Liebe Userin, lieber User, für Fragen und Antworten öffnet das Expertenforum wieder am Montag. Über die Suchfunktion können Sie jederzeit prüfen, ob bereits Informationen zu Ihrem Anliegen vorliegen. Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende! Ihr Team von ihre-vorsorge.de
Zuletzt vor drei Jahren hatte ich das erste Mal einen Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung gestellt. Nun steht das wieder an. An meiner Situation hat sich nichts geändert, daher werde ich bei der Frage "Haben sich die Krankheitsmerkmale geändert?" NEIN ankreuzen. Damals hatte ich auch den optionalen Selbsteinschätzungsbogen ausgefüllt und wegen Platzmangel auch eine formlose Anlage mit detaillierten Erläuterungen beigefügt. Die Informationen liegen also alle vor, so dass ich diesmal diesen optionalen Selbsteinschätzungsbogen zur Vereinfachung gerne weglassen würde. Spricht etwas dagegen? Habe ich Nachteile zu befürchten, wenn ich das diesmal aus Effizienzgründen nicht noch einmal mitschicke?
Ich habe einen ruhenden Fondsgebundenen Riestervertrag bei Union Investment der in der Auszahlungsphase ist. Bei ca. 16000 Eur liegt der Rentenbetrag bei 50 EUR und damit unter der aktuell gültigen Grenze von 1,5% der Bezugsgröße = EUR 59,33. Auf Anfrage teilt mir jedoch die Union Investment mit, dass Union Invest die Grenze bei Altverträgen weiterhin bei 1% der Bezugsgröße belassen hat. Ist das rechtlich möglich bzw. statthaft?
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung des Übergangsgeldes während einer medizinischen Rehabilitation. Es heißt, es wird ohne Kindergeldberechtigtes Kind 68% von der Berechnungsgrundlage (also z.B. 80% vom Brutto) ausgezahlt. Meine Frage ist, ob in der Vergangenheit gezahlte Einmalzahlungen (also z.B. 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld etc.) Einfluss auf die Berechnungsgrundlage haben oder wird nur das "normale" gewährte Bruttomonatsgehalt berücksichtigt? Ich bedanke mich im Voraus für die Auskunft!
Ich bekam eine Auskunft der Rentenversicherung digital ins Postfach. Datum der Auskunft 21.10.2026. Benachrichtigung über die digitale Zustellung am späten Abend des 04.11.2026. Grundsätzlich ist der Inhalt zeitgebunden. 2 Wochen verloren? Also unbedingt rechtzeitig einen Antrag stellen.
Unser 19jähriger Sohn ist chronisch erkrankt und hat Pflegegrad 2 bekommen. Ich arbeite 31 Stunden, mein Mann 36. In welchem Verhältnis muss die Pflege aufgeteilt werden, so dass wir beide unsere bestehenden Arbeitsstunden weiterarbeiten können? Ich arbeite 1 x im Jahr zusätzlich 24 Stunden auf einer Messe. Ist das dann auch noch möglich? Vielen Dank und viele Grüße!
Hallo, besteht bei einem dreimonatigen Rehavorbereitungslehrgang (RVL) im Rahmen einer LTA mit anschließender Umschulung ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von zwei Tagen pro Kalendermonat gemäs §52 SGB IX in Verbindung mit §49 SGB IX? Darf ein Bildungsträger diesen Urlaubsanspruch durch eigene Regelungen ausschließen? Müsste der Bildungsträger über diese gesetzliche Regelung und den entsprechenden Urlaubsanspruch informiert sein? Schonmal vorab danke für die Infos.
Also meine Reha wurde verlängert und geht bis Mo., 16.11.26. Stellt sich mir die Frage ob man die auch vorzeitig, also am Freitag, 13.11.26 beenden kann? Am Wochenende ist die Anzahl der Reha Maßnahmen überschaubar oder findet nicht statt.
Hallo zusammen brauche dringend Tipps. Bin 63 und möchte demnächst in Rente gehen..vorzeitig mit Abschlägen. Wartezeit erfüllt, Grundrentenzeiten 37 Jahre. Habe Ende November Termin bei der DRV um Rentenantrag zu stellen, daher brauche ich dringend Infos, bevor ich etwas "falsch " mache. Da ich ca 788€ Rente bekommen würde, müsste ich aufstocken. Hilfe zum Lebensunterhalt wäre die Option wenn ich richtig informiert bin. Kann ich auf dem Sozialamt einen Antrag stellen, oder kann dort gesagt werden, "ich könnte ja noch länger arbeiten?" Beziehe noch bis Ende März 2027 ALG1 und Wohngeld. .
Hallo, bin Jahrgang 1962 ( 04.02.1962 )und habe 49 anerkannte Beitragsjahre. Theoretisch kann ich ab. 01.11.2026 in die Rente gehen. Will aber bis 01.02.2027 weiter arbeiten was bringt mir das? Grüße Norka arbeiten
Wie kann ich den Stand meines Rentenfeststellungsverfahrens in Spanien mit vorhandener Geschäftsprozessnummer (Case-ID) erfragen?
Liebe Rentenexperten, ich beziehe seit 1.6.24 ein 99,99%ige Teilrente. Zum 1.12.26 erreiche ich meine Regelaltersgrenze. Mein Arbeitgeber hat kein Geld für eine Verlängerung meines Arbeitsvertrags daher gehe ich in Rente und werde auf die Vollrente wechseln. Ich habe dies schriftlich aber formlos vor ca. 6 Wochen beantragt bei der Deutschen Rentenversicherung. Bisher kam hierzu gar keine Rückmeldung. Kann ich trotzdem davon ausgehen, dass dies als Antrag reicht? Mit freundlichen Grüßen, Coll
Ich beziehe mich auf Ihren Artikel "Rentenreform: Dieser Vertrauensschutz gilt für rentennahe Jahrgänge" und habe folgende Frage zur (voraussichtl.) Auswirkung auf den Jahrgang 1967: Für den Jahrgang 1967 wird demnach a) der Einstieg in die "Rente für langjährig Versicherte" weiterhin mit früh. 63 J. möglich sein b) das Regeleintrittsalter aber bereits auf 67 J. +x Mon. ansteigen Damit verlängert sich das Zeitfenster zwischen a) und b) von 4 J. auf 4 J.+x Mon. Frage #1: Muss man weiterhin 'nur' mit 14,4% Abschlägen rechnen oder werden es dann entsprechend mehr % sein? Frage #2: Wenn man die zukünftigen Abschläge bereits Jahre vorher mit freiwilligen Beiträgen 'kompensiert' hat (bei mir bereits geschehen) und man wie geplant mit 63 in Rente geht, wie wirkt sich das nun spätere Renteneintrittsalter dann auf die laufende Rente aus (Qualitative Antwort ausreichend, quantitative hier im Forum nicht möglich)?
1. Haftet der Rehabilitant wenn die Reha aufgrund von Störungen im Bahnverkehr erst verspätet erreicht wird? Muss man eine Nacht vorab anreisen und ein Hotel auf eigene Kosten nehmen? 2. Wenn es zu Verspätungen kommt, erhält die Versichertengemeinschaft eine Entschädigung von der Bahn (Rechte als Fahrgast)? Informiert man die DRV, damit diese die Entschädigung beantragen kann?
In Ihrem Bericht vom 27. Oktober 2026 schreiben Sie: "Laut der DRV-Statistik erhielten im vergangenen Jahr etwa 926.000 Personen erstmals eine Altersrente, das waren 11.200 weniger als im Jahr 2024. Der Rückgang ist dem Jahresbericht zufolge vor allem auf die Abnahme der Zugänge bei der Regelaltersrente zurückzuführen. Diese nahmen 356.388 Neurentnerinnen und Neurentner in Anspruch, das sind 5,8 Prozent oder etwa 22.000 weniger als im Vorjahr, das entspricht einem Anteil an allen neuen Altersrentnern in Höhe von lediglich 38,5 Prozent." Das würde, wenn ich es richtig deute, 61,5 % vorgezogene Renten bedeuten. In Ihrem Bericht vom 02.11.2026 sind es nur 30,4 %, die eine vorgezogene Rente in Anspruch nehmen. Wo ist mein Denkfehler? Herzliche Grüße Steffen
Ich möchte vorgezogene Rente im Anwaltsversorgungswerk NRW in Anspruch nehmen - vor Erreichen der Regelaltersgrenze dort. Ich möchte weiter in Teilzeit bei meinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten. Was ist in Bezug auf Beiträge an die DRV dann zu beachten, von denen ich (und mein AG) bislang befreit sind. Leben diese für den AG (vermute ich) und mich wieder auf? Oder nur für den AG? Habe ich ein Wahlrecht, ob ich meinen bisherigen Anteil an das Versorgungswerk dann die DRV leiste und meine Rentenpunkte erhöhe (ein Konto mit kleiner Rente existiert dort)? Eine Weiterzahlung an das Versorgungswerk ist naturgemäß ausgeschlossen. Ich denke, erst mit Eintritt der Regelaltersgrenze im Versorgungswerk endet dann die Zahlungsplicht an die DRV.
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