Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation stellen
Wir möchten nachträglich auf den Versorgungsausgleich verzichten, da für eine pensionsberechtigte Partei ein erheblicher Nachteil entstehen würde. Es erfolgte eine Ausgleich, der in etwa für beide Seiten gleich rauskommt. Aus der Pensionskasse werden 530 Euro in die Rentenkasse gezahlt, aus der Rentenkasse 490 Euro in die Pensionskasse. Jeweils Monatsansprüche. Da der Pensionsberechtigte bereits mit dem 62. Lebensjahr in den Ruhestand geht, werden dann bereits diese 530 Euro weniger gezahlt. Die 490 Euro aus der Rentenkasse kommen aber erst mit dem Erreichen des 67. Lebensjahres und somit entsteht eine Versorgungslücke von ca. 5 Jahren. Kann man nun nachträglich auf den Ausgleich verzichten, diesen rückabwickeln oder sonstiges?
Ich habe eine Frage zur AGM: Kann ich die erdt beantragen, wenn der Arzt die Reha-Fähigkeit festgestellt hat? Nach der OP darf die Mobilisation nicht zu früh starten. In welchem Zeitraum nach der OP ist noch eine AGM möglich?
Ich lese soeben, dass die Renten zum 01.07.2027 um 4,40 Prozent steigen sollen. Veröffentlicht wurde diese Info auf chip.de Kann ich mich auf diese Erhöhung verlassen? Mit freundlichen Grüßen Josip
Wo kann ich in den neuen Rentenauskünften sehen wieviel Wartezeiten ich erfüllt habe? Vor allem für die besonders langjährig Versichertenrente wäre es für mich wichtig zu wissen wie viele Monate noch fehlen... oder muss ich tatsächlich die Monate aus dem Versicherungsverlauf herausrechnen?
Die Ehe wurde 2000 geschieden und ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Seitdem besteht kein Kontakt mehr zu meiner Exfrau. Ich plane im September 2027 in Rente zu gehen. Woher erfahre ich vorher, ob meine Exfrau noch lebt oder soll ich auf Verdacht einen Antrag auf Überprüfung stellen? Vielen Dank
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe seit 2026 eine Witwenrente. Bei der Beantragung der Rente gab ich mittels Formular R0680 in Punkt 3 auch eine gewissenhafte Schätzung meiner Einnahmen aus Kapitalvermögen an. In meinem Fall drehte es sich hierbei um ein Tagesgeldkonto mit vierteljährlicher Zinsausschüttung. Nun hat sich die Bank gemeldet und bietet ab September 2026 einen fast doppelt so hohen Zinssatz an. Ich werde dieses Angebot wahrnehmen, kann also nahezu sicher absehen, dass sich meine Kapitaleinnahmen erhöhen werden, und ich dadurch meinen monatlichen Einkommensfreibetrag leicht überschreiten werde. Hierzu einige Fragen: Ich entnehme dem Rentenbescheid, dass ich erhöhtes Einkommen unverzüglich zu melden habe. Trifft dies auch auf den geschilderten Fall zu? Kann diese unverzügliche Meldung per DRV-Kundenportal formlos geschehen, oder braucht es ein neues R0680 und ggf. Nachweise von der Bank? Werden bei Überschreitung des Freibetrags Rentenanpassungen und -rückzahlungen fällig, und wann und auf welche Weise werden diese eingefordert bzw. abgewickelt? Ich bin pflichtversichert in der Kranken-/Pflegeversicherung der Rentner. Wird die DRV die Krankenkasse informieren über eventuelle Rentenanpassungen? Besten Dank für Ihre Hilfe.
Hallo liebes Forum, ich wollte fragen was passiert, wenn man auf Rückfragen der DRV bei der Kontenklärung (nur Schulzeiten) nicht reagiert, wenn zum Beispiel Nachweise nicht ausreichend sind oder Überschneidungen mit einem Nebenjob gibt und man gefragt wird ob das Studium 20WS hatte? Ich habe vor 2 Jahren mein Studium abgeschlossen und nebenbei als Werkstudent gejobt. Ich habe eine Kontenklärung meiner Ausbildungszeiten vor paar Monaten beantragt. Verläuft dann einfach die Frist und die Zeiten werden dann nicht anerkannt wegen fehlender Mitwirkungspflicht? Oder bekomme ich eine Geldstrafe? Oder wendet sich in dem Fall die DRV direkt an die Schulen/Hochschulen?
Ich habe eine Auskunft bekommen, das ich ab 01.11.2026 die Rente beantragen kann. Gleichzeitig bin ich seit 2020 selbstständig tätig und möchte dies noch eine Zeit weiter machen. Was muss ich im Antrag R0100 angeben und auf was muss ich im allgemeinen achten?
Hallo Liebes Expertenforum, wir haben Widerpruch gegen den Berechnungsbescheid von Übergangsgeld eingelegt, dieser ruht bis zum Ausgang der Prüfung von Zwischenübergangsgeld, wo wir aber auch Widerspruch eingelegt haben( da die AFA die falsche Bescheinigung hin geschickt hat und die DRV unsere Unterlagen bei Bescheiderstellung noch gar nicht hatte sowie die Bescheinigung der KK nicht).Wir haben bescheid bekommen das der Widerspruch geprüft wurde und zur Widerspruchstelle geht.Wenn das ganze Erfahrungsgemäss wie überall zu lesen mehrere Monate dauert, gibt es möglichkeiten das der andere Widerspruch weiter berarbeitet wird? Ansonsten kann das ganze ja zusammen schonmal locker 6 Monate dauern? Man weiss ja leider auch nicht wann der Widerspruchsausschuss tagt.Kann die Widerspruchsstelle auch ohne Widerspruchssauschuss entscheiden ? Liebe Grüsse
Guten Tag, ich habe einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Leider hat meine gesetzliche Betreuerin den Antrag eingereicht, ohne auf die Befundberichte meiner Psychiaterin und Therapeutin zu warten. Angefordert wurde von der DRV dann nur der Befundbericht meiner Psychiaterin - die war dann aber plötzlich im Beschäftigungsverbot, sodass ihre Kollegin den Befundbericht ohne mich zu kennen nach Aktenlage ausgefüllt hat. Leider ist dieser jetzt mit vielen Fehlern durchsetzt (es fehlen 2 Klinikaufenthalte, es ist eine Medikation angegeben, die ich gar nicht nehme und es wird nicht erwähnt, welche Medikamente ich schon ausprobiert habe und dass ich bei allen keinen Effekt, sondern nur Nebenwirkungen hatte, ich habe angeblich keine Ängste und keine Suizidalität, ich bin angeblich Reha-fähig, bei der sozialen Situation wird nicht erwähnt, dass meine Eltern gestorben sind, etc.). Da ich inzwischen schon einen Gutachter habe, ging meine neue Psychiaterin jetzt davon aus, dass es keinen Sinn macht, einen neuen, korrigierten Befundbericht zu schreiben - sie meinte, ich sollte meine Therapeutin fragen, ob sie etwas schreiben kann (auch wenn sie dafür dann wohl nicht bezahlt werden würde). Ich lese aber überall, dass die Passung zwischen Befundbericht und eigener Aussage beim Gutachtertermin sehr wichtig sei. Jetzt weiß ich nicht so richtig, was das beste Vorgehen wäre. Gibt es für solche Fälle ein gutes Vorgehen? Und wäre es möglich, dass ich dem Gutachter bei dem Termin sage, dass er einen neuen Befundbericht meiner Psychiaterin und einen Befundbericht meiner Therapeutin anfordert (damit sie dann auch für ihre Arbeit bezahlt wird)? Oder läuft das dann auf jeden Fall auf einen Widerspruch raus? Vielen Dank schonmal für alle Antworten!
Ich habe einen Wohn Riester plus seit 2012 nie etwas entnommen! Wenn ich nun in das neue Altersvorsorgedepot wechseln möchte! Frage : Muss ich das sofort tun? Ist der Wechsel zeitlich begrenzt, oder kann ich auch noch später wechseln und beide Anlagen parallel laufen lassen und dann später zusammenführen? Danke für ihre Antworten dazu! Grüße
Hallo zusammen, Wann beginnt die 9 Jahres Frist zur Entfristung bei voller EMR? Beginnt sie mit dem Datum der ersten Bewilligung oder dem Datum der ersten Auszahlung (also halbes Jahr später)? Viele Grüße!
Schönen Guten Tag, eine Arbeitnehmerin von uns befindet sich seid dem 02.08.2022 in einer befristeten Erwerbsminderungsrente. Nun wurde diese Rente ab dem 10.08. auf Dauer gewährt, bis zum Eintritt in die Regelaltersrente. Somit wäre dies für uns ein Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Die Arbeitnehmerin bekommt mit der September Abrechnung noch eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 6.751,38 € und eine Geldleistung zum Ruhestand in Höhe von 350,00 € (Gesamt 7.145,38€) ausgezahlt. Sind diese Positionen auf die Hinzuverdienstgrenze anzurechnen und muss die Arbeitnehmerin hier eine gesonderte Meldung/Mitteilung an die DRV machen? Dankeschön.
Im Anschluss an eine Reha (LTA) wurde mir Reha-Sport verordnet. Die von mir ausgesuchte Physiotherapiepraxis kann nach eigener Aussage nur Reha-Verordnungen (Formular G0850) mit orthopädischer Diagnose abrechnen. Auf meiner Verordnung steht (nur) eine andere (internistische) Diagnose. Muss meine Verordnung geändert werden? Eine orthopädische Begründung wäre möglich, fraglich ist aber ob die Klinik diese angeben darf, da sie auf internistische Erkrankungen ausgerichtet ist. Oder irrt sich die Physio-Praxis und die Diagnose spielt bei der Verordnung keine Rolle?
Guten Tag, Ich habe eine Frage bzgl. Übergangsgeld und Privater Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich befinde mich derzeit ü in einer Umschulung über die DRV und beziehe entsprechend Übergangsgeld. Meine Berufsunfähigkeitversicherung leistet seit ein paar Monaten eine monatliche private Berufsunfähigkeitsrente und ich bekam eine Einmalzahlung. Findet hier eine Anrechnung statt? Ich habe hierzu auch bereits eine Antwort gefunden, dass es nicht angerechnet wird, allerdings ist dieser Forumsbeitrag schon mehrere Jahre alt. Kann mir bitte jemand die Frage beantworten. Vielen Dank.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.