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Experten-Antwort

10,8 % bei EM Rente

von Bildner13.12.2010 | 14:10
1624 Ansichten
3 Antworten

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Mir wurde eine halbe EM Rente bewilligt,natürlich mit 10,8% Abzug. Macht es Sinn gegen den Rentenbescheid zu klage,da der Abzug ja möglicherweise nict in Ordnung ist ? Ich gehe aber davon aus, das die DRV die Rente erst einmal bis zum Ende des Widerspruchsverfahrens oder bis zur Entscheidung des Gerichts einfriert. Und das kann sehr lange dauern. Oder sehe ich das falsch ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Klage gegen den Rentenbescheid macht zur Zeit überhaupt keinen Sinn da bereits beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde (bezüglich Minderung des Zugangsfaktors bei EM-Renten) läuft. Erst wenn eine Entscheidung vorliegt, ist klar, ob der Rentenabschlag von 10,8 % rechtmäßig war. Falls Sie einen Widerspruch eingelegt haben, wird Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger das Ruhen des Verfahrens bis zum Vorliegen einer Entscheidung anbieten.

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2 Antworten

Knut Rassmussenam 13.12.2010 | 14:32
Man wird Ihnen das Ruhen des Verfahrens anbieten. Irgendwann wird das BVerfG schon entscheiden ;-). Solange wird die Rente gesetzeskonform mit ABschlag gezahlt.
-_-am 14.12.2010 | 09:04
Der Abzug ist höchstrichterlich bereits im Jahre 2008 für rechtmäßig und verfassungskonform erklärt worden. Es steht lediglich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch aus. http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/docum… http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/docum… Sie können natürlich gegen den Bescheid vorsorglich Widerspruch erheben. Das Verfahren ruht dann solange, bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen ist.
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