Hallo
Eine allgemeine Frage. Die Höhe einer Erwerbsminderungsrente woran wird die bemessen? Auch an den eingezahlten Beiträgen oder dem zuletzt verdienten? Habe in
den Beiträgen noch nichts davon gelesen. Danke für die Auskunft
Hallo
Eine allgemeine Frage. Die Höhe einer Erwerbsminderungsrente woran wird die bemessen? Auch an den eingezahlten Beiträgen oder dem zuletzt verdienten? Habe in
den Beiträgen noch nichts davon gelesen. Danke für die Auskunft
Am Körpergewicht des Antragsstellers.
Am Körpergewicht des Antragsstellers.
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Schreibt der Plagiator.
Hallo Geri,
eine Erwerbsminderungsrente wird aus allen bis zum Leistungsfall (Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung) zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten und einer Zurechnungszeit berechnet. Die Zurechnungszeit ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und dem vollendeten 62. Lebensjahr. Die Zurechnungszeit wird mit einem Durchschnittswert der zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente.
Näheres zu den bei der Rentenberechnung zu berücksichtigenden rentenrechtlichen Zeiten erfahren Sie z. B. auch in der Broschüre „Rente: Jeder Monat zählt“, die Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rente_jeder_monat_zaehlt.pdf?__blob=publicationFile&v=16 abrufen können.
Danke für die ausführliche Antwort.