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Experten-Antwort

1 Monat Lücke zwischen Studium und Beschäftigung

von S.26.10.2018 | 17:29
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Hallo, ich habe gerade mein Studium abgeschlossen und wurde nun rückwirkend zum 30.09.2018 exmatrikuliert. Meine erste Festanstellung beginnt am 01.11.2018 (während dem Studium habe ich die meiste Zeit Werkstudententätigkeiten und Praktika absolviert). Nun habe ich quasi eine "Lücke" von einem Monat (Oktober) zwischen Studium und Beschäftigung. Macht es hierfür Sinn, sich für den Oktober arbeitssuchend bzw. -los zu melden, um für die Rentenversicherung alles ordnungsgemäß (und lückenlos) zu haben? Macht es außerdem Sinn, beispielsweise die Unterlagen zu meinem Studium bereits jetzt bei der Rentenversicherung einzureichen? Oder macht man das besser erst bei Rentenantrag? Danke für Eure Erfahrungen, Sarah

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sarah,

ob Sie sich arbeitslos melden sollten, hängt zunächst mal davon ab, ob Sie überhaupt die Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit erfüllen. Diese sind nur erfüllt, wenn Sie entweder noch nicht 25 Jahre alt sind oder wenn Sie unmittelbar vor dem Studium Pflichtbeiträge gezahlt haben. Sind Sie älter als 25 Jahre, kommt es zusätzlich noch darauf an, wann Sie bei Ihrem Studium die Anschlussprüfung absolviert haben. War dies vor September 2018, können Sie keine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit mehr bekommen (fehlender Unterbrechungstatbestand).

Ob sich der Aufwand einer Meldung bei der Agentur für Arbeit noch lohnt, darüber kann man sicherlich streiten. Ein Monat Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeldbezug kann sich auf die Rentenberechnung wesentlich höher auswirken, als Rentenuschi ausgeführt hat. So kann sich die Rente um bis zu 8 % mindern, wenn Sie sehr früh erwerbsgemindert werden und Ihnen ein Monat Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit fehlt. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Sie müssen sich aber ggf. noch in diesem Monat bei der Agentur melden.

Eine frühzeitige Kontenklärung kann im Übrigen nicht schaden.

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4 Antworten

chiam 26.10.2018 | 18:10
Achtung: Für die Rentenversicherung kommt es auf die letzte Prüfung an. Die war womöglich schon vor September oder auch erst im Oktober. Entsprechend könnte die entstandene Lücke länger oder auch gar nicht vorhanden sein. Eine baldige Kontenklärung hat jedenfalls den Vorteil, daß man eventuell fehlende Unterlagen jetzt noch leichter beschaffen kann als in -zig Jahren. Ebenso hatten vorhandene Unterlagen noch keine Gelegenheit, bei einem Umzug oder gar Wohnungsbrand zu verschwinden.
Rentenuschiam 26.10.2018 | 21:34
Für die Rentenversicherung müssen Sie das nicht tun, der Versicherung ist nämlich egal, ob Sie eine Lücke im Versicherungsverlauf haben oder nicht. Sie können sich arbeitslos melden, weil jede Lücke natürlich die Rente schmälert. Allerdings sprechen wir bei einem Monat Arbeitslosigkeit (ohne Bezug von Arbeitslosengeld) vielleicht von einem halben Cent Rente oder so. Machen Sie sich also nicht unbedingt die Mühe zum Amt zu gehen. MfG
Melliam 22.10.2019 | 20:22
Hallo Experte, mir geht es dieses Jahr ähnlich wie Sarah letztes Jahr. Und zwar ist meine letzte Prüfungsleistung im Studium ebenfalls am 30.9. gewesen und ich habe zwei Monate zu überbrücken, bis zu einer festen Anstellung. Ich werde Ende diesen Monats 25 und habe bisher auch noch nicht in die Rentenversicherung eingezahlt (hatte nur ne kurze geringfügige Beschäftigung). Sollte ich mich also arbeitslos melden, um keine Lücke zu haben? Und muss ich dafür auf jeden Fall Arbeitslosengeld beantragen, um die Lücke wirklich auszumerzen? (Was ich ja vermutlich nicht kann, da ich keine Ansprüche geltend machen könnte). Ist es weiterhin sinnvoll für diese zwei Monate selbstständig/freiwillig einen Beitrag in die Rentenversicherung einzuzahlen, um eine längere/ununterbrochene Beitragszeit vorweisen zu können? Und spielen die zwei Monate eine Rolle wenn es darum geht, ob mir mein Studium als ausfallsfreie Zeit (oder wie das heißt) angerechnet wird? Viele Grüße
W°lfgangam 23.10.2019 | 21:27
Hallo Sarah, zunächst herzlichen Glückwunsch zum Abschluss des Studiums und schon zeitnah erfolgenden Festanstellung. Studienzeiten (wie auch allg. Schule ab 17. Lbj. und Fachschule) sind sogenannte Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung, die bis max. 8 Jahre angerechnet werden ...eben, nur zeitlich angerechnet werden *), wofür denn? Für die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren, um später mal vorzeitig eine Altersrente ab 63 erhalten zu können/mit hohem Abschlag=lebenslange Kürzung der Rente - HEUTIGE Gesetzeslage, seien Sie gewiss, da wird es für Sie noch/viele Änderungen geben ;-) Die Schließung der Lücke zwischen Ausbildungsende/Prüfung und Beginn der Beschäftigung mit 'Arbeitslosigkeit' ist auch nur Anrechnungszeit. Und, wie oben schon erwähnt, vielleicht im Cent-Bereich mit Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe. Und, es ist nicht erforderlich, die Lücke zu schließen, damit die Studienzeit überhaupt angerechnet wird – die wird angerechnet, auch wenn davor/anschließend im Rentenkonto 'Luft' ist. Interessant wird es, wenn diese Lücke mit freiwilligen Beiträgen geschlossen wird. Ich denke hier an die aktuell erforderlichen 45 Jahre Mindestversicherungszeit für die Rente ab 65 ohne Abschlag, um in Ihrem Fall/geboren ab 1964ff., diese Mindestversicherungszeit rechtzeitig zu erreichen – sofern alles so bleibt. ABER, vorausschauend wäre das jetzt schon nicht mehr möglich, da landen Sie irgendwo knapp unter 70 bei durchgehender Versicherungszeit und Mitrechnung aus absolut wenigen Monaten aus den bisherigen Minijob ….was sollen da 2 zusätzliche Monate mit freiwilligen Beiträgen noch groß reißen?! Im Detail kann es aber SPÄTER schon auf jeden Monat mehr/weniger ankommen – das kann heute niemand ansatzweise beurteilen. Wenn es finanziell nicht weh tut, zahlen Sie für die vollen Monatslücken den mtl. Mindestbeitrag von aktuell 83,70 EUR ein. Können auch noch das ganze Jahr 2019 mit freiwilligen Beiträgen abdecken/die Studienzeit/Anrechnungszeit damit mit Beitragszeit 'überschreiben' ...und dann gleich mit mtl. Höchstbeiträgen á 1.246,20 EUR, dann haben Sie das Optimum für die Zukunft getan - zumindest aus Sicht Rentenhöhe ...HEUTE. Was würde ich selbst meinem Kinde bei der Frage raten? 'Pappi/der hat's, zahlt den Mindestbeitrag für die Lücke und gut ist's – mit dem späteren Erbe kannst dann selber finanziell jonglieren gehen und die Altersvorsorge aufbessern' ...eine seriöse Antwort/über das Mindestmaß hinaus, ist dazu nicht möglich. Gruß w. *) der Vollständigkeit halber: die Fachschule kann bis zu 3 Jahren bewertet werden und wirkt dann erhöhend auf die Rente bis zu rd. 75 EUR mtl.
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