Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation stellen
Guten Tag zusammen, ich habe eine Frage zur Witwenrente, bzw. welcher Betrag angerechnet wird. Folgende Daten einmal vorab. Ich, SB-Altersrentner mit 10,8% Abzug, Bj. 1962 Meine Frau, keinerlei Einkünfte, eingetragene Pflegeperson für mich, Rentenanwartschaft Akt. In 3 Jahren da noch keine 35 Jahre Anwartschaft erreicht., BJ. 1963. Rente dann laut Bescheid ca. 940€. Es wird wohl auch nur die „kleine“ Witwenrente für meine Frau geben, da wir Akt. erst 35 Jahre verheiratet sind. Das würde für die Witwenrente folgendermaßen aussehen. DRV Rente (55% meiner DRV-Altersrente) i. H. von ~ 1650€ plus einer Pension (60%) i. H. von ~ 1200€. Natürlich geht da ja noch KK und Pflegeversicherung und Steuern ab. Nun zur Frage. In Summe wären dies also ~ 2850€ plus ihre Rente ~ 940€. Was wird ihr dann angerechnet (bei der eigenen Rente meiner Frau) und gehen dann von allen „3“ Einkünften KK und Pflegeversicherung separat ab? Vielen Dank für eure Mühen mir dies zu erläutern. Mit freundlichen Grüßen Paule
Ich muß das Formular ausfüllen und weiß nicht was ich bei 3....und 4... ausfüllen soll, ich habe einen Minijob seit 1986 und habe aber Witwenrente ab dem 1.9.26 gestellt.
Hallo, ich habe gestern den weiterbewilligungsantrag für mekne eu rente online beantragt. Ich habe keine Bestätigung bekommen das der Antrag eingegangen ist
Ich beziehe ALG1, gehe 2027 mit Abschlag in Rente und überlege mit dieses Jahr schon Teile meiner BAV auszahlen zu lassen, aber nur wenn sich das nicht negativ auf meinen ALG1 Bezug auswirkt
Ich habe von 1986 bis 2005 in die gesetzliche Rente einbezahlt, dann bin ich ins Beamtenverhältnis gewechselt. Ich bekomme die jährliche Renteninformation und möchte nun wissen, ob ich die Auszahlung der gesetzlichen Rente, natürlich mit den entsprechenden Abschlägen, mit 63 Jahren auch wirklich schon bekommen kann.
Einen schönen guten Abend. Wird der Zuschlag bei Verzicht auf die Regelaltersrente begrenzt? Fallbeispiel: Eine Versicherte hatte ab dem 01.02.2008 einen Anspruch auf die Regelaltersrente. Hat diese aufgrund einer fehlerhaften Annahme aber nie beantragt. Wenn sie die Regelaltersrente nun mit Rentenbeginn 01.10.2026 beantragen würde, hätte sie dann tatsächlich einen Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 112 Prozent?
Ich bin Teilnehmer einer beruflichen Trainingsmaßnahme, die insgesamt 11 Monate dauert. In den bisher abgelaufenen vier Monaten gab es 17 Fehltage und dazu noch eine Reihe von ambulanten Arzt- und Therapieterminen. Die für mich zuständige sozialpadägogische Fachkraft hat in einem Gespräch mit dem Rehaberater der DRV Bund diese Fehlzeiten problematisiert, obwohl von den Kursleiter*innen bestätigt wurde, dass ich im Kurs gut mitkomme und die verpassten Aufgaben nacharbeite. Die sozialpädagogische Fachkraft hat vorgetragen, dass aufgrund der Fehlzeiten keine Beurteilung meiner Belastbarkeit möglich sei. Ich habe gehört, dass es bei einer beruflichen Trainingsmaßnahme im Unterschied zu einer Umschulung keine festen Fehlzeitenquoten gibt. Wie ist die Rechtslage?
Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist geläufig, dass die DRV bei vorbestehendem Krankengeld-Bezug vor Rehabilitation notwendige Berechnungsdaten bei den Krankenkassen abruft. Das Übergangsgeld beträgt ja i.d.R 68% der Berechnungsgrundlage, wobei meist das Nettoeinkommen angesetzt wird. Wird nun bei bei vorherigem Krankengeldbezug vor Reha immer das kalendertäglich ausgezahlte Krankengeld als Berechnungsgrundlage herangezogen? D.h. Übergangsgeld beträgt nicht wie üblich 68% des Nettolohns sondern lediglich 68% des erhaltenen Krankengeldes? So wurde es mir zuletzt von mehreren Patienten in meiner Rehaeinrichtung berichtet. Danke vorab für Ihre Auskunft.
Çeşitli hastalıklarım nedeniyle 2000 avro tutarında çalışma gücü kaybı aylığı (erwerbsminderungsrente) talep ediyorum. Teşekkürler, İstanbul'dan selamlar. Tayfun
Folgende steht beim Ausfüllen des Digitalen Antrages: "Die Erklärung zur Bestätigung des anderen Elternteils wird Ihnen am Ende der Erfassung auf der Seite "Dokumente" zur Verfügung gestellt. Bitte drucken Sie das Dokument aus und lassen es vom anderen Elternteil unterschreiben. Anschließend können Sie die unterschriebene Bestätigung als Dokument anfügen und direkt mit diesem Antrag übermitteln oder alternativ elektronisch bzw. postalisch nachreichen. " Diese Erklärung ist leider nicht, wie beschrieben als Vorlage/pdf. hinterlegt, bzw. ich finde die Seite "Dokumente" NICHT. Wo finde ich diese Erklärung, damit ich sie ausdrucken und mein Mann diese unterschreiben kann?
Yirmi yedi yaşından önce şizofren cronik raporum var almanyada içi çocugu olarak sormak istiyorum benim annem ve babam içi sınıfında almanyadan emekliydi ben ömür boyunca yetim aylıgı almanyadan alma ihtimalim varmı made kaçta var
Ich kann ab dem 1.1.27 ohne Abzüge Rente wg. eines GdB von 50 % bekommen. Da meine Arbeitsvertrag zum 31.12.26 gekündigt ist, würde ich gerne ALG1 beantragen, weil ich dann noch 2 Jahre Rentenpunkte bekomme und mein ALG1 höher ist als meine Rente. Ab 1.1.29 hab ich dann mein reguläres Alter für die Altersrente erreicht. Meine Frage : kann mein Antrag auf ALG1 abgelehnt werden, weil ich schon ohne Abschläge in Rente könnte ? Danke für eine Antwort !
Wie kann ich ein reha-comfort-ticket buchen wenn der kostenkträger meine Krankenkasse ist?
Ich, 62 Jahre, beziehe eine unbefristete volle EM Rente und bin schwerbehindert (50 %). Ich beabsichtige die Beantragung der Altersrente für Schwerbehinderte als Teilrente mit 99,99 Prozent. Geht dies?Besteht hinsichtlich der Höhe meiner derzeit laufenden vollen EM-Rente ein Bestandsschutz? Die Altersrente bei Schwerbehinderung könnte ja niedriger ausfallen. Wäre die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung unschädlich für den Altersrentenbezug bei Schwerbehinderung? Bitte um detaillierte Expertenantwort. Vielen Dank.
Ich habe mir nebenbei mit einer KI ein kleines Programm für mich selber gebaut. Ich habe den Eindruck, dass es sich an eine kleine Kundschaft eventuell sogar ganz gut vermarkten lassen könnte. Hierfür müsste ich dann natürlich ein Gewerbe anmelden. Jetzt wäre meine Frage, welche Auswirkungen das auf meine Rente wegen voller Erwerbsminderung (unbefristet seit vielen Jahren) hat? Viel Arbeitsaufwand ist das nicht, dank KI. Das übernimmt die ganze Programmierung. Zeitlich bin ich da weit unterhalb der 3 Stunden täglich. Ich habe in dem Bereich auch keinerlei Ausbildung. Würde das meine Rente langfristig gefährden? Würde das eine Überprüfung der Rente nach sich ziehen? Viele Grüße
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