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AlleUnbeantwortetVon Experten beantwortet

Hallo, ich hatte diese Woche eine Begutachtung durch eine Amtsärztin der DRV. In der schriftlichen Einladung war nur Ort und Uhrzeit angegeben. Am Empfang und bei weiteren med. Mitarbeitern habe ich erfragt, welche Ärzte mich untersuchen werden mit der Antwort Name 1 (Psychiaterin (Depression, Autismus, ADHS) Name 2 (für meine seltene Erkrankung (Rheuma+ Ehlers-Danlos). 1. Es fand nur eine Untersuchung durch die Psychiaterin statt, so dass ich aufgrund meines Autismus nicht meine körperlichen Beschwerden mitgeteilt habe. Ich ging von der angekündigten zweiten Untersuchung aus. 2. Ich musste einen SFSS Test am PC absolvieren. Die Fragen waren für mich als Autist nicht barrierefrei. Auch beinhaltete der Test Fragen, die aufgrund meiner seltenen Erkrankungen (Gesichtsblindheit, Orientierungsprobleme, Subluxationen mit Taubheitsgefühlen) leider zutreffen, aber das Ergebnis verzerren. Von der Situation überfordert konnte ich diese Sachverhalte nicht klären. Sollte ich jetzt zeitnah meine DRV-Sachbearbeitung kontaktieren um auf diesen Missstand hinzuweisen auch um eventuell einen erneuten Termin zu erhalten? Sollte ich die Amtsärztin der DRV informieren? Oder sollte ich den Bescheid abwarten, um dann diese Informationen mitzuteilen? Ich bin sehr verunsichert und bitte um dringenden Rat! Danke!

von Autistin 25.09.2026 | 15:25
6 Ansichten
0 Antworten

Wie hoch (in%) war im Jahr 2017 der Krankenversicherungsbeitrag eines Ehemannes mit Familienversicherung bei der AOK Bayern?

von Anton25.09.2026 | 15:16
5 Ansichten
1 Antworten

Guten Tag, ich habe einen Arbeitsvertrag über 30h (5x6h). Nach langer Erkrankung werde ich nun eine teilweise EWM-Rente bewilligt bekommen. Aktuell bin ich noch im Krankengeldbezug und plane derzeit eine Stufenweise Wiedereingliederung. Ich strebe die Arbeitstätigkeit im Umfang einer halben Stelle an. Da ich noch meinen kompletten Urlaubsanspruch für dieses Jahr habe, plane ich im Anschluss an die Stufenweise Wiedereingliederung allerdings zunächst meinen Urlaub nehmen. Nun meine Frage: Ist es möglich, den Stundenumfang des Arbeitsvertrags erst zu dem Zeitpunkt nach meinem Urlaub zu reduzieren, wenn ich tatsächlich auch faktisch beginne zu arbeiten? Oder muss ich bereits für den Zeitraum des Urlaubs die Stunden reduzieren, um formal unter den 6h pro Tag zu sein? Ich bitte um eine Expertenantwort. Vielen Dank!

von Rentenantragstellerin25.09.2026 | 09:46
63 Ansichten
7 Antworten

Reha-Sport

Experten-Antwort

Meine Reha-Klinik hat mir einen Antrag auf Reha-Sport mitgegeben. Leider mit einer internistischen Diagnose. Die von mir gewünschte Physiotherapie-Praxis kann nach eigener Aussage nur Genehmigungen auf Grundlage einer orthopädischen Diagnose abrechnen. Allerdings weist Formular G0850 unter Punkt 2.1 nur allgemeinen Rehasport aus, keinen spezifisch orthopädischen Rehasport. Warum hat die Diagnose überhaupt Bedeutung für die Abrechnung? Wenn es denn unbedingt sein muss - lässt sich die Diagnose ggf. ändern?

von Reha-Sport-Antrag25.09.2026 | 09:03
57 Ansichten
2 Antworten

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben einen Arbeitnehmer, der hauptberuflich selbstständig ist und über die Selbstständigkeit in eine berufsständische Versorgung eingezahlt hat und jetzt eine Altersrente vom Versorgungswerk bezieht. Bei uns ist er bisher als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt, eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht liegt nicht vor. Die gesetzliche Regelaltersgrenze hat er noch nicht erreicht. Ist der Arbeitnehmer trotz der Altersrente aus dem Versorgungswerk weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherungen versicherungspflichtig? Sind weiterhin Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zu zahlen? Mit freundlichen Grüßen

von Katrin25.09.2026 | 07:45
61 Ansichten
6 Antworten

Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter zweier Kinder und beziehe eine volle EM-Rente,diese seit 2014 auf unbestimmte Dauer. Ich habe noch nie etwas dazu verdient. Mein grosser Sohn hat schwere ADHS und bekam soeben Pflegegrad 3 gewährt. Ich wusste nicht, dass Anspruch besteht, daher habe ich den Antrag so spät gestellt - er ist bereits 11 Jahre alt. Bin ich verpflichtet den Pflegegrad meines Sohnes der DRV zu melden und wenn ja, welche Auswirkungen hat das für mich? Erfolgt eine Anrechnung auf meine geringe EM-Rente? Löst die Pflege meines Kindes, die ich ja schon immer durchgeführt habe ohne zu ahnen,dass er pflegebedürftig ist, eine Überprüfung meiner Erwerbsfähigkeit aus? Erwerbsfähigkeit ist weiterhin nicht gegeben. Bin total verunsichert. Danke.

von Maria198225.09.2026 | 07:27
103 Ansichten
6 Antworten

Welche formalen Vorgaben gibt es für die Abwicklung? Muss der Arbeitgeber einen Antrag stellen? Welche Nachweise sind in welcher Form zu erbringen? Kann der Arbeitgeber auch den eingeschalteten Versorgungsträger veranlassen, den Abfindungsbetrag an die gRV zu leisten?

von RiAn25.09.2026 | 06:44
53 Ansichten
5 Antworten

Hallo, ich bin in Deutschland Rentner und habe in ein paar Jahren auch Ansprüche aus einem anderen EU-Land. Wenn ich die duetschen Zeiten jetzt schon im anderen EU-Land anerkennen lassen möchte, muß ich diesen Wunsch an die deutsche Rentenversicherung schreiben oder kann/soll ich mich direkt an die ausländische Rentenversicherung wenden? Wie geht das praktisch vor sich? Und die zweite Frage: Wie geht das später mit dem Rentenantrag? Ich hab gelesen, den muß ich bei der Deutschen Rentenversicherung für das andere Land stellen. Wie geht das praktisch? Als formloser Brief oder muss ich mir die Formulare von der ausländischen Rentenversicherung besorgen und diese an die Deutsche Rentenversicherung schicken? viele Grüße Jürgen

von Jürgen25.09.2026 | 06:10
65 Ansichten
3 Antworten

Hallo, Ich war 2025 vom 24.06.25 - 30.06.25 krankgeschrieben. Die Wiedereingliederung bei meinem Arbeitgeber war von Februar-30.06.2026. Vom 1.7.-26.7.26 war ich wieder bei meinem Arbeitgeber angestellt. Der Rehabeginn war am 27.07.26 für 5 Wochen bis 31.08.26. Bekomme ich nun Übergangsgeld oder muss mein Arbeitgeber bezahlen? Vielen Dank

von Jutta24.09.2026 | 18:52
72 Ansichten
3 Antworten

Reha Fahrkarte

Experten-Antwort

Ich fahre am 7.10.26 in die Reha und habe noch keine Fahrkarte und gepäckschein Da der 3.10.26 dazwischen ist wann bekomme ich die Karten. Lg

von Karola24.09.2026 | 15:03
70 Ansichten
6 Antworten

Hallo liebe Experten, könnte bitte die betreffende Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums näher erläutert werden: “Zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen (also jeder 50 Prozent) Beiträge im Sinne von § 187a SGB VI, können die Zahlungen des Arbeitgebers vollständig steuerfrei bleiben nach § 3 Nummer 28 EStG. Es kommt damit nicht auf die reine Zahlung des Arbeitgebers an, sondern auf die insgesamt, tatsächlich (von Arbeitnehmer und Arbeitgeber) geleisteten Beiträge.“ Ein Arbeitgeber wird im Januar 2027 eine Abfindung zahlen; vereinbarungsgemäss kann dieser auf Weisung des Arbeitnehmers daraus einen Teil als Sonderzahlung für Rentenausgleich an die Deutsche Rentenversicherung leisten. Was bedeutet dies konkret für die Einhaltung der genannten 50%-Regel hinsichtlich der konkreten Zahlung? Muss die 50%-Zahlung des Arbeitnehmers zeitgleich zur 50%-Zahlung des Arbeitgebers (im Januar) erfolgen, oder kann diese irgendwann im selben Kalenderjahr vom Arbeitnehmer geleistet werden? Könnte die 50%ige Zahlung des Arbeitnehmers auch zeitgleich durch den Arbeitnehmer zusammen mit seiner 50%-Zahlung erfolgen - nur separat deklariert? Vielen Dank im Voraus für Ihr Bemühen.

von Andreas24.09.2026 | 13:51
124 Ansichten
17 Antworten

Hallo zusammen, für meine Frage muss ich ein bisschen ausholen. Ich beziehe seit anderthalb Jahren eine 95%ige Teilrente und arbeite noch voll als Angestellter und beziehe ein Gehalt deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze. Deswegen hatte ich seinerzeit auch keinen Antrag auf Mitgliedschaft in der KvdR gestellt. Die DRV selbst hat mich dann darauf hingewiesen, dass ich in diesem Fall einen Zuschuss zur KV beantragen könnte. Das habe ich dann getan und auch bekommen. Es ist die Hälfte des Beitrages, der sich durch die Rentenhöhe und den Beitragssatz meiner KV ergibt. Diesen Zuschuss kann ich aber nicht behalten, sondern muss den an meine Kv weitergeben. meine KV bekommt also deutlich mehr Geld für mich, als sich über die Beitragsbemessungsgrenze und den Beitragssatz errechnet. Ich bin dabei die Durchlaufstelle für den Zuschuss von der DRV an die KV. Über die Sinnhaftigkeit dieser Sache kann man trefflich streiten, aber darum geht es mir nicht. Ich beabsichtige, ab März des kommenden Jahres die Alters-Vollrente zu beziehen, werde aber mindesten noch ein weiteres Jahr als Angestellter weiterarbeiten und dabei auch über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen und somit als Angestellter die Höchstbeiträge an die KV über das Arbeitsverhältnis abführen. Was empfehlen Sie, die Mitgliedschaft in der KvdR zu beantragen und dann die von mir zu viel gezahlten Beiträge bei meiner KV zurückzufordern oder es bis zur Aufgabe des Angestelltenverhältnisses bei der Zuschussregelung zu belassen? Danke vorab für Ihre Antworten.

von Dirk24.09.2026 | 07:58
136 Ansichten
10 Antworten

Reha mit Partner

Experten-Antwort

Mein Partner und ich würden gerne zusammen eine Reha machen. Einer von uns arbeitet, der andere nicht. Wer muss die Reha wo beantragen? Und ist eine Partner Reha überhaupt möglich? Es geht darum das beide behandelt werden und nicht einer als Begleitperson mitgeht. Viele Grüße

von Frieda23.09.2026 | 16:08
165 Ansichten
5 Antworten

Guten Tag, ich bin seit 2022 Bezieher einer Altersrente für Schwerbehinderte und habe zum 1.6. die Regelaltersrente erreicht. Ich habe auch über die Rente hinaus weiter gearbeitet und hierdurch zusätzliche Entgeltpunkte erworben. In meiner Rentenneuberechnung vom August diesen Jahres steht, dass sich die Rente seit 2022 um 2,5 EP erhöht. Bei der Berechnung der Auszahlung der Rente steht aber eine "0". Wie kann ich das verstehen? Bekomme ich erst ab dem nächsten Jahr mehr Rente? Vielleicht kann mir jemand helfen. Vielen Dank.

von Erna23.09.2026 | 14:24
271 Ansichten
7 Antworten

rehaeinschätzung

Experten-Antwort

Hallo, innerhalb welches Zeitraumes sollte man Einwände gegen den Entlassungsbericht nach der Reha erheben. Leider stelle ich die Folgen der meiner Meinung nach falschen Sozialprognose jetzt erst nach ca. 2 Monaten fest.

von fr6423.09.2026 | 12:25
144 Ansichten
6 Antworten
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