Ich bin in 1952 geboren und von Beruf Werkzeugmacher. Bis 2007 habe ich diesen Beruf ohne Unterbrechung ausgeübt.
Aus gesundheitlichen Gründen kann ich nicht mehr arbeiten. Der Gutachter der Rentenversicherung stellte ein Leistungsvermögen von 3-6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fest.
Meine Fragen:
1. Erhalte ich nun eine halbe oder eine volle EM-Rente ?
2. Kann man mich mit meinem Restleistungsvermögen auf einen geringer qualifizierten Beruf (bpsw. Pförtner)
verweisen, oder habe ich durch meinen Facharbeiterberuf einen Berufsschutz, da ich vor 1964 geboren bin ?
Bringe ich da vielleicht etwas durcheinander ?
Danke für die Beantwortung meiner Fragen.