Eine Klage gegen den Rentenbescheid macht zur Zeit überhaupt keinen Sinn da bereits beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde (bezüglich Minderung des Zugangsfaktors bei EM-Renten) läuft. Erst wenn eine Entscheidung vorliegt, ist klar, ob der Rentenabschlag von 10,8 % rechtmäßig war. Falls Sie einen Widerspruch eingelegt haben, wird Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger das Ruhen des Verfahrens bis zum Vorliegen einer Entscheidung anbieten.