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AlleUnbeantwortetVon Experten beantwortet

Hallo :), da ich als approbierte Ärztin und Berufsstarterin mit beruflicher Vorausbildung bereits 36 Beitragsmonate in der DRV habe, möchte ich fragen, ob ich auf dem Weg der freiwilligen Weiterzahlung von Beiträgen die erforderlichen 60 Mindestmonate erreichen kann. Oder wäre der Verbleib weiterer zwei Jahre in der DRV mit Parallelzahlung in das ärztliche Versorgungswerk empfehlenswerter (DRV 18,6 % mit AG hälftig und ÄV 3/10 von 18,6% allein?) Wenn ich den Weg über die freiwilligen Zahlungen an die DRV wähle (nach Erreichen der 60 Monate), diese einfach weiterlaufen lasse bis zur Altersrente von 65 Jahren und gleichzeitig freiwillig versichert bleibe in der GKV, kann ich dann den Antrag zur Aufnahme in die KVDR stellen oder ist mir dieser Weg dann verschlossen (hälftige Zahlungen der KVDR Beiträge durch DRV)? Wie hoch ist der freiwillige Mindestbeitrag hierfür in der DRV? Habe ich mit 60 Monaten Beitragszahlungen/Mitgliedschaft und den freiwilligen Weiterzahlungen Anspruch auf Rehabilitationsleistungen? Danke vorab für die Hilfestellung und Beantwortung meiner Fragen freundliche Grüße

von ZufriedenesMitglied02.10.2026 | 10:05
33 Ansichten
1 Antworten

Hallo Team, ich habe ME/CFS (G 93.3) bzw. (G93.39) nach neuem Schlüssel und möchte die Erwerbsminderungsrente beantragen. Muss vorher zwingend schon eine Reha stattgefunden haben, sonst wird der Antrag abgelehnt? Oder wird mir eine Reha nach der Beantragung zugewiesen? Das Problem dabei allerdings, ich hatten vor 2 Jahren bereits nur einen Bell-Score von 40 und jetzt nur noch zwischen 20-30. Weiteres Problem, wie sieht es bei Ihnen um die Anerkennung von ME/CFS und dieses Bell-Scores aus? Denn eigentlich kann ich da nicht viel mitmachen, die Fahrt zur Reha wird da sehr wahrscheinlich schon äusserst schwierig Deshalb bezgl. einer Verordneten Reha dann meine Frage: Welche Art von Reha ist bei Ihnen in der DRV unter dem ICD-Schlüssel G 93.3 hinterlegt? Eine Neurologische oder eine Psychosomatische? MfG Bukki

von Bukki01.10.2026 | 19:35
111 Ansichten
6 Antworten

Hallo, Die Situation ist folgende: Ich habe unter 5 Jahren in die DE-Rentenversicherung eingezahlt und bin seit 25 Jahren in der Schweiz ansässig. Über ein Soziallabkommen werden wohl meine CH-Beiträge mit denen in DE zusammengerechnet, so dass theoretisch eine Teilrente in DE zustandekäme. 1. Ist das so korrekt? 2. Welche Konstellation würde es ermöglichen, dennoch die Arbeitnehmeranteile zurück zu fordern? Wohnsitz in anderen Ländern? Zweite Staatsangehörigkeit? Gruss

von Andret01.10.2026 | 16:32
135 Ansichten
3 Antworten

Ich beziehe eine Altersrente und eine Hinterbliebenenrente. Gestern erhielt ich eine Urlaubsabgeltung ,da das Beschäftigungsverhältniss zum 31.8.2026 endete. Die Altersrente kürzt schon die Hinterbliebenenrente. Durch die Urlaubsabgeltung würde wegen der Einkommensanrechnung keine Hinterbliebenenrente mehr raus kommen. Wird die Rente für September gestoppt bzw. zurück gefordert und ab 1.10. wieder gezahlt werden?

von Jerry01.10.2026 | 14:28
92 Ansichten
1 Antworten

Ich war bis 30.06.2026 selbständig tätig. Mir wurde rückwirkend ab 01.01.2026 Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt. Wie wird mein bis zum 30.06.2026 erzieltes Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit auf die Rente angerechnet?

von Rentner EM01.10.2026 | 12:14
88 Ansichten
2 Antworten

Rentenverlauf berechnen

Experten-Antwort

Ich bezog seit 2015 eine Rente wegen Erwerbsminderung und beziehe seit 1.10.2024 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Im Jahr 2024 sind von meinem Krankengeld noch über 2000,- € in die Rentenkasse ein- gezahlt worden. Dies wurde in meinem Rentenverlauf nicht berücksichtigt, weil der medizinische Dienst den Leistungsfall wegen Erwerbsunfähigkeit auf den August 2023 festgelegt hat. Hätte der Leistungsfall wegen voller Erwerbsminderung nicht auf den 1.10.2024 festgelegt werden müssen ?

von Wunderlich01.10.2026 | 09:49
140 Ansichten
5 Antworten

Selbstständig als Metallbauermeister zum 01.06.2021 habe mich dann in die Handwerksrollle zum 10.08.21 eingetragen. Ab 1.09.21 dann die Pflichbeiträge nach Aufforderung der Rentenversicherung bezahlt. Seit dem 01.04.2025 bin ich in der Insolvenz sprich Firma angemeldet. Nun habe ich eine Lücke Zeitraum 01.06.21 (Firmengründung) - 16.08.2021. Da erst ab Monat 09/2021 Pflichtveträge bezahlt wurden. Wie gehe ich nun mit der Lücke um und kann ich die Beträge für den kleinen Zeitraum nachbezahlen? Und oder muss ich in irgendeiner Form handeln. Das alles war natürlich nicht unter Vorsatz. Danke.

von Tobi01.10.2026 | 04:07
140 Ansichten
3 Antworten

Seit über 15 Jahre sind die Kindererziehung Zeiten mir angerechnet worden. Jetzt geht es in Altersrente und die Rentenversicherung sagt telefonisch, da gäbe es Probleme mit. Die 4 Kinder waren bei mir nachweislich (Vater) gemeldet; Das weiß die Rentenversicherung auch. Der Wechsel aus volle EM wurde beantragt und liegt über 6 Monate der Rentenversicherung vor. Auf Fristsetzung hat man auch auf insgesamt EMails und Einschreiben nicht reagiert. Man soll hier ja nicht politisch werden, aber das Gefühl man wartet da auch eine gesetzliche Änderung liegt nah, ggf bestehen da Anweisende Dinge im Raum, die mehr Frust Wähler erzeugen soll?

von Pantorazol30.09.2026 | 13:12
201 Ansichten
3 Antworten

Hallo liebes Forum, ich habe bei der Rentenversicherung einen LTA-Antrag gestellt, dies wurde in der medizinischen Reha empfohlen. Zwischenzeitlich musste ich mich arbeitslos melden. Mein befristeter Arbeitsvertrag wurde nicht verlängert. Mein Berater bei der Arbeitsagentur hat mir erklärt, dass ich zwar Arbeitslosengeld bekommen, man jedoch vorerst nichts weiter für mich machen könne bezügl. Qualifizierung, da zuerst abgewartet werden MUSS bis die Rentenversicherung entschieden hat, ob sie mir Leistungen bewilligen. Stimmt das so , dass die AfA ein "Leistungsverbot" hat, solange die RV nicht entschieden hat?

von Tino30.09.2026 | 09:50
104 Ansichten
4 Antworten

Hallo Expertenteam, im Rahmen meiner Kontenklärung im Zusammenhang mit meiner Scheidung habe ich ein Formular erhalten, in dem ich Zeitaufwände für Studium und Beschäftigung angeben soll. Mein Studium liegt inzwischen etwa 10 Jahre zurück. Während dieser Zeit habe ich parallel in Teilzeit gearbeitet und bin bis heute bei derselben Firma beschäftigt. Meinen Abschluss konnte ich trotz der langen Studiendauer von insgesamt zehn Jahren aufgrund persönlicher, finanzieller und gesundheitlicher Probleme leider nicht erreichen. Während meines Studiums und meiner Teilzeitbeschäftigung habe ich zudem Kinder bekommen. Nun weiß ich nicht, wie ich die Unterrichtszeiten an der Ausbildungsstätte sowie die häuslichen Vorbereitungszeiten nachweisen soll. Während der Babyzeit meines Kindes war ich beispielsweise kaum an der Universität. Dennoch habe ich mich jedes Semester zurückgemeldet, in der Hoffnung, mein Studium fortsetzen und erfolgreich abschließen zu können. Ich habe bereits bei der Deutschen Rentenversicherung angerufen. Die Dame am Telefon teilte mir lediglich mit, dass ich alle Angaben wahrheitsgemäß machen soll. Das ist für mich jedoch schwierig, da ich nach so langer Zeit nicht mehr nachvollziehen kann, wie viele Stunden ich tatsächlich für Unterricht, Vor- und Nachbereitung sowie das Selbststudium aufgewendet habe und wie ich diese Zeiten gegebenenfalls nachweisen soll. Daher hätte ich folgende Fragen: -Welche Möglichkeiten gibt es, die Studien- bzw. Ausbildungszeiten nach so langer Zeit nachzuweisen, wenn keine detaillierten Unterlagen mehr vorhanden sind? -Reicht gegebenenfalls eine plausible und wahrheitsgemäße Schätzung der damaligen Zeitaufwände aus? -Und falls ich die tatsächlichen Zeitaufwände nicht ausreichend nachweisen kann: Wird die Ausbildungs- bzw. Studienzeit dann grundsätzlich als Anrechnungszeit abgelehnt? Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihre Rückmeldung.

von Luna30.09.2026 | 08:02
110 Ansichten
7 Antworten

Gutachten Fehlerhaft

Experten-Antwort

Hallo, Ich habe mein Gutachten bei der DRV angefordert und auch über meinen Arzt ausgehändigt bekommen. Nun steht in dem Gutachten, das ich zweimal an den Augen operiert wurde. Stimmt aber nicht. Vielleicht eine Verwechslung. Wie gehe ich damit am besten um? Ich habe noch ein psychiatrisches Gutachten vor mir, aber Termin habe ich noch nicht. Sollte ich den Fehler im Gutachten melden? Ich habe Angst, dass dann die Bearbeitung bis zur Klärung des Fehlers gestoppt wird. Kann mir ein Experte dazu was sagen?

von Mia29.09.2026 | 19:45
224 Ansichten
29 Antworten

Geburtstag 1965, geplanter Rentenbeginn 01.07.2027, SB 50, 45Jahre beitragspflichtig Ist der Rentenbeginn möglich und mit wie viel Abzug ist zu rechnen? Danke

von Eddi29.09.2026 | 08:23
273 Ansichten
21 Antworten

Sehr geehrtes Expertenteam, ich beziehe seit 01.11.2023 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ( mit Abzügen ) und pflege gleichzeitig noch meine Mutter. Dafür zahlt die Pflegekasse Beiträge in die Rentenversicherung ein. Am 01.03.2027 werde ich die Regelaltersgrenze erreichen. Muss ich nun einen neuen Rentenantrag stellen, damit ich die Rente für pflegende Angehörige ausgezahlt bekomme oder geschieht das automatisch ? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Katharina60

von Katharina6028.09.2026 | 19:02
169 Ansichten
2 Antworten

Ich habe vor RV fit zu beantragen, allerdings steht ein möglicher Umzug im Raum. Die Startphase wäre ja auch stationär möglich, aber die Trainingsphase soll ja wohnortnah sein. Ist es möglich diese Einrichtung zu wechseln, falls ein Unzug in diese Phase fallen würde?

von Lucia28.09.2026 | 18:26
71 Ansichten
3 Antworten

Bin Selbstständig, 68 Jahre, freiwillig bei der Barmer krankenversichert, beziehe Teilrente 95% weil ich Krankengeldanspruch behalten will. Muss ich jetzt auch (wie gesetzlich Versicherte) in die Teilrente von 66,66% wechseln?

von Ute28.09.2026 | 12:09
159 Ansichten
2 Antworten
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