Hallo
Meine Frage, wie denn nun die Hinterbliebenenrente nach Juli 14 berechnet wird.
Sind beide EM-Rentner, wird die W- Rente nach neuem Recht dann in der Berechnung bis zum 62 sten Jahr gerechnet oder so, wie es bisher war?
Danke für Antwort!
Hallo
Meine Frage, wie denn nun die Hinterbliebenenrente nach Juli 14 berechnet wird.
Sind beide EM-Rentner, wird die W- Rente nach neuem Recht dann in der Berechnung bis zum 62 sten Jahr gerechnet oder so, wie es bisher war?
Danke für Antwort!
Hallo A. Schneuder,
die Basis für die Berechnung der Hinterbliebenenrente (HR) ist die Erwerbsminderungsrente (EM). Bei Rentenfall Tod ab 01.07.2014 wird diese Rente mit der 'erweiterten' Zurechnungszeit aus der EM (also + 2 Jahre bis 62) neu ermittelt und mit den bisherigen/persönlichen Entgeltpunkten aus der bisher laufenden EM des/der Verstorbenen verglichen. Ergibt sich danach ein Mehrbetrag, fällt die HR natürlich/etwas höher aus, als nach altem Recht (kleiner wird sie nicht).
Gesetzliche Grundlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__59.html
Gruß
w.
1. Zur besseren Absicherung von Erwerbsgeminderten wurde ab dem 01.07.2014 die sogenannte Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert. Diese Regelung gilt entsprechend für Hinterbliebenenrenten.
2. Im Leistungsfall (Hinterbliebenenrente) wird die Rente nach dem aktuellen Recht berechnet. Aufgrund des Besitzschutzes (vorheriger Rentenbezug) kann sich jedoch kein niedriger Rentenbetrag ergeben.
Das sind Fragen, die tief in die Rentenberechnungsvorschriften eintauchen.
Stichwort Grund- und Vergleichsbewertung, belegungsfähiger Zeitraum, Zuschlag bei beitragsgeminderten Zeiten etc. pp., ich glaube die Antwort wollen Sie gar nicht wissen :-D
Als Info reicht, dass die Rente nicht niedriger werden kann.
Danke für die Antworten, an alle, aber besonders an Kai-Uwe.
Sie zeigt mir, dass ich tatsächlich jemand bin, der in die Tiefe geht und verstehen möchte....;-)