100% erwerbsunfähig darf ich eine schulische Ausbildung machen die privat finanziert wird ?

von
weißer Wolf

Hallo @ all,

ich möchte Euch bitten mir nur ernst und ehrlich gemeinte Antworten zu schreiben. Denn "andere" Redensarten habe ich in meinem Leben schon genug erhalten ;-)

Also gut,

ich bin 38 Jahre und seit 2012 wegen 100%tiger Erwerbsminderung berentet worden. Dadurch habe ich meine Selbstständigkeit aufgeben müssen weil ich es gesundheitlich nicht mehr bewerkstelligen konnte.Ich bin immer ein Arbeitstiergewesen. Die Rente wurde mir jetzt schon 5 mal verlängert. Jetzt wieder um weitere 2 Jahre.

Ich bin mit meinem Gesundheitszustand so unglücklich und unzufrieden und fühle mich totla nutzlos. Deshalb überlege ich ob ich es nicht versuchen könnte eine schulische Ausbildung zu machen die ich privat finanzieren würde. Muss ich dieses der Rentenversicherung melden ? Ich bin mir zwar nicht sicher ob ich diese Ausbildung schaffen würde aber ich bin am überlegen ob ich es nicht probiere. Denn so komme ich mir so nutzlos vor :-(

Könnte ich das vom Gesetz her probieren oder würde mir dann meine Rente gestrichen ? Es wäre ja auch ohne Lohn. Oder könnte ich ein unentgeldliches Praktikum machen ?

Für ehrlich gemeinte Antworten wäre ich Euch sehr dankbar.

LG weißer WOlf

von
DRV

Ob eine geplante schulische Ausbildung Ihre Erwerbsminderungsrente gefährdet, werden Sie nur erfahren, wenn Sie Ihr Vorhaben Ihrem Rententräger mitteilen und die Antwort abwarten.
Alle anderen Ratschläge hier im Forum sind spekulativ und helfen Ihnen daher nicht sicher weiter.

von
KSC

Eine Arbeitsaufnahme müssen Sie der DRV mitteilen, ein Schulbesuch aber nicht.
Es steht nirgens im Rentenbescheid dass Sie mitteilen müssen wenn Sie eine Schule besuchen oder ein Studium aufnehmen.

So gesehen besteht kein rechtliches Problem. Ob bei irgendeiner späteren Rentenprüfung oder der nächsten Verlängerung irgendein ärztlicher Dienst auf die Idee kommt, dass "wer studieren kann auch leichte Büroarbeiten machen könnte (und damit nicht mehr voll em sein könnte)" steht auf einem anderen Blatt.

Aber eine Mitteilungspflich bezüglich Schule/Studium sehe ich nicht.

Experten-Antwort

Hallo weißer Wolf,

Sie sollten Ihren Rentenversicherungsträger über die geplante Ausbildung informieren. Allein die Aufnahme einer schulischen Ausbildung führt nicht zum Wegfall Ihrer Rente. Diese kann Ihnen nur entzogen werden, wenn medizinisch nachgewiesen wird, dass sich Ihre Erwerbsfähigkeit und Ihr gesundheitlicher Zustand tatsächlich gebessert haben. Da die Weiterzahlung Ihrer Rente gerade bewilligt wurde, hat dies der Rentenversicherungsträger aktuell geprüft.

Möglicherweise kann Sie der Rentenversicherungsträger aber bei der Aufnahme einer Ausbildung sogar durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen.

von
Anna

"Möglicherweise kann Sie der Rentenversicherungsträger aber bei der Aufnahme einer Ausbildung sogar durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen."

Diese Aussage verstehe ich nicht. Könnten Sie das noch mal genauer erklären?

Ich dachte immer volle EMR und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben schließen sich aus. Also dass wenn sich die RV mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beteiligt kein Anspruch mehr auf volle EMR besteht.

Oder bezieht sich Ihre Aussage auf Maßnahmen der Arbeits- und Belastungserprobung?

von
Dirkyboy

Hallo Anna,

das kann ich auch nicht richtig verstehen. Ich hatte im vorigen Jahr auch das Problem, mit der LTA und EMR und Weiterbildung. Wollte auch trotz der vollen befriesteten EMR eine Weiterbildung machen. Und das von zu hause aus, in einem Fernlehrgang, hätte noch nicht einmal in eine Bildungsstätte gebraucht. Aber es gin nicht.
Bekam auch drüber eine klare Antwort hier im Forum.

Siehe Zitat: " .... von
Fortitude one

Hallo Dirkyboy,

bedenken Sie das Ihre Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt liegt. Sie erhalten die volle EMR auf Zeit. Nutzen Sie die Gelegenheit wieder richtig gesund zu werden. Das geht garnicht gleichzeitig Erwerbsminderungsrente beziehen und LTA absolvieren. Ja in der Tat, der AG muss nicht einen adäquaten Arbeitsplatz zu Verfügung stellen. Das ist die Realität. Ich selbst habe das auch miterlebt mit einem GDB 70 und über 50 Jahre. "

Auch wurde die LTA von der DRV zurückgezogen, also keine Unterstützung durch die DRV. Man stellte mich vor die Wahl, entweder Rente oder LTA. Wenn ich LTA gewählt hätte, dann hätte man mir die volle befriestete EMR gestrichen. Also was blieb mir übrig, als die LTA sausen zu lassen. Aber ich kann die zu jder Zeit und Stunde wieder neu Beantragen, wenn ich mal wieder gesund werden sollte.
Hätte jetzt die Zeit intensiv und sinnvoll nutzen können, solange ich zu Hause bin, aber man schweißt wir Steine in den Weg.

Darum kann ich jetzt hier in Deinem Thema die Antwort des Experten nicht ganz nachvollziehen. hat sich jetzt was an der Gesetzgebung geändert in der DRV seit vorigem jahr, das ich noch nicht weiß?

Gruß Dirkyboy

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