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Experten-Antwort

01.07.23 Renteneintritt für Schwerbehinderten und ALG1 vom 01.07.21-01.06.23 beziehen.

von Andi22.03.2020 | 21:02
61 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 03.01.1960 geboren,habe unbefristet 50 Grad der Behinderung und 35 Jahre Wartezeit erfüllt. Laut Rentenauskunft habe ich Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte ohne Abschlag ab 01.06.2024,mit Abschlag 10,8% ab 01.06.2021. Mein Arbeitgeber bittet mir an eine finanzielle Überleitung in die Rente: 01.07.2020-01.06.2021-Transfer 01.07.2021-01.06.2023-Arbeitslosengeld 01.07.2023 Rente mit 3,3% Abschlag Frage: Kann es sein,dass Arbeitsamt mich auffordern kann,zu diesem Zeitpunkt,die Rente zu beantragen mit 10,8% Abschläge?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andi,

bei dem Arbeitslosengeld 1 handelt es sich um eine Versicherungsleistung. Aus diesem Leistungsbezug kann die Agentur für Arbeit Sie nicht zu einer Antragstellung auf eine Altersrente auffordern. Gleichwohl kann die Agentur, sofern Arbeitsunfähigkeit vorliegt, zu einer Antragstellung auf eine Rehabilitationsleistung auffordern. Im Rahmen dieses Verfahrens kann es sein, dass der Rentenversicherungsträger eine verminderte Erwerbsfähigkeit feststellt, welche einen Erwerbsminderungsrentenanspruch begründen würde auf den Sie nicht zu Lasten der Agentur für Arbeit verzichten dürfen.

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1 Antworten

Berateram 22.03.2020 | 22:09
Die AfA kann Sie bei Bezug von Alogeld 1 nicht auffordern, einen Antrag auf vorzeitige Altersrente zu stellen. Sie müssen allerdings dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stehen und auch daran mitwirken (z.B. Bewerbungen schreiben u.s.w.). Das ist der Preis für den Bezug des Arbeitslosengeldes.
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