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AlleUnbeantwortetVon Experten beantwortet

Hallo, Ich war 2025 vom 24.06.25 - 30.06.25 krankgeschrieben. Die Wiedereingliederung bei meinem Arbeitgeber war von Februar-30.06.2026. Vom 1.7.-26.7.26 war ich wieder bei meinem Arbeitgeber angestellt. Der Rehabeginn war am 27.07.26 für 5 Wochen bis 31.08.26. Bekomme ich nun Übergangsgeld oder muss mein Arbeitgeber bezahlen? Vielen Dank

von Jutta24.09.2026 | 18:52
19 Ansichten
1 Antworten

Ich fahre am 7.10.26 in die Reha und habe noch keine Fahrkarte und gepäckschein Da der 3.10.26 dazwischen ist wann bekomme ich die Karten. Lg

von Karola24.09.2026 | 15:03
32 Ansichten
5 Antworten

Hallo liebe Experten, könnte bitte die betreffende Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums näher erläutert werden: “Zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen (also jeder 50 Prozent) Beiträge im Sinne von § 187a SGB VI, können die Zahlungen des Arbeitgebers vollständig steuerfrei bleiben nach § 3 Nummer 28 EStG. Es kommt damit nicht auf die reine Zahlung des Arbeitgebers an, sondern auf die insgesamt, tatsächlich (von Arbeitnehmer und Arbeitgeber) geleisteten Beiträge.“ Ein Arbeitgeber wird im Januar 2027 eine Abfindung zahlen; vereinbarungsgemäss kann dieser auf Weisung des Arbeitnehmers daraus einen Teil als Sonderzahlung für Rentenausgleich an die Deutsche Rentenversicherung leisten. Was bedeutet dies konkret für die Einhaltung der genannten 50%-Regel hinsichtlich der konkreten Zahlung? Muss die 50%-Zahlung des Arbeitnehmers zeitgleich zur 50%-Zahlung des Arbeitgebers (im Januar) erfolgen, oder kann diese irgendwann im selben Kalenderjahr vom Arbeitnehmer geleistet werden? Könnte die 50%ige Zahlung des Arbeitnehmers auch zeitgleich durch den Arbeitnehmer zusammen mit seiner 50%-Zahlung erfolgen - nur separat deklariert? Vielen Dank im Voraus für Ihr Bemühen.

von Andreas24.09.2026 | 13:51
77 Ansichten
11 Antworten

Hallo zusammen, für meine Frage muss ich ein bisschen ausholen. Ich beziehe seit anderthalb Jahren eine 95%ige Teilrente und arbeite noch voll als Angestellter und beziehe ein Gehalt deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze. Deswegen hatte ich seinerzeit auch keinen Antrag auf Mitgliedschaft in der KvdR gestellt. Die DRV selbst hat mich dann darauf hingewiesen, dass ich in diesem Fall einen Zuschuss zur KV beantragen könnte. Das habe ich dann getan und auch bekommen. Es ist die Hälfte des Beitrages, der sich durch die Rentenhöhe und den Beitragssatz meiner KV ergibt. Diesen Zuschuss kann ich aber nicht behalten, sondern muss den an meine Kv weitergeben. meine KV bekommt also deutlich mehr Geld für mich, als sich über die Beitragsbemessungsgrenze und den Beitragssatz errechnet. Ich bin dabei die Durchlaufstelle für den Zuschuss von der DRV an die KV. Über die Sinnhaftigkeit dieser Sache kann man trefflich streiten, aber darum geht es mir nicht. Ich beabsichtige, ab März des kommenden Jahres die Alters-Vollrente zu beziehen, werde aber mindesten noch ein weiteres Jahr als Angestellter weiterarbeiten und dabei auch über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen und somit als Angestellter die Höchstbeiträge an die KV über das Arbeitsverhältnis abführen. Was empfehlen Sie, die Mitgliedschaft in der KvdR zu beantragen und dann die von mir zu viel gezahlten Beiträge bei meiner KV zurückzufordern oder es bis zur Aufgabe des Angestelltenverhältnisses bei der Zuschussregelung zu belassen? Danke vorab für Ihre Antworten.

von Dirk24.09.2026 | 07:58
111 Ansichten
10 Antworten

Reha mit Partner

Experten-Antwort

Mein Partner und ich würden gerne zusammen eine Reha machen. Einer von uns arbeitet, der andere nicht. Wer muss die Reha wo beantragen? Und ist eine Partner Reha überhaupt möglich? Es geht darum das beide behandelt werden und nicht einer als Begleitperson mitgeht. Viele Grüße

von Frieda23.09.2026 | 16:08
152 Ansichten
5 Antworten

Guten Tag, ich bin seit 2022 Bezieher einer Altersrente für Schwerbehinderte und habe zum 1.6. die Regelaltersrente erreicht. Ich habe auch über die Rente hinaus weiter gearbeitet und hierdurch zusätzliche Entgeltpunkte erworben. In meiner Rentenneuberechnung vom August diesen Jahres steht, dass sich die Rente seit 2022 um 2,5 EP erhöht. Bei der Berechnung der Auszahlung der Rente steht aber eine "0". Wie kann ich das verstehen? Bekomme ich erst ab dem nächsten Jahr mehr Rente? Vielleicht kann mir jemand helfen. Vielen Dank.

von Erna23.09.2026 | 14:24
208 Ansichten
7 Antworten

rehaeinschätzung

Experten-Antwort

Hallo, innerhalb welches Zeitraumes sollte man Einwände gegen den Entlassungsbericht nach der Reha erheben. Leider stelle ich die Folgen der meiner Meinung nach falschen Sozialprognose jetzt erst nach ca. 2 Monaten fest.

von fr6423.09.2026 | 12:25
134 Ansichten
6 Antworten

Ich hatte nach Beendigung einer früheren Tätigkeit im Jahr 2024 mein Wertguthaben zur Deutschen Rentenversicherung übertragen lassen. Ich beabsichtige, im Jahr 2027 im Alter von 63 eine vorgezogene Teilrente zu beantragen (Bedingungen für langjährig Versicherte sind erfüllt). Ich habe nun gehört, dass nach einer Gesetztesänderung Anfang 2026 kein automatischer/zwingender Störfall mehr eintritt. Kann ich mir trotzdem mein Wertguthaben in einem Betrag auszahlen lassen? Falls ja, gibt es weitere Bedingungen, muss ich z.B. meinen Rentenbescheid vorlegen oder weitere Voraussetzungen erfüllen?

von Heinrich23.09.2026 | 12:01
87 Ansichten
2 Antworten

Frage wegen Rente

Experten-Antwort

Hallo, ich beziehe seit vielen Jahren Grundsicherung, weil ich aufgrund meiner Psyche voll erwerbsgemindert bin. Heißt das, dass ich niemals Anspruch auf Rente haben werde, weil dieses "Rentengeld" nicht eingezahlt wird (dir Grundsicherung macht das nicht? Verzeihen Sie die Frage, aber ich bin da sehr unwissend)?

von Denise 23.09.2026 | 11:52
158 Ansichten
5 Antworten

Hallo, ich bin seit meiner Jugend krankgeschrieben. Im Jahre 2000, also vor 26 Jahren, wurde ich das erste Mal krankgeschrieben. Ich war also noch nie arbeiten und habe Geld vom Amt oder Jobcenter erhalten. Letztens, nach meiner Beurteilung des Amtsarztes, wurde entschieden, dass ich voll erwerbsgemindert bin und bleiben werde. In dem Schreiben stand aber auch, dass ich keinen Anspruch, und auch nie, einen Anspruch auf Erwerbsminderungrente haben werde. Wie kann das sein? Kann mir das einer erklären?

von Frostkatze 23.09.2026 | 10:55
169 Ansichten
6 Antworten

Ich habe mit 16 Jahren eine Lehre begonnen. Diese habe ich nach 6 Wochen jedoch wieder abgebrochen. Nun steht in meinem Versicherungsverlauf"Beitragszeit mit Pflichbeiträgen" 1. Muss es nicht heißen" Pflichtbeitrag mit beruflicher Ausbildung"? 2. Lohnt es sich, das ändern zu lassen? 3. Kann ich da überhaupt jetzt noch ändern lassen? Befinde mich noch nicht in Rente. Mfg Galu

von Galu23.09.2026 | 09:51
126 Ansichten
6 Antworten

Altersvorsorgedepot

Experten-Antwort

Kann ich mein bestehendes Riester-Guthaben in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen, auch wenn ich derzeit nicht unmittelbar förderberechtigt bin, und bleibt die Übertragung steuerunschädlich?

von Heinz23.09.2026 | 09:10
81 Ansichten
2 Antworten

Hallo zusammen, ich erreiche im März kommenden Jahres die Regelaltersgrenze. Ich werde dann aber noch ein Jahr als Angestellter weiterarbeiten. Muss ich ab März kommenden Jahres zwingend die reguläre Altersrente beziehen, um von der Beitragszahlung in die Rentenversicherung befreit werden zu können? Vorab besten Dank für entsprechende Infos.

von Dirk23.09.2026 | 07:55
115 Ansichten
14 Antworten

Antragsvordruck papier

Experten-Antwort

Ich finde keine möglichkeit (im Internet) einen Rentenantragsvordruck (außer als pdf) zu bekommen. Auch die Beratungsstelle der Rentenversicherung hat angeblich keine Papiervordrucle und kann (wahrscheinlich will?!) die auch nicht ausdrucken. Was kann ich noch machen??? Ich will den ganz in Ruhe mit Kuli ausfüllen.

von K. Ludwick23.09.2026 | 04:32
169 Ansichten
9 Antworten

Krakvdr beitrag

Experten-Antwort

Kvdr beitrag - meine deutsche rente ist 520 €, meine tschechische rente ist 540 €, ich lebe in deutchland, mus ich unbedingt freiwillig bei Krankenkasse versichert sein ?

von Karlos22.09.2026 | 22:59
129 Ansichten
3 Antworten
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