Ich hatte eigentlich die Möglichkeit, gemeint, dass die Krankenkasse das Krankengeld trotz weiterer Arbeitsunfähigkeit streicht, d. h. diese abstreitet, trotz ärztlichem Attest.
Die Krankenkasse wird auch nicht zur LTA auffordern, sondern muss erst die "AU" wegbringen. Das Arbeitsamt wiederum macht zunächst ein eigenes Gutachten und ist nicht darauf aus eine LTA einzuleiten, wenn ihrer Meinung nach kein Erfolg aus gesundheitlichen Gründen zu erwarten ist. Außerdem bezieht sich die AU immer auf die jetzige Tätigkeit. Die Krankenkasse hat eigentlich kein Recht eine Verweisungstätigkeit dafür heranzuziehen. Es ist nun mal Sache der Krankenkasse bei AU zu zahlen, wenn es sich um die bisherige Tätigkeit handelt.
Außerdem entscheidet die Krankenkasse weder bei einem Reha-Vorschlag noch bei einem LTA Vorschlag nicht nach medizinischen, sondern nur nach verwaltungstechnischen Gesichtspunkten. Deren eigener medizinischer Dienst (nicht: MDK), ist nämlich in die ganze Sache gar nicht eingeschaltet. Deshalb kommt es auch oft vor, dass eine Reha vorgeschlagen wird, die RV aber diese für gar nicht zweckvoll erachtet. Gerade wenn, wie bei vorliegendem Fall bereits eine Reha gemacht wurde und diese nicht zum vollen Erfolg geführt hat. Solange noch AU besteht ist auch eine LTA sinnlos.
Bei unserem Sohn hat der Gutachter auf 3 - 6 Stunden entschieden. So hat er auch die LTA durchgezogen. Mehr als 2 - 3 Stunden ging aber nicht. Dafür wurde Übergangsgeld bezahlt. Nach der LTA wurde Rentenantrag gestellt, und die RV stellte die Restleistungsfähigkeit auf unter 3 Stunden fest. Nach 3 Jahren "Dauerrente".
Psychische Erkrankung sind nun mal keine Grippe, die man in 2 Wochen "auskurieren" kann (leider).
Es gibt auch viele junge Leute, die befristet deswegen berentet sind. Viele wollen wieder arbeiten, aber es dann doch nicht und es wird weiter befristet. Oder auch den Fall, dass die Patienten spüren, dass es nicht geht und Angst haben, dass die Rente nicht verlängert wird. Psychische Erkrankungen sind in den meisten Fällen mit massiven Angststörungen verbunden. Im letzten Fall kam es nicht zur Streichung, sondern zur EM-Rente auf unbestimmte Dauer.
Aber damit ich nicht weitere Panik verbreite. @mediapac: ich hatte eine Arbeitskollegin, die hatte auch in erster Linie eine Angststörung. Zusammen mit einem Facharzt hat diese sich jedoch so gebessert, dass ihr Leben nicht mehr dadurch eingeschränkt war und hat wieder gearbeitet.
Ich wünsche Ihnen alles Gute