Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation stellen
Meldet die Deutsche Rentenversicherung Daten eines Verstorbenen an die SCHUFA Holding GmbH?
Ich bin hauptberuflich selbstständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert. Mein steuerlicher Gewinn beträgt vor Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG 45.000 €. Durch die Bildung eines IAB für die geplante Anschaffung eines betrieblichen Pkw würde sich mein steuerlicher Gewinn auf 18.000 € reduzieren. Ich möchte den IAB in Anspruch nehmen und die dadurch entstehende steuerliche Entlastung zur Finanzierung des Fahrzeugs verwenden. Nun stellt sich mir die Frage, welcher Gewinn für die Beitragsbemessung meiner freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung maßgeblich ist: Wird der durch den IAB geminderte steuerliche Gewinn von 18.000 € zugrunde gelegt oder wird der Investitionsabzugsbetrag für die Beitragsberechnung wieder hinzugerechnet? Nach § 15 Abs. 1 SGB IV wird das Arbeitseinkommen grundsätzlich anhand der steuerrechtlichen Gewinnermittlung bestimmt. Spricht dies dafür, dass der steuerlich wirksame IAB auch bei der Beitragsbemessung berücksichtigt wird? Gibt es hierzu Erfahrungswerte? Vielen Dank im Voraus,
Hallo, ich habe eine Frage. Wenn jemand 19 Stunden pro Woche im Rahmen des Budgets für Arbeit nach SGB IX beschäftigt ist und zusätzlich eine Stunde pro Woche im Rahmen der Übungsleiterpauschale ehrenamtlich tätig ist, ist das dann im Rahmen einer vollen Erwerbsminderungsrente in Ordnung? Zur Erklärung: Das Budget für Arbeit ist eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen. Der Beschäftigte muss weniger als 50 % der Leistung eines Normalbeschäftigten erbringen. Es werden auch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht ebenfalls nicht. Zudem gibt es ein Rückkehrrecht in die WfbM. Vielen Dank für ihre Mühen.
Beginn meiner Rente 01.12.2026 Hochrechnung Ja oder nein
Guten Tag, bei der Bearbeitung des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (G0130) sind folgende Fragen aufgekommen: 1. Was versteht man unter einem Anlernberuf? 2. Worin besteht der Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet? 3. Was ist mit „Art der Behinderung“ im Zusammenhang mit dem Grad der Behinderung (GdB) gemeint? Vielen Dank! Rahel F.
Guten Tag, im Rahmen einer Reha wurde erläutert, dass der Reha-Arzt im Entlassungsbericht das Leistungsvermögen sowohl für die letzte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit als auch für den allgemeinen Arbeitsmarkt beurteilt (unter 3 Std., 3 bis unter 6 Std. oder 6 Std. und mehr). Was müsste der Reha-Arzt bei beiden Tätigkeiten jeweils ankreuzen, wenn es um folgende Leistungen geht? a) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha) b) Teilweise Erwerbsminderungsrente c) Volle Erwerbsminderungsrente Vielen Dank!
Hallo zusammen, mein Reha Antrag wurde abgelehnt und soll in einen Rentenantrag umgewandelt werden. Dispositionsrecht ist eingeschränkt. Kann ich ohne Zustimmung der Krankenkasse Widerspruch gegen die Reha Ablehnung einlegen? Muss ich trotz Widerspruch einen Rentenantrag stellen? Mein Ziel ist es, wieder gesund und erwerbstätig zu werden. Danke für eure Hilfe!
Ich frage für eine Verwandte: Hat seit 2006 den GdB 100, Merkzeichen AG, BH, RF. Ihr Zustand hat sich wirklich mit der Zeit verbessert, und sie hat sich entschlossen, dies zu melden, weil sie nicht Ärger haben will. Also hat sie die Aberkennung von AG und RF beantragt, dafür das G neu beantragt. Hausarzt und Neuroloe bestätigen die Verbesserung, schreiben, dass sie nun "einige hundert Meter frei laufen kann". Jetzt sagt das Versorgungsamt, die Ärzte schreiben so wenig, dass man daraus keine Behinderung entnehmen kann. GdB soll herabgestuft werden auf 10 ohne Merkzeichen. Für eine Frau, die nach wie vor viele neurologische Probleme hat. Zwei Fragen dazu: Wenn ein Gutachter eingeschaltet wird, kann man dann von ihr verlangen, größere Strecken zu fahren? Dieses Versorgungsamt sagt, sie habe ja nichts mehr, also kann sie 80 km fahren zum Gutachter. Und grundsätzlich, darf ein Versorgungsamt überhaupt einen amtlichen Bescheid streichen, wenn kein klarer Beweis vorliegt, dass sie nicht mehr behindert sei? Die begründen das auch damit, dass sie nicht mehr regelmäßig zum Neurologen geht nach Jahrzehnten. Nur ist ihre Erkrankung nicht kausal behandelbar, und an ihrem Wohnort wartet man über ein Jahr auf einen Termin. Vielen Dank!
Hallo zusammen, ich habe ein kurze Verständnisfrage zur Rentenauskunft: "Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie frühestens ab dem 01.05.2027 in Anspruch nehmen. Sie sind dann 63 Jahre alt. Die Rente ist dann um einen Abschlag von 14,4 % verringert. Die Rente beträgt etwa 1.xxx EUR." Ist der hier genannte Betrag dann die finale Bruttorente, also nach Abschlag, oder gehen von diesem Betrag erst noch die 14,4% ab? Ist für mich etwas missverständlich formuliert. Danke im Voraus für die Aufklärung.
Guten Tag zusammen, ich habe eine Frage zur Witwenrente, bzw. welcher Betrag angerechnet wird. Folgende Daten einmal vorab. Ich, SB-Altersrentner mit 10,8% Abzug, Bj. 1962 Meine Frau, keinerlei Einkünfte, eingetragene Pflegeperson für mich, Rentenanwartschaft Akt. In 3 Jahren da noch keine 35 Jahre Anwartschaft erreicht., BJ. 1963. Rente dann laut Bescheid ca. 940€. Es wird wohl auch nur die „kleine“ Witwenrente für meine Frau geben, da wir Akt. erst 35 Jahre verheiratet sind. Das würde für die Witwenrente folgendermaßen aussehen. DRV Rente (55% meiner DRV-Altersrente) i. H. von ~ 1650€ plus einer Pension (60%) i. H. von ~ 1200€. Natürlich geht da ja noch KK und Pflegeversicherung und Steuern ab. Nun zur Frage. In Summe wären dies also ~ 2850€ plus ihre Rente ~ 940€. Was wird ihr dann angerechnet (bei der eigenen Rente meiner Frau) und gehen dann von allen „3“ Einkünften KK und Pflegeversicherung separat ab? Vielen Dank für eure Mühen mir dies zu erläutern. Mit freundlichen Grüßen Paule
Ich muß das Formular ausfüllen und weiß nicht was ich bei 3....und 4... ausfüllen soll, ich habe einen Minijob seit 1986 und habe aber Witwenrente ab dem 1.9.26 gestellt.
Hallo, ich habe gestern den weiterbewilligungsantrag für mekne eu rente online beantragt. Ich habe keine Bestätigung bekommen das der Antrag eingegangen ist
Ich beziehe ALG1, gehe 2027 mit Abschlag in Rente und überlege mit dieses Jahr schon Teile meiner BAV auszahlen zu lassen, aber nur wenn sich das nicht negativ auf meinen ALG1 Bezug auswirkt
Ich habe von 1986 bis 2005 in die gesetzliche Rente einbezahlt, dann bin ich ins Beamtenverhältnis gewechselt. Ich bekomme die jährliche Renteninformation und möchte nun wissen, ob ich die Auszahlung der gesetzlichen Rente, natürlich mit den entsprechenden Abschlägen, mit 63 Jahren auch wirklich schon bekommen kann.
Einen schönen guten Abend. Wird der Zuschlag bei Verzicht auf die Regelaltersrente begrenzt? Fallbeispiel: Eine Versicherte hatte ab dem 01.02.2008 einen Anspruch auf die Regelaltersrente. Hat diese aufgrund einer fehlerhaften Annahme aber nie beantragt. Wenn sie die Regelaltersrente nun mit Rentenbeginn 01.10.2026 beantragen würde, hätte sie dann tatsächlich einen Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 112 Prozent?
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