
Was ist die Riester-Rente, wer hat Anspruch darauf und für wen lohnt sie sich? Ein Überblick mit den wichtigsten Infos rund um die Themen staatliche Förderung, Beiträge, Auszahlung und Kündigung.
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Wer regelmäßig einen bestimmten Teil seines Einkommens einzahlt, erhält vom Staat Zulagen zu seinen Beiträgen und Steuervorteile. Im Alter können sich Riester-Sparer eine lebenslange Rente auszahlen lassen. Oder sie nutzen die Förderung, um einen Immobilienkredit schneller abzubezahlen (Wohn-Riester).
Die Riester-Rente hat Vorteile und Nachteile. Sie lohnt sich jedoch fast immer, wenn man die staatliche Zulage ausschöpft. Dann ist die Förderquote am höchsten, also der Anteil der staatlichen Förderung am Eigenbeitrag. Und je höher die Förderquote, desto höher ist die Rendite.
Anspruch auf die Riester-Förderung haben alle Pflichtversicherten der Deutschen Rentenversicherung. Das sind die meisten Arbeitnehmer und Azubis, aber auch versicherungspflichtige Selbstständige wie Handwerker, Lehrer, Hebammen oder Künstler. Sie nennt man unmittelbar förderberechtigt. Dazu gehören unter anderem:
In einer Ehe oder Lebenspartnerschaft hat oft nur ein Partner unmittelbaren Anspruch auf die Riester-Zulagen. Wenn Sie selbst nicht unmittelbar förderberechtigt sind, können Sie unter Umständen trotzdem Zulagen erhalten. Sie sind mittelbar förderberechtigt, wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin folgende Kriterien erfüllt:
Wenn Sie selbst 60 Euro im Jahr einzahlen, bekommen Sie die volle staatliche Zulage von 175 Euro. Wer mehr einzahlt, hat bei der abgeleiteten Förderung keinen Steuervorteil, denn die Einzahlungen können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Wer weniger als 60 Euro pro Kalenderjahr einzahlt, erhält bei mittelbarer Zulageberechtigung keine Zulage.
Studenten können nur dann eine Riester-Förderung erhalten, wenn sie einen sozialversicherungspflichtigen Job haben. Ein Tag im Jahr mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit reicht bereits, um auch als Student Anrecht auf die staatlichen Zulagen zu erhalten. Das dürfte sich mit einem sozialversicherungspflichtigen Ferienjob oder einem Minijob bewerkstelligen lassen.
Sparer können auf unterschiedliche Art riestern. Die Zulagen gelten für alle Riester-Anlageformen gleich. Einige Riester-Verträge sind jedoch flexibler oder bieten bessere Renditechancen als andere. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie sich gründlich mit den Vor- und Nachteilen der Formen beschäftigen und gut beraten lassen. Eine spätere Kündigung oder ein Anbieterwechsel bringt einige Nachteile mit sich.
Der Staat bezuschusst Ihren Riester-Vertrag mit einer jährlichen Grundzulage und Kinderzulage für jedes Kind. Berufseinsteiger erhalten einen einmaligen Bonus. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sparer einen Mindestbeitrag in den Vertrag einzahlen, der vom Einkommen abhängt. Wer weniger zahlt, bekommt nur einen entsprechenden Anteil der Förderung.

Bildnachweis: wdv / Anne Walter
Einzahlungen sind bis 2100 Euro steuerfrei, senken also das zu versteuernde Einkommen. Sie können als Vorsorgeaufwendungen beim Finanzamt geltend gemacht werden. Ehepaare können das Doppelte gefördert ansparen. Ehepaare, bei denen nur ein Partner unmittelbar förderberechtigt ist, 2160 Euro. Mehr zum Steuervorteil erfahren Sie im Beitrag Riester und Steuererklärung.
Sie haben zwei Kinder, beide nach 2008 geboren. Im Vorjahr lag Ihr Bruttoeinkommen bei 40.000 Euro. Das bedeutet:
Wer die Riester-Zulagen bekommen will, muss folgende Bedingungen erfüllen:
Sie können den Zulagenantrag auch als Dauerzulagenantrag stellen. Dann müssen Sie nicht jedes Jahr daran denken ihn abzugeben, sondern ihn nur anpassen, wenn sich etwas Grundlegendes geändert hat.
Riester-Sparen ist flexibel: Bei Bedarf können Sie die Raten reduzieren oder den Vertrag beitragsfrei stellen. Wenn das Geld knapp wird, ist diese Lösung besser, als den Vertrag zu kündigen. Die staatliche Zulage gibt es dann allerdings nicht oder nicht mehr in voller Höhe. Im Vergleich zu einer Kündigung, erwirtschaftet das angesparte Kapital aber weiter Zinsen. Wenn daraus eine Mini-Rente wird, können Sparer sich diese auf einen Schlag auszahlen lassen.
Der Riester-Rechner liefert detaillierte Ergebnisse zur Riester-Rente und berücksichtigt dabei besonders die erweiterten Fördermöglichkeiten von Ehepartnern.
In der Regel beginnt die Auszahlung, wenn Sie Ihr gesetzliches Rentenalter erreicht haben. Eine Auszahlung ist aber auch schon mit 62 Jahren möglich, bei bis einschließlich 2011 geschlossenen Verträgen mit 60. Dabei haben Sie mehrere Möglichkeiten, das Ersparte auszahlen zu lassen:
Mehr zur Auszahlungsphase erfahren Sie im Artikel Riester im Alter.
In der Auszahlungsphase werden auf die Riester-Rente Steuern fällig. Versteuert wird nach dem persönlichen Steuersatz. Da jedoch der Steuersatz im Alter in der Regel niedriger ist, ergibt sich trotzdem ein Vorteil.
Wer im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, profitiert bei der Riester-Rente von Freibeträgen. Wurden die Riester-Renten bis 2018 voll aufs Einkommen angerechnet, wird nun nur angerechnet was den Freibetrag übersteigt. 2023 liegt der Freibetrag in der Grundsicherung bei 251 Euro (Hälfte des Regelsatzes).
Zunächst gilt bei Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung ein Freibetrag von 100 Euro aus zusätzlicher Altersvorsorge.
Wer mehr als 100 Euro aus dieser privaten Rente bekommt, darf 30 Prozent des übersteigenden Betrags behalten bis zur Höchstgrenze von 251 Euro (2023).
Wer mehr an zusätzlicher Rente kassiert, bekommt den darüber liegenden Betrag auf die Grundsicherung angerechnet. Das gilt für Betriebsrenten, private Riester-Renten, Rürup-Renten und Renten, die auf freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung beruhen.
Eine Kündigung des Riester-Vertrags ist jederzeit möglich. Beachten Sie aber die Kündigungsfristen. Den Riester-Vertrag zu kündigen sollte der letzte Ausweg bleiben. Besser ist es, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Grund: Sparer müssen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Sie werden vom bislang gesparten Vermögen abgezogen. Die Ermittlung der Summe ist einfach, da die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen für jeden Riester-Sparer ein Konto unterhält, auf dem die staatliche Förderung festgehalten wird.
Ein Wechsel des Riester-Anbieters ist meist unproblematisch – wenn auch nicht immer billig. Wer wechselt, muss sich nicht nur vom alten Anbieter „freikaufen“ (je nach Vertrag in der Regel zwischen 10 und 150 Euro), sondern auch beim neuen Versicherer Abschlusskosten zahlen (Ausnahme: Banksparpläne). Fondssparer müssen zudem den richtigen Zeitpunkt für den Absprung abpassen: Die Garantie, dass sie auf jeden Fall ihre Beiträge plus die staatlichen Zulagen erhalten, erstreckt sich nur auf die Auszahlphase – davor können durchaus Verluste entstehen.
Ein Vertragswechsel innerhalb eines Konzerns ist häufig günstiger zu haben als ein Umzug zu einem neuen Anbieter.
Sparer müssen Zulagen und Steuervorteil auch dann zurückzahlen, wenn sie das angesparte Geld nicht als Altersvorsorge nutzen, sondern für einen anderen Zweck aus dem Bank- oder Fondssparplan entnehmen (Schädliche Verwendung).
In der Arbeitslosigkeit bleibt der Anspruch auf Förderung erhalten. Auch Arbeitslose, die aufgrund ihres Vermögens kein Bürgergeld erhalten, sind weiter unmittelbar förderberechtigt, wenn sie sich arbeitssuchend gemeldet haben.
Riester-Beiträge und gefördertes Riester-Vermögen (Einzahlungen bis 2100 Euro im Jahr) sind pfändungssicher und werden auch nicht angetastet, wenn ein Sparer Bürgergeld bezieht.
Arbeitnehmer, die in die Selbstständigkeit wechseln, behalten in bestimmten Fällen das Recht auf Zulagen zum Riester-Vertrag und Steuervorteile.
Voraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass sie als Selbstständige in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das trifft etwa auf Hebammen, Handwerker oder Künstler und Publizisten zu, die Mitglied in der Künstlersozialversicherung sind.
Freiwillig Versicherte und Selbstständige, die statt in die gesetzliche Rentenversicherung in ein Versorgungswerk einzahlen (zum Beispiel Anwälte oder Ärzte), können dagegen keine staatlichen Zulagen zur Riester-Rente erhalten.
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