Ich bin seit 13 Jahren in der GmbH meines Vaters angestellt. Seit nunmehr 10 Jahren mit einem Anteil von 20 % auch Gesellschafter dieser GmbH. Weitere Gesellschafter und bisheriger alleiniger Geschäftsführer ist mein Vater mit 60 % Anteile, sowie meine Schwester mit ebenfalls 20 % Anteile. Da mein Vater sich aufgrund seines Alters zur Ruhe setzen will, soll ich die Tätigkeit des Geschäftsführers übernehmen. Vorab möchte ich klären, ob ich trotz dieser Konstellation weiterhin pflichtversichert bin? Möchte ungern die „soziale Sicherheit“ aufgeben.
Lt. Gesellschaftsvertrag ist der Geschäftsführer nach § 181 BGB befreit. Sperrminorität liegt nicht vor. Arbeitszeit, -ort etc. können nicht frei gewählt werden, was in einem Anstellungsvertrag geregelt sein wird. Spezielle Branchenkenntnisse als einziger Gesellschafter sind nicht gegeben. (Mein Vater wird es sich trotzdem nicht nehmen lassen, „rein zu reden“.) Kann man anhand eines Statusfeststellungsverfahren vorab des Anstellungsvertrages als Geschäftsführer prüfen lassen, ob eine Pflichtversicherung vorliegt und wenn ja, welche Unterlagen sind erforderlich? (GSF- Vertrag wurde ja noch nicht abgeschlossen.) Wie lange dauert diese Prüfung? Gibt es Anlaufstellen bei der BfA, die eine persönliche, unverbindliche Beratung anbieten?
Sind gegebenenfalls weitere Angaben erforderlich, werde ich diese schnellstmöglich beantworten.
Ich bedanke mich bereits vorab für Ihre Hilfe.