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§ 109 SGG

von mäcki23.01.2009 | 14:17
1022 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Grüß Gott, Guten Tag! Vom SozialGer. wurde mein Bescheid negativ bewertet. VdK sagte mir daß § 109 SGG möglich wäre. Man hält mich noch für voll erwerbsfähig; habe irgendwie den Eindruck, daß mich bei mir mein vorher beachtender Gutachter nachvollziehen konnte was mir eigentlich fehlt bzw. wie es mir richtig geht. Ich fühle daß meine Krankheiten dadurch irgendwie lächerlich gemacht und heruntergespielt werden. Diesen Eindruck kann ich mich nicht entziehen. Ist dies möglich? Was kann ich denn da nur noch machen ? Was ist wenn dies auch noch beim nächsten Mal der Fall sein sollte ? Ich fühle irgendwie nicht richtig verstanden. Kann mir da jemand helfen ? Mit freundlichem Gruß Max

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich fürchte, dass wir Ihnen im Rahmen dieses Internet-Forums nicht helfen können.

Nach § 109 SGG haben Sie im Rahmen des SG-Verfahrens die Möglichkeit, einen Gutachter zu bestimmen. Wie dieses Gutachten dann jedoch von den Richtern beurteilt wird, kann hier keiner vorhersehen.

Sie sollten dies am besten mit Ihren behandelnden Ärzten besprechen.

1 Antworten

Pythiaam 23.01.2009 | 15:03
Das Gutachten müssen Sie aber selbst bezahlen,ist nicht billig,je nach Umfang können da ein paar Hundert Euro rauskommen. Sollte es positiv ausfallen geht die Gegenseite meist in Berufung und läßt wieder ein Gutachten erstellen,kann alles lange dauern und teuer werden.
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