Hallo Sarah,
zunächst herzlichen Glückwunsch zum Abschluss des Studiums und schon zeitnah erfolgenden Festanstellung.
Studienzeiten (wie auch allg. Schule ab 17. Lbj. und Fachschule) sind sogenannte Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung, die bis max. 8 Jahre angerechnet werden ...eben, nur zeitlich angerechnet werden *), wofür denn? Für die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren, um später mal vorzeitig eine Altersrente ab 63 erhalten zu können/mit hohem Abschlag=lebenslange Kürzung der Rente - HEUTIGE Gesetzeslage, seien Sie gewiss, da wird es für Sie noch/viele Änderungen geben ;-)
Die Schließung der Lücke zwischen Ausbildungsende/Prüfung und Beginn der Beschäftigung mit 'Arbeitslosigkeit' ist auch nur Anrechnungszeit. Und, wie oben schon erwähnt, vielleicht im Cent-Bereich mit Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe. Und, es ist nicht erforderlich, die Lücke zu schließen, damit die Studienzeit überhaupt angerechnet wird – die wird angerechnet, auch wenn davor/anschließend im Rentenkonto 'Luft' ist.
Interessant wird es, wenn diese Lücke mit freiwilligen Beiträgen geschlossen wird. Ich denke hier an die aktuell erforderlichen 45 Jahre Mindestversicherungszeit für die Rente ab 65 ohne Abschlag, um in Ihrem Fall/geboren ab 1964ff., diese Mindestversicherungszeit rechtzeitig zu erreichen – sofern alles so bleibt. ABER, vorausschauend wäre das jetzt schon nicht mehr möglich, da landen Sie irgendwo knapp unter 70 bei durchgehender Versicherungszeit und Mitrechnung aus absolut wenigen Monaten aus den bisherigen Minijob ….was sollen da 2 zusätzliche Monate mit freiwilligen Beiträgen noch groß reißen?!
Im Detail kann es aber SPÄTER schon auf jeden Monat mehr/weniger ankommen – das kann heute niemand ansatzweise beurteilen. Wenn es finanziell nicht weh tut, zahlen Sie für die vollen Monatslücken den mtl. Mindestbeitrag von aktuell 83,70 EUR ein. Können auch noch das ganze Jahr 2019 mit freiwilligen Beiträgen abdecken/die Studienzeit/Anrechnungszeit damit mit Beitragszeit 'überschreiben' ...und dann gleich mit mtl. Höchstbeiträgen á 1.246,20 EUR, dann haben Sie das Optimum für die Zukunft getan - zumindest aus Sicht Rentenhöhe ...HEUTE.
Was würde ich selbst meinem Kinde bei der Frage raten? 'Pappi/der hat's, zahlt den Mindestbeitrag für die Lücke und gut ist's – mit dem späteren Erbe kannst dann selber finanziell jonglieren gehen und die Altersvorsorge aufbessern' ...eine seriöse Antwort/über das Mindestmaß hinaus, ist dazu nicht möglich.
Gruß
w.
*) der Vollständigkeit halber: die Fachschule kann bis zu 3 Jahren bewertet werden und wirkt dann erhöhend auf die Rente bis zu rd. 75 EUR mtl.