Fünf Schritte zur Riester-Rente

Bedarf berechnen, Produkt auswählen, Zulagenantrag stellen – klicken Sie sich durch die fünf Schritte zur Riester-Rente.

Fünf Schritte zur Riester-Rente

Schritt 1: Altersvorsorge planen

Bevor Sie an den Abschluss einer geförderten Altersvorsorge wie der Riester-Rente denken, sollten Sie sich einen Überblick über Ihre finanziellen Mittel verschaffen und Ihren Bedarf im Alter abschätzen. Prüfen Sie dann, welche Möglichkeiten der zusätzlichen Altersvorsorge für Ihre persönliche Lebenssituation passend sind. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie hier: Altersvorsorge richtig planen.

Optimal ist, wenn im Alter ausreichende Versorgungsansprüche aus allen drei Säulen der Altersvorsorge bestehen: gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge. Empfehlenswert ist immer, hierzu ein Intensivgespräch zur Altersvorsorge in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen.

Schritt 2: Produkt auswählen

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die zahlreichen Möglichkeiten der staatlich geförderten und ungeförderten Möglichkeiten für eine zusätzliche Altersvorsorge. Empfehlenswert ist immer, hierzu ein Intensivgespräch zur Altersvorsorge in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen. Hier erhalten Sie Hilfestellung bei der Ermittlung des Vorsorgebedarfs und erfahren, welche der zahlreichen Fördermöglichkeiten evtl. für Sie geeignet sein kann.

Überlegen Sie sich, welches Riester-Produkt für Sie geeignet ist.

  • Sie sind jung und sind bereit ein gewisses Risiko einzugehen? Dann ist der Riester-Fondssparplan vermutlich das Richtige für Sie.
  • Sie wollen flexibel bleiben und vielleicht irgendwann in ein Eigenheim investieren? Dann bleiben Sie mit Riester-Banksparplan am flexibelsten.
  • Eine kalkulierbare Rente bekommen Sie mit einer Riester-Rentenversicherung. Die ist aber in der Regel teuer.

Schritt 3: Beitrag berechnen

Berechnen Sie, wie hoch ihr Eigenbeitrag sein muss (4 Prozent des Vorjahresbruttos minus Zulage) und wie hoch die staatliche Zulage ausfällt. Haben Sie Kinder, gibt es zusätzlich zur Grundzulage von 175 Euro noch die Kinderzulage von 185 oder 300 Euro, je nach Geburtsjahr des Kindes.
Und überlegen Sie, was für Sie mehr Sinn macht: Wenn Sie gut verdienen (und sich für einen Fondssparplan entschieden haben), macht es vielleicht Sinn, bis zu 2.100 Euro im Jahr einzuzahlen, auch wenn das mehr als 4 Prozent Ihres Vorjahresbruttos ist. Denn damit können sie Steuern sparen.

Mit unserem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt, wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.

Schritt 4: Angebote vergleichen

Lassen Sie sich nicht blind auf ein Angebot ein. Holen Sie immer Vergleichsangebote ein und prüfen Sie, wie hoch die Kosten für den Vertrag sind. Hohe Abschlusskosten und Gebühren schmälern Ihre Rendite. Vergleichen sie jeweils die monatlichen Raten und – bei sicheren Anlageformen – die garantierte Rente. Wie sieht es mit der Flexibilität aus? Können Sie Beiträge reduzieren, wenn es finanziell gerade nicht so gut läuft? Welche Kosten fallen beim Vertragswechsel an?

Lassen Sie sich unabhängig beraten, zum Beispiel von der Verbraucherzentrale oder einem unabhängigen (aber kostenpflichtigen) Honorarberater. Lassen Sie sich die Risiken und die Renditechancen der Anlage genau erläutern und verlangen Sie vor allem bei einem Riester-Fondssparplan eine Aufstellung über Anteile an Aktien, Anleihen, Immobilien etc.

Schritt 5: Förderung und Steuern

Nach Vertragsabschluss besonders wichtig: Stellen Sie den Zulagenantrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Das läuft über Ihren Anbieter. Am besten machen Sie ein Kreuzchen bei „Dauerzulagenantrag“, damit Sie den Antrag nicht jedes Jahr neu stellen müssen.


Aber Achtung: Gehaltssprünge, Hochzeit, Kind oder Jobwechsel, alles das hat einen Einfluss auf den Riester-Vertrag. Mal muss der Zulagenantrag neu ausgefüllt werden, mal die Einzahlungen angepasst werden.

Füllen Sie die Anlage AV (Altersvorsorge) zur Steuererklärung aus. Die Beiträge können Sie als Sonderausgaben angeben. Dazu brauchen Sie eine Bestätigung des Anbieters über die selbstgezahlte Summe.

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