
Vorsorgen und Steuern sparen. Die Basis-Rente oder Rürup-Rente eignet sich vor allem für Selbstständige.
Die Rürup-Rente (auch „Basisrente“ genannt) wurde als Alternative zur Riester-Rente für Selbstständige konzipiert. Aber auch „Last-Minute-Sparer“ können von ihr profitieren.
Zudem führt die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters seit 2012 dazu, dass nicht mehr wie bislang eine Auszahlung der Rürup-Rente schon ab dem 60. Lebensjahr möglich ist, sondern erst ab dem 62. Das sollten ältere Sparer bedenken (Vor- und Nachteile der Rürup-Rente).
Für Arbeitnehmer gibt’s die gesetzliche Rentenversicherung – und zwar als Pflichtversicherung. Selbstständige sind dagegen meist nicht zur Altersvorsorge verpflichtet. Stattdessen wird ihre freiwillige Vorsorge staatlich gefördert. Selbstständige können über die Rürup-Rente oder freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse vorsorgen. Für beide Vorsorgevarianten gibt’s die gleiche staatliche Förderung.
Zwar steht die Rürup-Rente auch Freiberuflern, Arbeitnehmern und Beamten offen, am meisten lohnt sie sich aber für Selbstständige mit hohem Einkommen. Arbeitnehmer und Beamte sollten zunächst die Möglichkeiten der Riester-Förderung ausschöpfen. Für Selbstständige kann die Riester-Rente unter Umständen auch eine Alternative sein – wenn ihr Ehepartner oder ihre Ehepartnerin sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und selbst riestert (Alternative: Riester-Rente).
Staatlich gefördert wird die Rürup-Rente durch Steuervorteile: Sparer können ihre Beiträge in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwand angeben und einen großen Teil davon als Sonderausgaben absetzen.
Seit 2015 sind die förderfähigen Beiträge an die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt. Und diese wird jährlich angepasst. 2022 liegt der Höchstbetrag bei 25.638 Euro. Ehepaare können 51.277 Euro einzahlen und in der Steuererklärung geltend machen.
Für 2022 gilt: Vom Höchstbetrag von 25.638 Euro sind 94 Prozent absetzbar, also knapp 24.100 Euro. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner vermindert sich das zu versteuernde Einkommen sogar um das Doppelte. Wie hoch die Steuerersparnis tatsächlich ist, hängt vom persönlichen Steuersatz ab.
2023 sind Rentenbeiträge erstmals zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Der Höchstbetrag beläuft sich dann auf 26.528 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 53.056 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner.
Welche zusätzlichen Beträge können Sie von Ihrem Bruttoeinkommen steuermindernd abziehen - mit oder ohne Rürup-Rente?
Auf Ihre Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente müssen Sie im Alter Steuern zahlen. Wie hoch diese ausfallen, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Der Steuersatz wird durch das Jahr bestimmt, in dem Sie in Rente gehen. Das ist das Prinzip der „nachgelagerten Besteuerung”, das für Rürup-Renten wie für die gesetzliche Rente und berufsständische Versorgungswerke gilt.
Neben Steuern werden in der Auszahlungsphase auch Sozialversicherungsbeiträge fällig. Das sind die vollen Beiträge zu gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, derzeit gut 17 Prozent.
Wenn Selbstständige neben der Rürup-Rente auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen und sich gesetzlich krankenversichern, können sie als Rentner in die Krankenversicherung der Rentner und damit kräftig Sozialabgaben sparen.
Ob Rürup-Rentenversicherung oder Rürup-Vorsorge mit Fonds – auf Kosten, Ertragschancen und die Sicherheit kommt es an.
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