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Experten-Antwort

10,8 Abschlag EMR bei Eintritt in Regelaltersrente

von Jürgen09.07.2020 | 11:34
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich beziehe seit 2015 eine unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente derzeit in Höhe von 397,25 € Brutto. Regulär gehe ich im Mai 2023 in Altersrente. Diese wird auch sehr gering sein, da ich leider einige Brüche in der Erwerbstätigkeit hatte. Die letzte Rentenauskunft habe ich im Februar 2016 erhalten, da stand 622,44 € bei Erreichnen der Regelaltersgrenze 04.04.2023. Ist bei der jetzigen EMR schon der Abschlag in Höhe von 10,8 % mit eingerechnet oder wird er dann von der Altersrente noch abgezogen? Ist die Rentenhöhe von 622,44 €, die in der Rentenauskunft auf Seite 1 steht der Bruttowert? Recht vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jürgen,

Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beinhaltet eine Kürzung von 10,8 %.

Bei der Umstellung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in die Regelaltersrente wird sich der direkt vorher zuletzt gezahlte Rentenbetrag mindestens verdoppeln, weil die sogenannten "persönlichen Entgeltpunkte" aus der Berechnung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besitzgeschützt sind.

D. h., wenn sich bei der Berechnung der Regelaltersrente rein rechnerisch weniger persönliche Entgeltpunkte ergeben sollten, greift man auf die persönlichen Entgeltpunkte der vorher gezahlten Rente zurück. Der Rentenartfaktor von 0,5 (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung)wird durch den Rentenartfaktor 1,0 (Altersrente)ersetzt und bewirkt die Verdopplung des Betrages. Ob sich der Rentenbetrag mehr als verdoppelt, wird sich bei der Berechnung im Jahr 2023 herausstellen.

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7 Antworten

Schadeam 09.07.2020 | 12:37
Gefühlt wird die Regelaltersrente das Doppelte Ihrer jetzigen Teilrente sein. Wenn Sie es genau wissen wollen, schicken Sie einen 3 Zeiler an die DRV und fordern eine Probeberechnung Ihrer RegelAR an. Die Abschläge sind bei der jetzigen EM Rente schon weg und in aller Regel stehen in den DRV Schreiben die jeweiligen Bruttorenten.
Jürgenam 09.07.2020 | 13:36
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Da bin ich erstmal froh, meine größte Sorge war, dann im Rentenalter in die aufstockende Grundsicherung zu fallen und beim Sozialamt vorstellig zu werden.
W°lfgangam 09.07.2020 | 20:28
Hallo Jürgen, nun, mit 600 € steht Ihnen auch die Grundsicherung zu - sofern Sie keine anderen Einnahmequellen haben und/oder zur Null-Miete wohnen, bzw. noch 'zu viel' auf dem Kapital-Konto/Sparbuch haben. Warum sich Personen dann scheuen zum Sozialamt zu gehen, und im Rahmen der Grundsicherung die ihnen _zustehenden_ 'aufstockenden' Leistungen schlicht zu verschenken, erschließt sich mir nicht! Bis dahin haben Sie mit Steuern/Sozialabgaben genau diesen Personenkreis auch finanziert - da ist es im Alter nur Recht und billig, sich davon ein bisschen zurückgeben zu lassen! Gruß w.
W°lfgangam 09.07.2020 | 22:00
Zitat von Jürgen anzeigen
Hallo Jürgen, das wird intern parallel geprüft, ob Sie ergänzend Grundsicherung erhalten können (da ist auch die Miete drin), oder das Wohngeld die bessere/ergänzende Leistung wäre, sofern Sie mit Ihrem Einkommen bereits das 'Grundsicherungsniveau' knapp überschritten haben. Zudem werden im Rahmen der 'Grundrente' auch die Freibetragsgrenzen für Grundsicherung und/oder Wohngeld erhöht ...nur, bevor die 'Grundrente'/und Prüfung dazu umgesetzt werden kann, haben wir Weihnachten 2021 erreicht ;-) Nebenbei: Grundsicherung und Wohngeld wird grundsätzlich im selben Amt errechnet/gezahlt = Sozialamt, nur in anderen Personalbereichen ...*bumm :-) Bitte, lösen Sie sich davon, 'nur' im Sozialamt ein 'Sozialfall' zu sein/sich deswegen vielleicht (zu unrecht!) schämen zu müssen/und Wohngeld wäre keine ergänzende Sozialleistung. Beides steht Ihnen so oder so zu - dafür gibt es diese Leistungsansprüche ...was oben auf dem Bescheid steht (Sozialamt/Grundsicherung oder Sozialamt/Wohngeldstelle) ist letztendlich für Ihren ergänzenden Zahlbetrag zum Lebensunterhalt völlig egal. Lassen Sie keine Leistungen einfach liegen, die Ihnen zustehen ...nur weil der Absender/Zahler nicht den 'richten' Behördennamen' hat :-)) Gruß w.
Jürgenam 09.07.2020 | 21:11
Das ist richtig. Ich habe auch kein Problem, Wohngeld zu beantragen. Aber die Grundsicherung über das Sozialamt bleibt damit hoffentlich erspart. Sehe das gerade bei meinem Schwiegervater im Pflegeheim, der Hilfe zur Pflege vom Sozialamt bekommt, weil die Rente nicht mehr ausreicht nach der Kostenerhöhung des Pflegeplatzes im vergangenen Jahr. Nur ein Beispiel: Aufgrund der Pflegegraderhöhung von Stufe 3 auf 4 gab es jetzt eine Überzahlung von 0,12 Euro. Die 12 Cent mussten zurück gezahlt werden. Jedes Mal mehrseitige Bescheide, die füllen schon einen ganzen Ordner. Zeit seines Lebens wird er nichts mehr von einer evtl. Rentenenerhöhung haben, weil alles gegengerechnet wird. Aber das ist ein anderes abendfüllendes Thema. Hoffen wir darauf, das wir alle lange so gesund bleiben, um uns selbst zu versorgen.
Jürgenam 09.07.2020 | 22:34
Lieber Wolfgang, ich Danke Ihnen sehr für Ihre Zeit, die sich sich für mich genommen haben. So ein positiver Zuspruch tut schon mal wirklich gut. Auf jeden Fall werde ich dann zum gegebenen Zeitpunkt schauen, was möglich ist, um die "Rente aufzubessern" und den Gang zum Amt nicht scheuen. Bleiben Sie gesund und nochmals herzlichen Dank.
Jürgenam 09.07.2020 | 22:38
Auch an das Expertenteam und "Schade" einen lieben DANK für die Antworten. Es ist nicht selbstverständlich, seine Zeit zu geben für ANDERE.
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