Hallo,
ich würde mich gerne rückversichern.
Meine Krankenkasse wird mir in den nächsten Tagen die 10-Wo-Frist zur Beantragung einer Reha stellen. Ich bin 64 Jahre alt, seit 1985 schwerbehindert (mehr als 50 v. H.) und in den letzten 14 Monaten häufig krank gewesen. Aufgrund meiner Diagnosen muss ich davon ausgehen, dass mir keine Reha mehr gewährt wird und stattdessen eine Erwerbsminderungsrente und die auch wahrscheinlich 14 Monate rückwirkend. Die Erwerbsminderungsrente würde dann ein Stück weit geringer ausfallen als meine Altersrente für Schwerbehinderte, auf die ich ja Anspruch hätte. Ich gedenke also keinen Reha-Antrag zu stellen, sondern gegen Ende der 10-Wo-Frist die Altersrente für Schwerbehinderte zu beantragen. Ich gehe davon aus, dass ich insoweit in meiner Disposition nicht eingeschränkt bin, solange ich den Reha-Antrag nicht gestellt habe. Die Voraussetzungen zur KVdR erfülle ich grundsätzlich. Ich hoffe, keinen Denkfehler gemacht zu haben bzw. etwas übersehen zu haben. Für eine Expertenmeinung wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert