Hallo Andi,
bei dem Arbeitslosengeld 1 handelt es sich um eine Versicherungsleistung. Aus diesem Leistungsbezug kann die Agentur für Arbeit Sie nicht zu einer Antragstellung auf eine Altersrente auffordern. Gleichwohl kann die Agentur, sofern Arbeitsunfähigkeit vorliegt, zu einer Antragstellung auf eine Rehabilitationsleistung auffordern. Im Rahmen dieses Verfahrens kann es sein, dass der Rentenversicherungsträger eine verminderte Erwerbsfähigkeit feststellt, welche einen Erwerbsminderungsrentenanspruch begründen würde auf den Sie nicht zu Lasten der Agentur für Arbeit verzichten dürfen.