Hallo Jürgen,
Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beinhaltet eine Kürzung von 10,8 %.
Bei der Umstellung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in die Regelaltersrente wird sich der direkt vorher zuletzt gezahlte Rentenbetrag mindestens verdoppeln, weil die sogenannten "persönlichen Entgeltpunkte" aus der Berechnung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besitzgeschützt sind.
D. h., wenn sich bei der Berechnung der Regelaltersrente rein rechnerisch weniger persönliche Entgeltpunkte ergeben sollten, greift man auf die persönlichen Entgeltpunkte der vorher gezahlten Rente zurück. Der Rentenartfaktor von 0,5 (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung)wird durch den Rentenartfaktor 1,0 (Altersrente)ersetzt und bewirkt die Verdopplung des Betrages. Ob sich der Rentenbetrag mehr als verdoppelt, wird sich bei der Berechnung im Jahr 2023 herausstellen.