Ich erhalte Rente nach Altersteilzeit und pflege eine Angehörige. Bis zum Beginn meiner Regelaltersrente im Juli d.J. zahlt die Pflegekasse für mich Rentenbeiträge. Gerade las ich im Magazin der DRV, dass die Pflegekasse auch für Pflegepersonen, die bereits in Regelaltersrente sind, Beiträge zahlt, wenn die Pflegeperson Flexirente bezieht, also auf 1 % der Rente verzichtet. Bei mir würde das ca 16 € betragen. Kann ich davon ausgehen, dass sich das bei Pflegegrad 2 und einem Rentenbeitrag von 8,34 € nicht lohnt?
Für Ihre Info vielen Dank im Voraus.
Für Ihre Info vielen Dank im Voraus.
Hängt stark von der Dauer der Pflege ab und was als lohnenswert angesehen wird. Lohnt sich ca. nach 30 bis 62 Monate aus Sicht der RV, je nachdem wie lange gepflegt und auf 1% verzichtet wird. Sofern sie auch ZVK haben, ist es dort idR auch 1% weniger. Wenn Sie sicher ü70 werden, kann ( und sollte) man das durchaus machen – aufdrängen wird es sich in der Konstellation nicht direkt.
Vielen Dank. Ja, ZVK kommt auch noch hinzu. Nein, dann lass ich das lieber wie es ist.
Hallo,
99%-Teilrente würde sich bei dieser Konstellation (zunächst) eher nicht lohnen. Wenn aber der PG steigt (3 oder gar 4), könnten Sie immer noch die Teilrente wählen. Sind Sie sicher, dass 1% "Verzicht" 16 Euro ausmacht? Sollten Sie Zuschläge für Kinder in der Rente haben ("Mütterrente"), bleiben diese bei der Ermittlung der 99 %-Rente außen vor.
Kann Ihnen jederzeit in der ABS der DRV erklärt werden.
99%-Teilrente würde sich bei dieser Konstellation (zunächst) eher nicht lohnen. Wenn aber der PG steigt (3 oder gar 4), könnten Sie immer noch die Teilrente wählen. Sind Sie sicher, dass 1% "Verzicht" 16 Euro ausmacht? Sollten Sie Zuschläge für Kinder in der Rente haben ("Mütterrente"), bleiben diese bei der Ermittlung der 99 %-Rente außen vor.
Kann Ihnen jederzeit in der ABS der DRV erklärt werden.
Wo kann ich das denn nachlesen, dass Zuschläge von der Kürzung ausgenommen sind?
99%-Teilrente würde sich bei dieser Konstellation (zunächst) eher nicht lohnen. Wenn aber der PG steigt (3 oder gar 4), könnten Sie immer noch die Teilrente wählen. Sind Sie sicher, dass 1% "Verzicht" 16 Euro ausmacht? Sollten Sie Zuschläge für Kinder in der Rente haben ("Mütterrente"), bleiben diese bei der Ermittlung der 99 %-Rente außen vor.
Kann Ihnen jederzeit in der ABS der DRV erklärt werden.
Wo kann ich das denn nachlesen, dass Zuschläge von der Kürzung ausgenommen sind?
Gekürzt werden EP, der 307d Zuschlag sind pEP
Bedeutet das etwa, dass - wenn ich z.B. mit 64 Jahren nur 80% meiner Vorzeitigen Altersrente bezihen möchte in der 7,5 pEP an Zuschlägen nach § 307d enthalten sind - letztlich mehr als 80 % der Vollrente gezahlt werden?
Hallo Jonny,
ja. Im Fall meiner Mutter, die die 99%-Teilrente nahm und 4 Kinder hat, reduzierte sich der Zahlbetrag der Rente um weniger als 1%, da die Zuschlags-EP (Par. 307d) weiterhin voll ausgezahlt wurden. Sie hat -ausgehend von der Vollrente vor Teilrente -eine 99,6% -Rente. Hängt natürlich von der jeweiligen Biografie ab (Wie viel weitere Beschäftigung, Wie viel Rente wegen "Mütterrente")...
Stopp, habe ein Detail Ihrere Frage übersehen: 80%-Teilrente gibt's ja erst seit 7-2017, da war die erste Mütterrente schon durch. Kommt also darauf an, wann die Wunsch-Teilrente beginnt. Nur bei Rentenzahlung vor 1-2019 bzw. 7-2014 können ja Zuschläge nach 307 d entstehen. Beginnt die Rente später, gäbe es ja weitere KEZ, die dann auch die Teilrentenkürzung erhielten.
Bei meiner Mutter lag der Rentenbeginn ja vor den Mütterrentenreformen und daher kommt Sie in den Genuss der rechnerisch höheren Teilrente als nur 99 %.
Ihre Frage kann daher aus den vorgegebenen Daten nicht vollständig beantwortet werden...
Vers. geb. OKT 1953, Schwerbehinderung seit 2006, AR aus 33 EP ab JUN 2014 mit 5 Kindern und Abschlag von 10,8 % = 29,4360 pEP erhöht um Mütterrente II ab JAN 2019 auf 36,9360 pEP.
Antrag auf Teilrente zu 80 % ab MAI 2019
Wird die Rente ab MAI 2019 aus (29,4360 *0,8) + 7,5 = 31,0488 pEP oder aus 36,9360 * 0,8=29,5488 pEP geleistet?
Und das ergibt sich aus § 66 Abs. 3 Satz 1 SGB VI und soll der Versicherte verstehen, der -aus welchen Gründen auch immer - nur 80 % der Rente haben wollte?
Tja,
das ist der berühmte Teufel im Detail.
In der Berechnung fehlen aber noch die Zuschlags-EP aus der Mütterrente 1 von 7-2014 (10 Punkte), da Rente ab 6-2014.
Müsste aber wirklich so sein, dass nur aus den EP OHNE Par. 307d die 80 % ermittelt werden.
Klasse wie sich die "Rechenfüchse" wieder in den Tiefen der Rentenberechnung verlieren und dabei die Grundfrage völlig aus den Ausgen verlieren - plötztlich steht ne Teilrente von 80% im Raum obwohl in der Frage 99% angesprochen waren.
In der Praxis der Rentenberatung ist es doch ganz einfach:
Es lohnt sich i.d.R immer wenn der Pflegende die Rente noch 4 oder 5 Jahre bezieht, manchmal schon ab dem 2. Jahr.
Das hängt von der Rentenhöhe (1% aus 500 oder 1% aus 2000?) und der Pflegestufe ab (2-5).
Auch die Dauer der Pflege ist wichtig. Endet sie bald oder berteut die 65 Mutter Ihr Downsyndrom Kind noch 15 Jahre?
Diese Faktoren kennt aber keiner und so muss sich der pflegende Regelaltersrentner auch auf sein Gefühl verlassen - allein eine centgenaue Prognose hilft da im Zweifel auch nicht viel weiter als ein pi mal Daumen geschätzter Wert.
Hallo KSC,
Da haben Sie schon Recht. Die Spirale der Wenn's und Aber's immer weiter zu drehen, führt von der Ausgangsfrage weg. Letztendlich ist - wie Sie auch berechtigterweise schreiben - die Entscheidung von vielen Faktoren abhängig, die nicht nur in der Rentenformel liegen.
Mir war wichtig, Hinweise zu geben, die überschlägig den "Nutzen" der Entscheidung klarer werden lassen (siehe Posts vor der 80%- Frage).
Ich persönlich würde vor einer Entscheidung immer ein persönliches Gespräch in der ABS durchführen, um die Folgen - wenigstens überschlägig - zu kennen bzw. sensibilisiert (worauf muss ich achten, was passiert, wenn...) zu sein.
Ich denke, in der Summe aller Posts konnte die Fragestellerin wertvolle Hinweise (wenigstens auch 1 von mir ;) ) sammeln.
Zum Rentenfuchs: ja, manchmal gehen die Gäule durch und man ist schwer zu bremsen....
Für Ihre Info vielen Dank im Voraus.
Hallo Frau Engel,
Sie haben das Prinzip grundsätzlich richtig verstanden:
Wählen Sie eine Altersrente in Höhe von 99%, werden die Pflegebeiträge durch die Pflegekasse weiter gezahlt und erhöhen die Rente zum 01.07. des Folgejahres.
Ob sich das "lohnt" ist eine sehr individuelle Frage, weil dies von der Höhe Ihrer Rente und dem Pflegegrad der zu pflegenden Person abhängt.
Dabei sollten Sie nicht nur mit der Erhöhung des monatlichen Rentenbetrags im Vergleich zum 99%igen Rentenbetrag rechnen, sondern auch berücksichtigen, wie lange Sie vermutlich eine solch erhöhte Rente beziehen werden.
Sollten Sie die Teilrente gewählt haben, können Sie jederzeit (für die Zukunft) wieder in die Vollrente wechseln.