Auch wenn es mich erst in einigen Jahren betrifft, stelle ich mir die Frage wie der §115 Abs.3 SGB VI zu verstehen ist, der folgendes sagt :
" Haben Versicherte bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen, ist anschließend eine Regelaltersrente zu leisten, wenn sie nicht etwas anderes bestimmen. "
Bei meiner EM-Rente wurde bereits ein Abschlag von 10,8 % abgezogen, außerdem habe ich einen Schwerbehinderten-Ausweis mit 50% GdB.
Geht meine volle-EM Rente (medizinisch) dann einfach ohne Antragsstellung in eine Altersrente über ? Wie verhält es sich mit Abschlägen, wenn die Rente mit 67 voll greift ? Dort gelten ja höhere Abschläge als 10,8 % bei frühem Renteneintritt ?
Danke für kompetente Antworten.