Zitiert von: Jürgen
Das ist richtig. Ich habe auch kein Problem, Wohngeld zu beantragen. Aber die Grundsicherung über das Sozialamt bleibt damit hoffentlich erspart.
Hallo Jürgen,
das wird intern parallel geprüft, ob Sie ergänzend Grundsicherung erhalten können (da ist auch die Miete drin), oder das Wohngeld die bessere/ergänzende Leistung wäre, sofern Sie mit Ihrem Einkommen bereits das 'Grundsicherungsniveau' knapp überschritten haben.
Zudem werden im Rahmen der 'Grundrente' auch die Freibetragsgrenzen für Grundsicherung und/oder Wohngeld erhöht ...nur, bevor die 'Grundrente'/und Prüfung dazu umgesetzt werden kann, haben wir Weihnachten 2021 erreicht ;-)
Nebenbei: Grundsicherung und Wohngeld wird grundsätzlich im selben Amt errechnet/gezahlt = Sozialamt, nur in anderen Personalbereichen ...*bumm :-)
Bitte, lösen Sie sich davon, 'nur' im Sozialamt ein 'Sozialfall' zu sein/sich deswegen vielleicht (zu unrecht!) schämen zu müssen/und Wohngeld wäre keine ergänzende Sozialleistung. Beides steht Ihnen so oder so zu - dafür gibt es diese Leistungsansprüche ...was oben auf dem Bescheid steht (Sozialamt/Grundsicherung oder Sozialamt/Wohngeldstelle) ist letztendlich für Ihren ergänzenden Zahlbetrag zum Lebensunterhalt völlig egal.
Lassen Sie keine Leistungen einfach liegen, die Ihnen zustehen ...nur weil der Absender/Zahler nicht den 'richten' Behördennamen' hat :-))
Gruß
w.