Guten Abend ins Forum,
ich habe nach einem Gutachtertermin eine Teilerwerbsminderungsrente anerkannt bekommen,allerdings mit einer sehr kurzer Laufzeit, nachdem ich zuvor über 3 Jahre eine volle Erwerbsminderungsrente bezog. Da sich mein Gesundheitszustand sehr verschlechtert hat, bin ich gegen den Rentenbescheid bereits in Widerspruch gegangen. Dieser läuft noch.
Nun musste ich parallel bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit stellen, da ich von der Teilrente überhaupt nicht leben könnte.
Nun hat deren ärztlicher Dienst festgestellt das ich über 6 Stunden erwerbsfähig sei und vermittelbar. Ich bin sprachlos. Meine ärztlichen Unterlagen sagen etwas ganz anderes aus und bei der letzten Begutachtung des ärztlichen Dienstes der Agentur wurde ich bei unter 3 Stunden erwerbs(un)fähig eingestuft, die noch gar nicht so lange zurück liegt. Welche wundersame Heilung.Ich kann aufgrund meiner Erkrankung das Haus alleine überhaupt nicht mehr verlassen und frage mich wie man zu solch einem Ergebnis kommen kann. Was kann ich jetzt tun? Bitte um Hilfe nd Rat.
PS: Bekommt die Bundesagentur für Arbeit denn das Gutachten der DRV ausgehändigt?Bzw. haben die diese vll. mit in die Beurteilung einfliessen lassen? Auf der Suche nach Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
Räubertochter