Zitiert von: Experte/in
Damit Sie den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht verlieren, wenn Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr entrichten, muss innerhalb der nächsten zwei Jahre der Antrag gestellt werden.
Ergänzend:
es kann natürlich auch sein, dass der EM-Fall bei Django längst eingetreten ist UND dann über die Zeit andauert. Ein Indiz dafür kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (mit bereitwilliger Abfindung!) aus gesundheitlichen Gründen sein sowie auch die Zahlung der privaten BU-Rente (die Privaten stellen ja manchmal höhere Ansprüche an die Erwerbsfähigkeit, als die DRV ;-))
Um dennoch - wg. des EM-Rentenanspruchs - keine 25-Monats-Lücke zur letzten Versicherungszeit entstehen zu lassen, würde ich das ALG spätestens ab 02.2020 beginnen lassen ...das ALG dürfte wohl höher sein, sonst würde man sofort die Renten-Schiene fahren sollen.
'Psyche' kann natürlich auch 'problematisch' sein, wenn es um Erwerbsfähigkeit geht ...in 1-2-3 Jahren ist die Psyche wieder 'stabil', dann wars das mit EMRT, und hinterfragt sich dann, warum nicht jetzt die EMRT auf dem Höhepunkt der Einschränkung beantragt worden ist - oder /alles wieder gut im Kopf, steigt wieder frisch ins Arbeitsleben ein.
Alles nicht/kaum zu beraten, sondern lediglich Konsequenzen für Folgewirkungen zu 'Annahmen' A B C aufzuzeigen. Als kleinster Nenner: bei lediglich 'Absicherung' des EMRT-Anspruchs ist der rechtzeitige Einstieg ins ALG ausreichend.
Gruß
w.