einen einheitlichen Freibetrag ab 01.07. lt. § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI soll es beim Zusammentreffen von Rente aus der gesetzl. RV mit einer Rente aus der gesetzl. UV geben.
Frage ist nun,ob die Betroffenen maschinell herausgefischt werden,oder einen Überprüfungsantrag stellen müssen.
Schliesslich geht es ja ab diesem Termin um eine finanzielle Besserstellung für diesen Personenkreis.
28.03.2011, 17:32
von
verhos
29.03.2011, 10:04
Experten-Antwort