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100% erwerbsunfähig & Selbständigkeit

von Mütze23.07.2008 | 07:13
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, diese Frage ist bestimmt schon besprochen worden. Wenn das Stimmt, habe ich es leider nicht gefunden. Ich bin 2006 im wahrsten Sinne des Wortes "zwangsberentet" worden, und zwar wegen voller Erwerbsunfähigkeit für die Arbeitsmärkte I, II und III. Einen Rentenantrag habe ich nie gestellt. Ich erhalte seitdem, aus Gründen, die ich ungern erläutern will, Grundsicherung. Nun will ich mich in sehr bescheidenem Maß in der IT-Branche selbständig machen. Ich weiß (?!?), dass ich 3 Std./Tag arbeiten darf. Was ich nicht weiß, ist, wieviel, wenn es denn klappt, ich verdienen darf. Könnte mir Jemand da freundlicherweise eine verbindliche Antwort oder eine Anlauf-Adresse geben? Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da Sie Grundsicherung erhalten wird jeder EURO den Sie dazuverdienen auf diese angerechnet. Eine Adresse wäre vielleicht: www.tacheles-sozialhilfe.de

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Was Sie zur Grundsicherungsleistung dazu verdienen dürfen kann Ihnen konkret nur das Grundsicherungsamtmitteilen.

13 Antworten

Rosannaam 23.07.2008 | 09:21
Hallo Mütze, ich verstehe nicht, dass Sie - obwohl Sie keinen Rentenantrag gestellt haben - "zwangsberentet" wurden! Und, sorry, Arbeitsmärkte I, II und III gibt es bei der Rentenversicherung nicht, nur den ALLGEMEINEN ARBEITSMARKT. Könnten Sie bitte nochmals genauer erläutern, ob und welche Rente Sie erhalten? Sofern Sie ein Leistungsvermögen von 3 - 6 Stunden tgl. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, wäre eine TEILWEISE EU-Rente auf Dauer bzw. VOLLE EM-Rente AUF ZEIT ( =sog. Arbeitsmarktrente) zu zahlen. Bei einer vollen EM-Rente können Sie rentenUNschädlich 400,- € brutto verdienen, auch aus einer selbst. Tätigkeit. Dann entfällt allerdings evtl. der Grundsicherungsanspruch. MfG Rosanna.
Paulaam 23.07.2008 | 09:41
Ich habe den Beitrag von "Mütze" so verstanden, dass er Grundsicherungsleistungen wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer erhält. Offenbar wurde die Erwerbsminderung durch den RVTräger festgestellt. Offenbar sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungren für eine EM-Rente aus der RV nicht erfüllt. Paula
Rosannaam 23.07.2008 | 11:29
Hallo Andreas, viel schlauer bin ich jetzt leider auch nicht. :-)) Grundsicherungsleistungen sind KEINE Renten! Und dass Sie keinen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt haben, habe ich ja verstanden. Aber Sie haben doch mit Sicherheit GRUNDSICHERUNGSLEISTUNGEN beantragt (sonst würden Sie ja keine bekommen!). Ohne Antrag geht nicht nur hier in Deutschland NICHTS! Da Sie vermutlich noch keine 65 Jahre alt sind, werden Grundsicherungsleistungen nur dann gewährt, wenn Sie AUF DAUER VOLL erwerbsgemindert sind! Dies wurde bei Ihnen wohl 2006 rückwirkend ab 2004 festgestellt. Ihren Beitrag im Nachsatz: "Ich weiß noch nicht einmal, warum ich 100% erwerbsunfähig bin. Ich habe mich in den letzten 3 Jahren auf Computer, speziell Datenrettung spezialisiert (Quereinsteiger). Man hat mir das Bein amputiert, nicht das Hirn." - möchte ich auch nicht unkommentiert so stehen lassen. Man ist nicht zwingend erst dann erwerbsgemindert, wenn man "im Kopf" geschädigt ist (um es mal gelinde auszudrücken). Wenn Sie meinen, TROTZ der Behinderung wieder arbeiten zu können, warum tun Sie es dann nicht? Wollen Sie weiterhin die Grundsicherungsleistung in bisheriger Höhe beziehen, dann beschränken Sie sich auf den genannten Verdienst von 157,- € (ich kenne mich da hinsichtlich einer Hinzuverdienstgrenze nicht aus). Können Sie mehr verdienen, teilen Sie dies dem Grusi-Amt mit, dann werden Ihre Leistungen von dort eben gekürzt. Ich würde Ihnen sowieso empfehlen, sich gewisse Dinge wie Hinzuverdienst SCHRIFTLICH bestätigen zu lassen. Ich verstehe leider Ihr Problem nicht ganz, sorry. Und ich verstehe die Leute auch nicht, die sich bei Ämtern bezüglich einer wichtigen Sache telefonisch erkundigen und trotz ungeklärter Fragen dann klein beigeben und genauso schlau sind wie zuvor. Schriftliche Bestätigungen sind IMMER die beste Absicherung im Falle, dass mal etwas nachzuweisen ist. Was das Grusi-Amt unter Arbeitsmarkt I, II oder III versteht, entzieht sich ebenfalls meiner Kenntnis. Bei der gesetzl. RV gibt es diese Begriffe auf jeden Fall nicht. MfG Rosanna.
Schadeam 23.07.2008 | 11:40
dann ist doch alles klar. Aus ärztlicher Sicht können Sie nicht mehr arbeiten, Sie erhalten aber deshalb keine Rente weil Sie in den 5 Jahren vor der Erkrankung keine 36 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung hatten. So gesehen ist es der RV völlig egal, ob und wie lange Sie arbeiten und was Sie verdienen. (wenn die Ärzte recht haben, ist es Ihre Gesundheit, die ruiniert wird) Und wenn Sie arbeiten und verdienen müssen Sie das dem Grundsicherungsamt mitteilen, die legen Ihnen sicherlich keine Steine in den Weg, wenn Sie durch Einkünfte soviel verdienen, dass Sie keine Grusi mehr bekommen- der Staat freut sich, wenn er Kohle spart. Und wenn es nicht klappt mit den Einkünften, dann sind Sie schlimmstenfalls wieder bei der Grundsicherung gelandet, die Sie dann eventuell wieder neu beantragen müssen.
Mützeam 23.07.2008 | 11:02
Paula hat Recht. Ich bekomme vom Grundsicherungsamt (netter Name für Sozialamt) die Grundsicherung als Rente auf Dauer ausbezahlt wg. voller Erwerbsunfähigkeit. Zur "Zwangsberentung": ich bekam im September 2006 einen Anruf von der zuständigen Sozialarbeiterin (O-Ton): "Herr Kipsch, Ihr Rentenantrag wurde bewilligt!". Nur seltsam: ich hatte Keinen gestellt. Man hat mich auf Grund meiner Krankheiten rückwirkend zum 01.05.04 für 100% erwerbsunfähig erklärt. Das war 7 Monate vor der Beinamputation. Ich habe dagegen Einspruch eingelegt, leider zu spät, welcher abgewiesen wurde. Das mit den Arbeitsmärkten I, II und III habe nicht ich mir ausgedacht, sondern der "Rententräger", also das Grundsicherungsamt hat mir das so erklärt. Nach einem Telefonat heute früh erzählte man mir: "so genau weiß ich das nicht, das wird nach Prozenten berechnet. Sie dürfen aber nicht mehr als 157,00 € dazu verdienen". Sozialamt Ende. Schlauer bin ich jetzt auch nicht. Keiner kann mir eine genaue Auskunftgeben. Gruß, Andreas PS: Ich weiß noch nicht einmal, warum ich 100% erwerbsunfähig bin. Ich habe mich in den letzten 3 Jahren auf Computer, speziell Datenrettung spezialisiert (Quereinsteiger). Man hat mir das Bein amputiert, nicht das Hirn.
Mützeam 23.07.2008 | 13:42
Hallo noch einmal, an 'Schade' und 'Experte': das sehe ich ja auch völlig ein, ich habe N U R eine Frage gestellt, auf die ich eine Antwort erhofft habe und von Ihnen beiden auch bekomen habe. @ Rosanna: was ist hr Problem? Womit sind Sie unzufrieden? "Pöbeleien" werden auch nicht deshalb gesitteter, wenn man sie in gutes deutsch verpackt. Ich habe meine Antwort, oder den größten Teil davon, erhalten und Sie, Rosanna, sollten Ihren Blutdruck einmal testen lasse. Diese Beratungs-Seite ist sehr gut und es wird viel Kompetenz gezeigt. Zu gegebener Zeit werde ich vielleicht wieder nachfragen müssen, Antworten von gewissen Leuten einfach nicht beachten, da es psychisch durch diese ganzen Querelen bei mir auch schon besser stand. Ich empfehle mich, A.Kipsch (ein Mensch, der noch nichtalle Hoffnung fahren ließ) :o)
Rosannaam 23.07.2008 | 14:59
Also jetzt hört sich doch alles auf! WO bitte habe ich Sie denn angepöbelt??? Um meinen Blutdruck brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Der ist absolut im grünen Bereich. Und zufrieden war ich auch so lange, bis Sie mich so unwirsch und m.E. völlig ungerechtfertigt angefahren haben! Sie hatten Ihre Frage ein bißchen undurchsichtig gestellt (Grundsicherung mit Rentenleistungen verwechselt etc. pp ) und DARÜBER habe ich Sie lediglich aufgeklärt. Was ist denn daran verwerflich??? Bei manchen Leuten versteh´ ich wirklich die Welt nicht mehr! Ich wünsche Ihnen TROTZDEM einen schönen Tag, auch wenn Sie durch die Antworten von den anderen Usern nur den größten Teil (also nicht alles!) verstanden haben. MfG Rosanna.
Happyam 23.07.2008 | 17:05
klar verstehe ich Sie. Und ja, ich würde irgendwie genauso reagieren. Wollte auch nur schnell einschreiten, damit @Mütze das auch nachvollziehen kann ;-))) Nun gehe ich heim und wünsche allen einen friedvollen Feierabend! bis morgen? Happy
Rosannaam 23.07.2008 | 15:36
Hätten Sie die EINFACHE Frage gestellt, was Sie bei Grusi-Leistungen dazuverdienen dürfen, hätte ich Ihnen die gleiche EINFACHE Antwort wie @Schade und der Experte gegeben, sich an das Grusi-Amt zu wenden. Wissen Sie, es ärgert mich, wenn ich mir die Mühe mache und mir die Zeit nehme, jemandem ein bißchen detaillierter über den ganzen Inhalt seiner Frage Auskunft zu geben. Und ich habe Sie weder "angemacht" noch in irgendeiner Form negative Äußerungen gebracht. Aber ich muß mir vielleicht wirklich ein NOCH dickeres Fell zulegen und mich auf das Wesentliche beschränken. Ist ja auch viel einfacher....
Happyam 23.07.2008 | 16:29
Hallo ihr 2, jetzt entspannt euch mal wieder ;-))) Es ist doch alles ok. Mütze hat den Beitrag einfach in den falschen Hals bekommen und Rosanna wollte wirklich nur helfen. Es macht mich echt traurig, wenn hier mehr "gezankt" wird als geholfen, also seid lieb zueinander.Bitte! LG Happy p.s. @ Mütze, bitte schauen Sie sich mal die Beiträge von @Rosanna an und ich meine nicht nur zu Ihrer Frage, dann sehen Sie, dass Rosanna eine ganz nette und hilfreiche Person ist. PEACE
Rosannaam 23.07.2008 | 16:50
Danke, Happy, ich "zanke" auch nicht gerne, aber ich fühle mich einfach mißverstanden und runtergesetzt, wenn ich solche Statements lese. Gerade deshalb, weil ich @Mütze auch ein bißchen in das ganze Wirrwarr, das er selbst eigentlich aufgeführt hat (zwangsverrentet in Grusi-Rente, obwohl kein Rentenantrag gestellt, weshalb erwerbsgemindert, obwohl nicht krank im Hirn etc.???), Klarheit bringen wollte. Aber bei manchen erhält man auf seine Bemühungen entweder gar keine Resonanz (man weiß dann nicht, ob es dem Betreffenden weitergeholfen hat oder nicht!) oder eine solche wie von @Mütze! Und das ärgert mich nun mal, denn ich hätte in dieser Zeit auch was "Besseres" tun können als ihm/ihr zu antworten. Ihnen würde es auch nicht anders gehen. Wenn @Mütze mit seinen Kunden im PC-Geschäft genauso umgeht, weiß ich nicht, ob er damit viel Geld verdienen kann. War jetzt böse, aber es mußte auch mal raus...
Rosannaam 24.07.2008 | 09:51
Weiß ich. Ich kann´s aber auch nicht immer so einfach übersehen (-lesen). ;-)
Vorsichtam 24.07.2008 | 08:43
Hallo Rosanna! Wie bereits erwähnt: Es wird Ihnen ein Pferd gesattelt und Sie setzen sich immer drauf... Oder anders: Ein Hund bellt nie lang allein! MFG
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