Hallo,
ich bin im März 2009 60 Jahre alt geworden. Nun kann ich noch zum 01.12.2009 in ATZ gehen. Mein Rentenbeginn für bes. langj. Versicherte ist zum 01.04.1014 ohne Abschlag. Wenn ich ATZ auch zum 30.03.2014 mache habe ich auch bei einer Rente nach ATZ keinen Abschlag mehr. Ist es dann egal welche von beiden Rentenarten ich beantrage? Oder muß ich da noch etwas beachten? Vielen Dank im Voraus.
Herzliche Grüße