Nach §45 SGB X kann ein begünstigender Verwaltungsakt - die Bewilligung einer EM--Rente - bis zum Ablauf von 2 Jahren nach Bekanntgabe zurückgenommen werden, wenn sich herausstellt, dass z.Bsp. die beteiligten Gutachter sich geirrt haben.
Meine Frage : wann genau beginnt diese 2-Jahresfrist zu laufen ? Exakt mit Datum des Bescheides - also kalendertäglich auch mitten im Jahr, oder erst wie im Zivilrecht mit Ablauf des Jahres, in dem der zurückzunehmende Bescheid ergangen ist ?
Hierbei ist davon auszugehen, dass keine Kenntnis der Rechtswidrigkeit (auch nicht grob fahrlässig) gegeben war, und dass kein Vorsatz vorhanden war.
Es geht mir hier nicht um eine Rechtsberatung in meinem Fall - daher auch keine Details, sondern um eine allgemeine Frage zum Rentenrecht.