sich der Versicherte aus einem bestimmten Angebot aussuchen kann. Im Alter zahlt der Versicherer den aktuellen Börsenwert der Fondsanteile aus.
Keine garantierte Mindestverzinsung
Eine garantierte Mindestverzinsung wie bei der klassischen Lebens- und Rentenversicherung gibt es nicht. Bei vielen Produkten ist nicht einmal eine Garantie für den Erhalt der gezahlten Beiträge vorgesehen.
Die Auszahlung einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist steuerfrei, wenn der Vertrag bis Ende 2004 abgeschlossen wurde, mindestens zwölf Jahre lief, mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt wurden und bei der Lebensversicherung mindestens 60 Prozent der Beitragssumme als Todesfallschutz vorgesehen waren.
Erträge aus Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, muss man voll versteuern, wenn sie vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden (bei ab 2012 abgeschlossenen Verträgen gilt das 62. Lebensjahr). Bei Auszahlung danach muss die Hälfte der Erträge versteuert werden.
Der Reiz fondsgebundener Versicherungen liegt vor allem in der Aussicht auf eine höhere Rendite während der Ansparphase. Allerdings sind die Verwaltungskosten von Fondspolicen oft sehr hoch. Damit drücken sie die im Fonds erwirtschaftete Rendite. Auch die vorzeitige Kündigung eines Vertrags kann mit erheblichen Verlusten verbunden sein.
Ob sich eine Fondspolice lohnt, hängt vor allem von der Wahl des Anbieters und der Flexibilität des Vertrags ab. Vor der Entscheidung für ein bestimmtes Produkt sollte man sich von unabhängigen Fachleuten beraten lassen.
Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung zahlt nur beim Tod des Versicherten. Dafür ist sie deutlich günstiger als eine Kapitallebensversicherung mit dem gleichen Todesfallschutz. Oft betragen ihre Prämien nur ein Fünftel oder weniger als die Prämie einer Kapitalpolice. Die Risikolebensversicherung bietet finanziellen Schutz und ist vor allem für Menschen interessant, denen eine höhere Hinterbliebenenversorgung wichtig ist. Das ist beispielsweise bei Familien der Fall.
Eine solche Risikopolice lässt sich gegebenenfalls mit einem finanziellen Schutz gegen Berufsunfähigkeit (BU) koppeln. Ein Vorteil gegenüber der Kombination Kapitallebensversicherung und BU-Zusatz: Die Risikopolice als günstiger Basisschutz wird seltener gekündigt als die teurere Kapitallebensversicherung. Deshalb geht der finanzielle Schutz gegen Berufsunfähigkeit auch nicht so schnell verloren – ein großer Pluspunkt, da eine verschlechterte Gesundheit den erneuten Abschluss eines BU-Zusatzes oft erschwert oder verhindert.
Unfallversicherung
Private Unfallversicherungen decken in der Regel die Kosten von privat verursachten Unfällen ab. Im Invaliditätsfall erhält man eine Kapitalauszahlung in vereinbarter Höhe. Dabei stehen unterschiedliche Mehrleistungs- und Progressionsmodelle für den individuellen Invaliditätsschutz zur Auswahl. Der Unfallschutz lässt sich um zahlreiche mögliche Leistungen ergänzen:
- Zahlung im Todesfall
- monatliche Unfallrente
- Tagegeld
- Übergangsleistung
- Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
- Lohnausfallgeld
- Haushaltshilfegeld
- Bergungskostenersatz
- Leistungen für kosmetische Operationen
- Schulausfallgeld
Tipp:
Vor dem Abschluss einer Unfallversicherung sollte man seine Unfallrisiken und seinen Sicherheitsbedarf ermitteln und sich darüber Vergleichsangebote verschiedener Versicherungen einholen.
Eine Alternative zu einer Unfallversicherung kann unter Umständen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (bei Kindern: Kinderinvaliditätsversicherung) sein. Die zahlt nicht nur nach Unfällen, sondern auch bei den Folgen von Krankheiten.
Weiterführende Informationen
- www.bafin.de
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter anderem das Beschwerdeverfahren bei Unstimmigkeiten mit einer Versicherungsgesellschaft vor und beantwortet Fragen zu einzelnen Themen rund um Versicherungsverträge und zur Abwicklung von Schadensfällen. - www.test.de
Webangebot der Stiftung Warentest zu Finanz- und Vorsorgethemen. - www.vzbv.de
Webangebot des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. - www.gdv.de
Der Internetauftritt des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). - www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen schlichtet unabhängig Streitigkeiten zwischen Versicherungsgesellschaften und ihren Kunden. - www.bvvb.de
Bundesverband der Versicherungsberater (BVVB). Versicherungsberater arbeiten gegen Honorar. Anders als Versicherungsmakler vermitteln sie keine Policen und erhalten deshalb auch keine Provisionen von den Versicherungsgesellschaften. - www.bdv.info
Der Bund der Versicherten bietet Rechtsberatung sowie Merkblätter und Informationen für Verbraucher.