Ich fürchte, dass wir Ihnen im Rahmen dieses Internet-Forums nicht helfen können.
Nach § 109 SGG haben Sie im Rahmen des SG-Verfahrens die Möglichkeit, einen Gutachter zu bestimmen. Wie dieses Gutachten dann jedoch von den Richtern beurteilt wird, kann hier keiner vorhersehen.
Sie sollten dies am besten mit Ihren behandelnden Ärzten besprechen.