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AlleUnbeantwortetVon Experten beantwortet

Frage zur möglichen Rentenversicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI Guten Tag, ich möchte gerne meine Situation schildern und um eine fachliche Einschätzung bitten. Ich bin seit etwa sechs Jahren nebenberuflich als selbstständige Pflegegutachterin tätig. Ich habe einen schriftlichen Vertrag mit einem medizinischen Dienstleister, über den ich meine Gutachtenaufträge erhalte und von dem ich auch mein Honorar ausgezahlt bekomme. In den einzelnen Auftragsdaten werden zwar unterschiedliche private Krankenversicherungen als Auftraggeber genannt, mein Vertragspartner und Zahlungsempfänger ist jedoch ausschließlich der medizinische Dienstleister. Mein monatlicher Gewinn aus dieser selbstständigen Tätigkeit liegt ungefähr zwischen 600 und 800 Euro. Daneben bin ich: * in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis mit 40 % tätig (ca. 1.600 Euro brutto monatlich), * zusätzlich in einem Minijob mit etwa 300 Euro monatlich beschäftigt. Für den Minijob bin ich nach meinem Kenntnisstand von der eigenen Rentenversicherungspflicht befreit. Ich habe bisher keine Aufforderung oder Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung bezüglich meiner selbstständigen Gutachtertätigkeit erhalten. Nun habe ich erfahren, dass selbstständige Personen, die im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, unter bestimmten Voraussetzungen rentenversicherungspflichtig sein können. Dazu habe ich folgende Fragen: 1. Kann eine solche Rentenversicherungspflicht auch bei einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit mit einem monatlichen Gewinn von ca. 600–709 Euro bestehen? 2. Ist die Geringfügigkeitsgrenze für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI relevant? 3. Spielt es eine Rolle, dass ich zusätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin und einen Minijob ausübe? 4. Ist für die Ein-Auftraggeber-Regelung entscheidend, dass ich einen Vertrag mit dem medizinischen Dienstleister habe und von diesem mein Honorar erhalte, auch wenn in den einzelnen Auftragsdaten verschiedene private Krankenversicherungen genannt werden? 5. Falls eine Rentenversicherungspflicht bestehen sollte: Ab welchem Zeitpunkt könnten Beiträge rückwirkend verlangt werden? 6. Welche Verjährungsfristen gelten in diesem Fall, insbesondere wenn mir die mögliche Versicherungspflicht bisher nicht bekannt war? 7. Kann eine anwaltliche Prüfung zunächst erfolgen, ohne dass ich selbst ein Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung einleite? Ich wäre sehr dankbar für eine sachliche Einschätzung, insbesondere zur Frage, ob bei einer solchen Konstellation tatsächlich eine Rentenversicherungspflicht besteht und welche Risiken realistisch sind. Vielen Dank!

von Planlos 30.10.2026 | 08:25
27 Ansichten
1 Antworten

Ich bin 62 Jahre und noch bis Sep. 2027 in Beschäftigung, jedoch fehlen mir dann noch 22 Monate zur Erfüllung der 45 Jahre für besonders langjährig Versicherte um mit 65 Abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Kann ich noch fehlende Beiträge einzahlen um die fehlenden Zeiten zur Erfüllung der 45 Jahre für besonders langjährig Versicherte auszugleichen

von SaschaL30.10.2026 | 07:37
41 Ansichten
5 Antworten

Hallo, die erste Zahlung meiner teilweisen Erwerbsminderungsrente kommt morgen. Ich hab 35 Jahre voll und einen Grad der Behinderung von 50. Die Bewilligung war rückwirkend zum 1.1.2026. Könnte ich jetzt noch vor der ersten Zahlung einen Antrag auf Altersrente für Schwerbehinderte stellen und das am besten rückwirkend. Dadurch würde sich die Rente verdoppeln.

von Rita29.10.2026 | 21:20
82 Ansichten
11 Antworten

Ich beziehe seit ca. 70 Wochen Krankengeld und habe jetzt eine teilweise Erwerbsminderungsrente rückwirkend für ein halbes Jahr bewilligt bekommen. Wird die teilweise Erwerbsminderungsrente mit den Krankengeld verrechnet

von Christian 29.10.2026 | 17:36
83 Ansichten
3 Antworten

Hallo, ich bin mir unsicher bei Punkt 11.1 . Ich habe erzogen, mein Mann hat gearbeitet. Erfolgte dann die Erziehung ohne Unterbrechung allein ? Oder ohne Unterbrechung gemeinsam ?

von Petra29.10.2026 | 14:01
66 Ansichten
2 Antworten

Hallo Experten Ich bin 60 Jahre alt und schwerbehindert ( 60%) unbefristet und erhalte eine volle Erwerbsminderungsrente. Diese ist befristet bis zum 31.12.2028 So wie ich das verstanden habe ( bei der Beratung DRV Rheinland) kann ich , wenn die Rente endet, zur Rente für Schwerbehinderte Menschen wechseln, da ich dann 62 und 4 Monate alt bin. Die Rentenhöhe würde bleiben, da ein 24 monatiger Schutz besteht. Ich pflege dazu noch meine Frau, erhalte dafür lt. Schreiben der Krankenkasse Rentenpunkte. Frage:“ Wann erhalte ich diese zusätzlichen Rentenpunkte für die Pflege?? Wann muss ich die Rente für Schwerbehinderte Menschen einreichen, damit diese ab dem 01.01.2029 nahtlos weitergeht. Muss ich im Formular ( verkürzter Rentenantrag , 99% eintragen wegen der Pflege? Dies waren meine Fragen

von Hannes29.10.2026 | 10:00
118 Ansichten
5 Antworten

Zur Faktenlage: Mein Mann hat über 20 Jahre VZ gearbeitet, alle Fristen für eine EM-Rente sind eingehalten. Nach dem Krankengeld wurde er ausgesteuert und ist weiterhin durchgehend krankgeschrieben. Er war auf Reha der DRV wegen der EM-Rente und im Entlassungsbericht steht dies: Patient mind. 3 aber unter 6 Stunden arbeitsfähig. Darin steht ebenso: Patient arbeitsunfähig Einige Monate später wurde er zu einem Gutachter der DRV geschickt und dann kam die Ablehnung der EM-Rente mit der Begründung, er sei mind. 6 Stunden/Tag arbeitsfähig. Im Entlassungsbericht der Reha steht aber etwas anderes. Und diese Mediziner dort haben meinen Mann 5 Wochen beobachtet. Der Gutachter nur 1 Stunde. Weshalb die Ablehnung? Weshalb widerspricht die DRV den Entlassungsberichten ihrer eigenen Reha?

von Orchidee29.10.2026 | 09:42
167 Ansichten
12 Antworten

Hallo zusammen, ich bin 54 und werde in 2027 oder 2028 keine Einkünfte haben und von meinen Ersparnissen leben. Wenn ich nun in diesen Jahren Geld (z.B. 10.000 EUR) in die DRV einzahlen und mit 63 bzw. mit 64 die Rente für langjährig Versicherte beantragen möchte, ist es dann besser den Betrag für den Kauf von Entgeltpunkten oder für den Ausgleich von Abschlägen zu verwenden? Oder macht dies keinen Unterschied? Besten Dank vorab und viele Grüße Martin

von Martin28.10.2026 | 22:54
148 Ansichten
8 Antworten

Guten Tag, ich bin als Sozialarbeiterin im Sozialdienst einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung tätig und berate unsere Patientinnen und Patienten unter anderem zum Thema Übergangsgeld. In letzter Zeit berichten mir Versicherte wiederholt, dass die Beantragung des Übergangsgeldes inzwischen automatisch erfolge. Ich vermute, dass dies möglicherweise mit dem QR-Code auf den Rehabilitationsunterlagen zusammenhängt und entsprechende Hinweise zur Antragstellung dadurch übersehen werden. Daher möchte ich gerne erfragen, ob weiterhin eine eigenständige Antragstellung durch die Versicherten erforderlich ist oder ob sich das Verfahren inzwischen geändert hat. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen

von A. B.28.10.2026 | 16:42
125 Ansichten
2 Antworten

AHB kistenübernahme

Experten-Antwort

Hallo, ich beziehe Gehalt aus einem Arbeitsverhältnis mit voller Sozialversicherung und eine vorgezogene Altersrente mit 98% als Teilrente. Wer ist der Kostenträger nach Hüfttep für eine AHB? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen

von Ernest28.10.2026 | 14:13
125 Ansichten
3 Antworten

Ist hier jemand im Forum von den DRV Experten der mir genaue Schritte bei eAntrag online mit Personalausweis Schritt für schritt erklären könnte. Ich weiss dass ich R0120 ausfüllen muss, aber wie geht es weiter, was müsste ich dann machen? Wenn die Erklärung hier nicht möglich ist, gäbe es Möglichkeit mir eventuel eine Internetadresse oder irgendwas, wo die Schritte genau beschrieben werden am besten noch mit dazu gehörigen Bildern. LG Sorge

von Sorge28.10.2026 | 13:39
137 Ansichten
5 Antworten

Rentenzuzahlung

Experten-Antwort

Mein Steuerberater sagte, ich könne dieses Jahr 35000 Euro auf mein Rentenkonto extra einzahlen. Im Rechner ist der monatliche Betrag aber auf 1770 Euro begrenzt. Was stimmt denn nun?

von HerrWausH28.10.2026 | 13:22
165 Ansichten
4 Antworten

Guten Tag, schickt die Deutsche Rentenversicherung Bund dem Versicherten, der eine Erwerbsminderungsrente bezieht einen Prüfbogen, den der Arbeitgeber oder Organisation ausfüllen muss bzgl. Stundenumfang und Vergütung? Konkret geht es um ein vergütetes Ehrenamt mit wenigen Stunden wöchentlich. Muss die Organisation auch bei einem vergüteten Ehrenamt etwas auf einen offiziellen Prüfbogen der DRV ausfüllen ? Oder besteht für den Versicherten die Möglichkeit, dass die Prüfung so gestaltet ist, dass die Organisation nichts von dem Erhalt der Rente mitbekommt bspw. durch die Einreichung des Übungsleitervertrages ?

von Oktober28.10.2026 | 12:56
113 Ansichten
1 Antworten

Ich beziehe seit Monaten Krankengeld und möchte nun meine Rente für besonders lang Versicherte als Zeiltente beantragen. Bekomme ich dann weiter Krankengeld?

von Erich28.10.2026 | 08:08
145 Ansichten
4 Antworten

Kann nach einer Reha bei ms eine Teilerwerbsminderungsrente entzogen werden?

von Frank27.10.2026 | 21:13
170 Ansichten
8 Antworten
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