Hallo Sarah,
ob Sie sich arbeitslos melden sollten, hängt zunächst mal davon ab, ob Sie überhaupt die Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit erfüllen. Diese sind nur erfüllt, wenn Sie entweder noch nicht 25 Jahre alt sind oder wenn Sie unmittelbar vor dem Studium Pflichtbeiträge gezahlt haben. Sind Sie älter als 25 Jahre, kommt es zusätzlich noch darauf an, wann Sie bei Ihrem Studium die Anschlussprüfung absolviert haben. War dies vor September 2018, können Sie keine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit mehr bekommen (fehlender Unterbrechungstatbestand).
Ob sich der Aufwand einer Meldung bei der Agentur für Arbeit noch lohnt, darüber kann man sicherlich streiten. Ein Monat Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeldbezug kann sich auf die Rentenberechnung wesentlich höher auswirken, als Rentenuschi ausgeführt hat. So kann sich die Rente um bis zu 8 % mindern, wenn Sie sehr früh erwerbsgemindert werden und Ihnen ein Monat Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit fehlt. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Sie müssen sich aber ggf. noch in diesem Monat bei der Agentur melden.
Eine frühzeitige Kontenklärung kann im Übrigen nicht schaden.