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AlleUnbeantwortetVon Experten beantwortet

Guten Tag, ich bin hauptberuflich sozialversicherungspflichtig angestellt und betreibe daneben ein angemeldetes Nebengewerbe. Im Rahmen meines Gewerbes überlasse ich meinem Arbeitgeber eigene hochwertige technische Geräte, insbesondere 3D-Laserscanner, Rechenhardware und Zubehör, gegen eine nutzungsabhängige Vergütung. Dabei ist Folgendes wichtig: - Die Geräte gehören zum Betriebsvermögen meines Gewerbes und werden auch bei anderen Kunden eingesetzt. - Die eigentlichen Scanarbeiten sowie die Registrierung und Verarbeitung der Daten gehören zu meinen regulären Aufgaben als Arbeitnehmer. Diese Tätigkeiten habe ich bereits vor meiner Gewerbegründung ausgeführt. - Auch andere Mitarbeiter meines Arbeitgebers nutzen die bereitgestellte Technik. - Über mein Gewerbe wird ausschließlich die Gerätenutzung vergütet, nicht meine persönliche Arbeitsleistung. - Die Einnahmen werden steuerlich als gewerbliche Einkünfte erklärt. - Ich beschäftige keine Mitarbeiter. - Mein Arbeitgeber ist mit über fünf Sechsteln der Betriebseinnahmen der wirtschaftlich größte Kunde meines Nebengewerbes. Die Geschäftstätigkeit begann zunächst mit einzelnen projektbezogenen Aufträgen. Eine dauerhafte Zusammenarbeit entwickelte sich erst später. **Meine Fragen:** 1. Stellt die ausschließliche gewerbliche Überlassung eigener technischer Geräte bereits eine rentenversicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI dar, obwohl keine persönliche Dienstleistung über das Gewerbe erbracht wird? 2. Ist dabei entscheidend, dass die Geräte zum Betriebsvermögen gehören und die Einnahmen als gewerbliche Einkünfte versteuert werden? 3. Welche Bedeutung hat meine bestehende sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung? 4. Ab welchem Zeitpunkt wäre gegebenenfalls von einer dauerhaften Tätigkeit für einen Auftraggeber auszugehen, wenn zunächst nur einzelne, zeitlich begrenzte Aufträge bestanden? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

von Martin15.10.2026 | 09:57
6 Ansichten
0 Antworten

Ich war bis 22.06.2026 sozialversicherungspflichtig beschäftigt (ordentliche Kündigung durch AG). Vom 18.05.2026 bis 22.06.2026 und erneut ab 06.07.2026 bis laufend bin ich arbeitsunfähig gemeldet. In ca. 4 Wochen beginnt meine stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation (22 Wochen). Seit 01.08.2026 beziehe ich SGB II Leistungen. Habe ich Anspruch auf Übergangsgeld?

von Hans15.10.2026 | 08:55
23 Ansichten
2 Antworten

Ich hatte eine Operation am Knie. Kann in meinem alten Beruf nicht mehr arbeiten. Was kann die Rentenversicherung für mich machen?

von Carsten15.10.2026 | 06:29
62 Ansichten
2 Antworten

Wenn man die Regelaltersgrenze überschritten hat, weiter pflichtvesichert beschäftigt ist, einen Antrag auf Altersrente stellt und in der verbliebenen Zeit, nach der Antragstellung, plötzlich unerwartet bis zum Rentenbeginn arbeitslos wird, wo ist man dann in diesen 2-3 Monaten krankenversichert? Geht das automatisch oder muss man selbst aktiv werden?

von Klaus15.10.2026 | 04:38
74 Ansichten
6 Antworten

Hallo! Ich kam vor rund zwei Wochen aus der Reha (weiterhin au aber voll Erwerbsfähig) und die Reha-Klinik hat in Absprache mit mir einen Plan zur Stufenweisen Wiedereingliederung aufgestellt (bin seit rund zwei Jahren au). Der Plan wurde an den Arbeitgeber gesendet und dieser stimmte dem Plan zu. Ich kontaktierte daraufhin meinen AG und wollte wissen, wo ich für die Zeit der WE eingesetzt werde und wer mein Ansprechpartner sein wird (großes Unternehmen mit 50.000+ Mitarbeitern und sehr vielen Filialen). Allerdings reagiert mein AG nicht auf meine Mails und auf Anrufe werde ich nur vertröstet: "Wir melden uns bei Ihnen." Nun ist es ja so, dass ich noch Übergangsgeld erhalten werde, wenn die WE entsprechend Plan pünktlich startet. Andernfalls falle ich wieder ins Arbeitslosengeld und müsste mich auch arbeitslos melden. Da nun die Zeit langsam knapp wird, wüsste ich gerne, was ich tun kann, um die Wiedereingliederung noch pünktlich zu beginnen, wenn mein AG weiterhin auf Durchzug schaltet.

von BennoMöhri14.10.2026 | 21:31
81 Ansichten
2 Antworten

Meine Erwerbsunfähigkeitsrente endet im Oktober, also diesen Monat. Ab 1.11. soll ich Regelrente bekommen, Antrag ist gestellt. Erwerbsunfähigkeitsrente wurde am 30.9. für Oktober gezahlt. Wann darf ich mit der Regelrente rechnen? Am 30.10. oder erst am 30.11.?

von Manja14.10.2026 | 17:42
101 Ansichten
4 Antworten

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Kunde besuchte vom 14.08.2006 bis zum 13.11.2008 das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in zwei Werkstätten für behinderte Menschen. Kostenträger war die Agentur für Arbeit. Dem schloss sich der Arbeitsbereich der WfbM an. Frage: Wann hat er Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente (WfbM-Rente)? Zurzeit wird ein Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter Bezug des LWL-Budget für Arbeit geprüft. Frage: Hätte er bei einem Übergang in Arbeit zum gleichen Zeitpunkt Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente unter Berücksichtigung der Hinzuverdienstgrenze? Vielen Dank und freundliche Grüße IFD

von IFD 14.10.2026 | 14:17
80 Ansichten
2 Antworten

Arzthonorar Reha Antrag

Experten-Antwort

Übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Rechnung des Arztes für das Ausfüllen der Reha-Formulare? Welche GOÄ-Ziffer wird bis zu welchem Faktor erstattet und erfolgt die Erstattung nur wenn der Reha-Antrag genehmigt wird?

von Zahler14.10.2026 | 13:18
98 Ansichten
4 Antworten

Hallo zusammen, manchmal ist auch der Sozialdienst überfragt. Deshalb hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank im Voraus für eure Antworten! Ein Patient befindet sich in einer kardiologischen Rehabilitation. Die behandelnden Ärzte kommen zu dem Ergebnis, dass der Patient nur noch leichte Tätigkeiten ausüben kann, und empfehlen deshalb eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Im Rahmen der Rehabilitation findet zusätzlich ein psychiatrisches Konsil statt. Der Psychiater empfiehlt aufgrund der psychischen Erkrankung die Prüfung einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Daraufhin ändert der Kardiologe beziehungsweise der sozialmedizinische Dienst die ursprüngliche Empfehlung von LTA in Richtung Erwerbsminderungsrente. Ist eine solche Änderung rechtlich zulässig? Darf die sozialmedizinische Beurteilung allein aufgrund der psychiatrischen Einschätzung von einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme auf eine Erwerbsminderungsrente geändert werden?

von Sozialdienst14.10.2026 | 12:57
113 Ansichten
3 Antworten

Habe 508 Monate meinen Beruf ausgeübt. War danach 12 Monate arbeitslos gemeldet und habe den Gdb 50 und den Schwerbehinderten Ausweis jetzt bekommen. Vorher hatte ich 11 Monate GdB 40 und die Erwerbsminderungsrente. Bin Baujahr 1963. Nun zur Frage : Ist es besser die Erwerbsminderungsrente bis zum Eintritt in die Altersrente zu beziehen, oder sollte man ohne Abzüge in die Altersrente wechseln?

von Curry 14.10.2026 | 09:21
129 Ansichten
6 Antworten

Ich bekomme zum 01.12.2026 eine Kapitalauszahlung aus meinem Riester Rentenvertrag. Nach Mitteilung der Versicherung würde ich danach eine monatliche Rente aus dem Vertrag in Höhe von 42,11€ erhalten. Ich möchte jetzt die Abfindung dieser Rente mit einer einmaligen Auszahlung gem. §93 EStG beantragen. Muss die komplette Abfindung auch zum 01.12.2026 erfolgen oder kann ich diese aus steuerlichen Gründen zeitlich verschieben?

von Peter14.10.2026 | 05:54
116 Ansichten
3 Antworten

Hallo,, Ich habe aktuell den Antrag auf Erwerbsminderungsrente laufen, und mir wurde nun das Leistungsbild zugesendet mit der Teilzeit Abfrage meines Arbeitgebers. Das Leistungsbild wurde laut Aktenlage erstellt, eine Rehabilitation habe ich auch nicht besucht aufgrund Rehaunfähigkeit ( vom Arzt ausgestellt). Was mich nun wundert, dieser ganze Prozess ist ziemlich schnell gelaufen, aber mein Gutachten des medizinischen Dienst Bezüglich meines Pflegegrad wurde in dem Leistungsbild nicht wirklich berücksichtigt. Ebenfalls setze ich mittlerweile aufgrund gesundheitlicher Verschlechterung im Rollstuhl, auch das wurde nicht berücksichtigt. Ich mach mir nun Sorgen, wie mein Arbeitgeber anhand dieses Leistungsbild prüfen kann, ob er einen Arbeitsplatz für mich hat, wenn er noch nicht mal weiß, dass ich zum Beispiel im Rollstuhl sitze. Dazu kommt, dass mein Arbeitgeber über 35 km von mir entfernt ist und ich nicht in der Lage bin mein Arbeitsplatz überhaupt aufzusuchen, jetzt mal von dem gesundheitlichen Aspekt ganz abgesehen ( bettlägerig und in allen Bereichen auf Hilfe angewiesen, daher auch der hohe Pflegegrad) Ich bin sehr irritiert, wie ich das Ganze angehen soll, einen Widerspruch kann ich ja noch nicht stellen – da der Bescheid ja noch gar nicht vorliegt aber ich kann doch nicht anhand falschen Tatsachen irgendetwas in die Wege leiten. Wie geht man da am besten vor? Viele Grüße und danke vorab

von Eba 13.10.2026 | 21:19
153 Ansichten
4 Antworten

Aufgrund fehlender Nachweise über meine Arbeit in der DDR wurden in meinem Rentenbescheid Zeiten als glaubhaft gemachte Zeiten im Beitrittsgebiet beschieden, die begrenzt wurden nach Anlage 16, mangels FZR. Es unterblieb jedoch die Umrechnung auf Grundlage der Werte gemäß Anlage 10 SGB VI und es ergeben sich für diese Jahre zu geringe Entgeltpunkte. Ist das rechtens?

von Belina13.10.2026 | 17:53
135 Ansichten
4 Antworten

Hallo Expertenteam, Ich pflege meinen Partner und bin aber noch berufstätig in Pflegeteilzeit. Für das Jahr 2025 wurden von der Pflegekasse 19.324€ an die Rentenversicherung gemeldet. Mein Arbeitgeber hat wegen Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze, den Beitrag auf 96. 600€ gedeckelt und an die Rentenversicherung gemeldet. In meinem Versicherungsverlauf ist nun der Beitrag vom Arbeitgeber ungekürzt übernommen worden. Für die Pflege sind 0€ ausgewiesen und es steht begrenzt aus 19.324€. Meines Erachtens ist das so nicht korrekt. Beide Einkommen müssen doch prozentual anteilig gekürzt werden. Anteil an der BBG (Beitragspflichtig) Arbeitgeber 80.497,22 € Pflege 16.102,78 € Für Ihre Antwort darf ich mich schon im Voraus bedanken. An wen kann man sich zur Korrektur wenden? MfG Irmgard P.

von Irmgard P.13.10.2026 | 09:57
169 Ansichten
5 Antworten

Hallo zusammen! Ich möchte Euch um Hilfe oder Erfahrungen zur letzten Phase der deutschen Erwerbsminderungsrente bitten. Meine Situation in Kürze: Den Antrag habe ich bereits vor einiger Zeit bei der DRV eingereicht. Wir haben telefonisch nach dem Stand gefragt und die Auskunft erhalten, dass nur noch 2 Unterlagen von meiner Krankenkasse, der KKH, fehlen und danach der Bescheid (Rentenbescheid) erlassen wird. Beschäftigungsverlauf: Von 1993 bis 2014 habe ich in Ungarn gearbeitet, von 2014 bis Februar 2024 in Deutschland. Gesundheitszustand: Ich bin 51 Jahre alt und hatte im Februar 2024 einen Riss der Bauchaorta (Aneurysma-Ruptur), eine Thrombose und einen Bauchwandriss. Außerdem habe ich eine Lendenwirbelsäulenverkrümmung, kritische Nierenprobleme und Diabetes Typ 2. Ich bin in ständiger Schmerztherapie, meine Hebebeschränkung liegt bei maximal 3 kg, ich darf mich nicht bücken und nicht hocken. Nach Ablauf der 3 Wochen Reha und der 78 Wochen Krankschreibung bin ich derzeit bis Februar nächsten Jahres im ALG1-Bezug. Meine Fragen an Euch, die diese Phase bereits durchlaufen haben: Zeitlicher Ablauf: Wie lange dauert es ungefähr, bis der Bescheid (Rentenbescheid) per Post eintrifft, nachdem die KKH diese 2 fehlenden Bescheinigungen an die DRV geschickt hat? Verrechnung von ALG1 und Rente: Was passiert mit dem laufenden ALG1, wenn die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird? Rechnen die Agentur für Arbeit und die Rentenversicherung die Beträge rückwirkend untereinander ab, oder muss ich selbst etwas bei ihnen veranlassen? Rückwirkende Festsetzung: Auf welchen Zeitpunkt wird der Rentenbeginn im Bescheid üblicherweise zurückdatiert: auf den Beginn der Krankschreibung, auf das Ende des Krankengeldes oder auf den Tag der Antragstellung? Schritte bei positivem Bescheid: Worauf sollte man beim Erhalt des Bescheids achten? Gibt es verpflichtende Schritte gegenüber der KKH oder der Arbeitsagentur? Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe und Eure hilfreichen Erfahrungen!

von Laszlo Novak 13.10.2026 | 07:35
191 Ansichten
5 Antworten
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