Hallo weißer Wolf,
Sie sollten Ihren Rentenversicherungsträger über die geplante Ausbildung informieren. Allein die Aufnahme einer schulischen Ausbildung führt nicht zum Wegfall Ihrer Rente. Diese kann Ihnen nur entzogen werden, wenn medizinisch nachgewiesen wird, dass sich Ihre Erwerbsfähigkeit und Ihr gesundheitlicher Zustand tatsächlich gebessert haben. Da die Weiterzahlung Ihrer Rente gerade bewilligt wurde, hat dies der Rentenversicherungsträger aktuell geprüft.
Möglicherweise kann Sie der Rentenversicherungsträger aber bei der Aufnahme einer Ausbildung sogar durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen.